Wie wird die Wertminderung von Wohnungsmängeln berechnet?

1 Antwort

Die Kaution darf für u. a. für Schäden an der Mietsache verwendet werden.

Wertminderung im Sinne normaler Abnutzung muß der Vermieter dulden.

Kann ich mich gegen den Einbehalt wehren?

Ja. Einspruch einlegen weil der Einbehalt unzulässig ist.

graugraugrau 
Beitragsersteller
 29.06.2015, 18:03

Wie sieht es mit der Wertminderung beim Laminat aus. Hier besteht ein von mir verursachter Schaden (2qm). Im Übergabeprotokoll haben wir uns auf 45€ geeinigt. Jetzt kommt der Vermieter plötzlich mit einer Wertminderung von 100€ an. Kann er das jetzt einfach Pi mal Daumen festlegen?

anitari  29.06.2015, 18:36
@graugraugrau

Du mußt zwischen Wertminderung wegen normaler Abnutzung und Schäden unterscheiden.

Normale Abnutzung, wie schon geschrieben, muß der Vermieter in Kauf nehmen.

Evtl. Schäden die der Mieter zu verschulden hat dagegen nicht. Er darf aber nicht Pauschal irgend einen Fantasiebetrag dafür von der Kaution abziehen.

Zunächst müssen  Mängel bei der Wohnungsrückgabe dokumentiert werden. Dann der Mieter aufgefordert sie binnen einer Frist  zu beheben bzw. beheben zu lassen.

Erst wenn der Mieter dem nicht nachkommt darf der Vermieter Mängel auf Kosten des Mieter beheben bzw. beheben lassen.