Kann mich das Bauamt zum Rückbau des Dachbodens zwingen?
Hallo,
In meinem neulich erworbenen Mehrfamilienhaus gibt es einen Dachboden, der gedämmt und mit Gipsplatten verkleidet ist. Außerdem sind vier Fenster montiert, keine Gauben.
Nun fällt mir ein, dass man den Dachboden an die darunter befindliche Wohnung, die auch Schrägen hat, also eine Dachgeschosswohnung ist, anbinden könnte.
Derzeit lässt sich durch eine Bodentreppe der Dachboden erreichen. Für die Wohnung bräuchte man eine separate feste Treppe.
Muss ich zur Erweiterung einer Wohnung das Bauamt einschalten und es besichtigen lassen? Meine Sorge ist, dass es die Nutzung als zusätzliche Wohnfläche untersagt und mich sogar dazu zwingt, die Gipsplatten und die Fenster abzumontieren. Die Balken und die Ziegel sind aus dem Jahr 2003. Die Schrägen Balken haben die Breite 8cm mal 25cm mit einem Sparrenabstand von ca 60cm. Die Höhe des Dachbodens beträgt 270cm mit den Winkeln 37 und 44 Grad.
Die Gipsplatten wurden direkt auf die Dampfsperre und die Balken verschraubt und gedämmt wurde zwischen den Sparren.
Der zweite Rettungsweg könnte die bestehende Bodentreppe zum Treppenhaus werden.
Wie streng sind die vom Bauamt? Können die an sich harmlose, nur zur Verschönerung dienende Gipsplatten und Fenster beanstanden?
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
4 Antworten
Diese Frage ist ohne örtliche Kenntnis und daraus resultierendem Baurecht unmöglich zu beantworten. Je nach geltender BauO ist der Dachausbau ggfs. gar nicht genehmigungspflichtig respektive genehmigungsfrei, was jedoch nicht bedeutet, dass nicht alle Vorschriften dennoch penibel einzuhalten sind. Letztlich ist es ein Vabanque-Spiel: Sollte irgendwann eine Meldung respektive Kenntnisnahme seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, könnte das zumindest zu zusätzlichen Auflagen führen. Wenn ich das richtig verstehe, ist das ein ausgebauter Spitzboden über einem bereits ausgebauten DG; hier dürfte es wohl primär um die Frage des vorbeugenden Brandschutzes und damit auch der Rettungswege gehen. Dazu ist zu bedenken, dass ein zweiter Rettungsweg schon aus Eigenschutz zwingend ist; ein Ausstieg über die Dachfläche würde sich hier anbieten, sofern die lichte Weite der Dachflächenfenster dies ermöglicht. Die Bodentreppe hingegen sehe ich als eher problematisch an, je nach Bauart und Breite. Bitte einen örtlichen Bausachverständigen zu Rate ziehen.
Halten Sie das Bauamt einfach raus! Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn Sie die Möbel rücken, dann verständigen Sie ja auch nicht gleich die Bauaufsicht!?!
Bevor ich dem Bauamt melde, daß ich ausgebaut habe, würde ich erstmal vorsichtig fragen , was ich für Genehmigungen bräuchte, falls ich ausbauen möchte. Merke : Wer viel fragt, kriegt viele Antworten ! Und ich würde nicht groß davon herum erzählen. Es gibt in Germany immer noch genug Leute mit "Blockwartmentalität". Laß es nach außen hin als Renovierung laufen. Also erstmal bei den zuständigen Stellen informieren, dann handeln . Eigene leidvolle Erfahrung...
Also an sich wird ja der Ausbau von Dachböden sogar noch gefördert.Und wie du erwähntest,sind ja nur zusätzliche fenster angebracht,und nur das ist fürs Bauamt von Relevanz.Ob du dort innen Dämmung anbringst,oder nicht,wird die nicht interessieren.
Als zusätzlichen Wohnraum würde ich den Dachboden aber schon angeben und mit denen mal sprechen,dagegen haben werden sie wohl nichts.Das einzige was noch kommen kann ist,dass an einem Fenster noch ein Notausgang eingerichtet werden muss.
Ich hab damals beim Hausausbau alles in einem Rutsch gemacht und als der Umbau fertig war,hatte ich nicht mal eine Abnahme.Aber das kann ja bei jedem anders sein.