Hallo,
also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.
Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.
Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.
Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.
So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.
Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)
So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?
Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.
Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.
So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.
Vielen dank schonmal im Vorraus.
Lg