Wie wird die Wertminderung von Wohnungsmängeln berechnet?
Habe heute meine Kautionsabrechnung zu meiner alten Wohnung bekommen.
Wertminderung bei Laminat - 100€
Wertminderung wegen beschädigten Sockelleisten - 3 Zimmer mal 15€
Gibt es eine spezielle Berechnungsformel für die Wertminderung? Der Zeitwert tritt ja meines Erachtens nur in Kraft, wenn die Mängel beseitigt werden.
Im Übergabeprotokoll wurde eine Wertminderung für das Laminat von 45€ schriftlichen vereinbart.
Die Sockelleisten waren die billigsten Ihrer Art und weisen nach 7 Jahren normale Abnutzungsspuren auf.
Kann ich mich gegen den Einbehalt wehren?"
1 Antwort
Die Kaution darf für u. a. für Schäden an der Mietsache verwendet werden.
Wertminderung im Sinne normaler Abnutzung muß der Vermieter dulden.
Kann ich mich gegen den Einbehalt wehren?
Ja. Einspruch einlegen weil der Einbehalt unzulässig ist.
Du mußt zwischen Wertminderung wegen normaler Abnutzung und Schäden unterscheiden.
Normale Abnutzung, wie schon geschrieben, muß der Vermieter in Kauf nehmen.
Evtl. Schäden die der Mieter zu verschulden hat dagegen nicht. Er darf aber nicht Pauschal irgend einen Fantasiebetrag dafür von der Kaution abziehen.
Zunächst müssen Mängel bei der Wohnungsrückgabe dokumentiert werden. Dann der Mieter aufgefordert sie binnen einer Frist zu beheben bzw. beheben zu lassen.
Erst wenn der Mieter dem nicht nachkommt darf der Vermieter Mängel auf Kosten des Mieter beheben bzw. beheben lassen.
Wie sieht es mit der Wertminderung beim Laminat aus. Hier besteht ein von mir verursachter Schaden (2qm). Im Übergabeprotokoll haben wir uns auf 45€ geeinigt. Jetzt kommt der Vermieter plötzlich mit einer Wertminderung von 100€ an. Kann er das jetzt einfach Pi mal Daumen festlegen?