Mahnung nach Mietminderung

6 Antworten

Du hast Deinen Freund in eine vom Amt bezahlte Wohnung aufgenommen. Die 60 € Nebenkostenaufschlag konnte er bezahlen.Also gehe ich mal davon aus, dass er ein eigenes Einkommen hat. Trotzdem lässt Ihr die Miete vom Amt bezahlen! Von der Miete, die das Amt bezahlt, erwartest Du Dir aber eine ordentliche Wohnung. Ich sage: Sei froh, dass Du überhaupt ein Dach über den Kopf hast. Wenn Dein Freund Einkommen hat und dazu noch etwas Anstand, dann würdet ihr entweder für diese Wohnung die Miete selbst bezahlen und dementsprechend auch berechtigt die Miete kürzen oder gleich eine Wohnung suchen, die diese Bezeichnung auch verdient. Vielleicht liege ich ja völlig falsch. Wäre schön, wenn Du das ein wenig näher erklären könntest.

Einige Mängel berechtigen durchaus zu einer Mietminderung, vgl. www.mietminderungstabelle.de

Z.B. kannst Du wegen der defekten Steckdose mindern. Soweit eine Mietminderung möglich ist, und Du nicht zuviel gemindert hast, kann Dir der Vermieter natürlich kein "Inkassounternehmen auf den Hals" hetzen. Im Extremfall muss zuerst ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Mietminderung befinden.

du hast genau richtig gehandelt. wichtig war das du deinem vermieter schriftlich davon in kenntnis gesetzt hast, welche mängel vorliegen und das diese behoben werden. sogar eine nachfrist hast du ihn gegeben.

trotzdem hat er nicht reagiert. da ist es dein recht die miete zu kürzen. dies hast du ja auch angekündigt oder ihn drauf hingewiesen, was wichtig ist.

du brauchst keine erlaubnis um die miete zu kürzen, du musst halt deinem vermieter immer vorher den mangel anzeigen und eine angemessene frist zur beseitigung geben. das hast du getan.

wegen einer mietminderung hat eine kündigung oder ein beauftragtes inkassounternehmen keine aussicht auf erfolg.

wie dreist ist dein vermieter?!?! er weiss genau das du recht hast, aber anstatt er die mängel beseitigt tut er dir noch mit inkassobüros drohen.

er wusste von den mängeln von anfang an. ich würde ihn wegen arglistiger täuschung/betrug anzeigen.

60 Euro Aufschlag für BK sind unzulässig. Nur für BK nach Personenumlage darf anteilig erhöht werden. Mietminderung bringt dir nichts, da du das dem Amt melden müsstest. Die rechnen dir diese dann von der Leistung für Unterkunft und Heizung zurück.

Trotzdem hast du Anspruch auf Abstellung der Mängel. Deshalb Frist setzen (2 bis 4 Wochen) - per Einwurfeinschreiben - . Bei Verzug dürftest du die Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen.Da das Amt direkt an den Vermieter zahlt, müsstest du die Sache dort vortragen und klären, wie das abgewickelt werden kann.

  1. Du darfst immer ein Inkassounternehmen mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen, ob er erfolgreich sein wird ist eine andere Sache. Allerdings sollte er aufpassen, daß er nicht durch Vortäuschung der Rechtmäßigkeit den Tatbestand des Betruges erfüllt, aber die Hürden hierfür sind recht hoch. In diesem Fall sehe ich da keine Anzeichen.

  2. Mietminderung setzt voraus, daß er mit seiner Leistung im Verzug ist. Hierfür müßte er abgemahnt worden sein.

  3. Mieterschutzbund kann dir helfen. Die geschilderten Mängel würden eine weit höhere Mietminderung rechtfertigen. Eventuell läßt er sich ja einschüchtern, wenn du ihm drohst, mit Hilfe des Mieterschutzbundes eine angemessenere Mietminderung durchzuziehen.

  4. Den Besuch deines Freundes kann er nicht verbieten, solange dieser den Hausfrieden nicht stört. Ein Dauerbesuch ist nach derzeitiger Rechtsprechung bis zu drei Monaten möglich (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) . Ansonsten ist die Erlaubnis des Vermieters nach §540 BGB nötig. Inwieweit ein widerrufen der Erlaubnis wegen der Mietminderung aufgrund §242 BGB nichtig ist vermag ich allerdings nicht zu sagen, hier wird dir der Mieterschutzbund ebenfalls weiterhelfen können.