Mahnung nach Mietminderung
Folgender Fall:
Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)
Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).
Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)
Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.
Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Du hast Deinen Freund in eine vom Amt bezahlte Wohnung aufgenommen. Die 60 € Nebenkostenaufschlag konnte er bezahlen.Also gehe ich mal davon aus, dass er ein eigenes Einkommen hat. Trotzdem lässt Ihr die Miete vom Amt bezahlen! Von der Miete, die das Amt bezahlt, erwartest Du Dir aber eine ordentliche Wohnung. Ich sage: Sei froh, dass Du überhaupt ein Dach über den Kopf hast. Wenn Dein Freund Einkommen hat und dazu noch etwas Anstand, dann würdet ihr entweder für diese Wohnung die Miete selbst bezahlen und dementsprechend auch berechtigt die Miete kürzen oder gleich eine Wohnung suchen, die diese Bezeichnung auch verdient. Vielleicht liege ich ja völlig falsch. Wäre schön, wenn Du das ein wenig näher erklären könntest.
Einige Mängel berechtigen durchaus zu einer Mietminderung, vgl. www.mietminderungstabelle.de
Z.B. kannst Du wegen der defekten Steckdose mindern. Soweit eine Mietminderung möglich ist, und Du nicht zuviel gemindert hast, kann Dir der Vermieter natürlich kein "Inkassounternehmen auf den Hals" hetzen. Im Extremfall muss zuerst ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Mietminderung befinden.
du hast genau richtig gehandelt. wichtig war das du deinem vermieter schriftlich davon in kenntnis gesetzt hast, welche mängel vorliegen und das diese behoben werden. sogar eine nachfrist hast du ihn gegeben.
trotzdem hat er nicht reagiert. da ist es dein recht die miete zu kürzen. dies hast du ja auch angekündigt oder ihn drauf hingewiesen, was wichtig ist.
du brauchst keine erlaubnis um die miete zu kürzen, du musst halt deinem vermieter immer vorher den mangel anzeigen und eine angemessene frist zur beseitigung geben. das hast du getan.
wegen einer mietminderung hat eine kündigung oder ein beauftragtes inkassounternehmen keine aussicht auf erfolg.
wie dreist ist dein vermieter?!?! er weiss genau das du recht hast, aber anstatt er die mängel beseitigt tut er dir noch mit inkassobüros drohen.
er wusste von den mängeln von anfang an. ich würde ihn wegen arglistiger täuschung/betrug anzeigen.
60 Euro Aufschlag für BK sind unzulässig. Nur für BK nach Personenumlage darf anteilig erhöht werden. Mietminderung bringt dir nichts, da du das dem Amt melden müsstest. Die rechnen dir diese dann von der Leistung für Unterkunft und Heizung zurück.
Trotzdem hast du Anspruch auf Abstellung der Mängel. Deshalb Frist setzen (2 bis 4 Wochen) - per Einwurfeinschreiben - . Bei Verzug dürftest du die Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen.Da das Amt direkt an den Vermieter zahlt, müsstest du die Sache dort vortragen und klären, wie das abgewickelt werden kann.
Du darfst immer ein Inkassounternehmen mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen, ob er erfolgreich sein wird ist eine andere Sache. Allerdings sollte er aufpassen, daß er nicht durch Vortäuschung der Rechtmäßigkeit den Tatbestand des Betruges erfüllt, aber die Hürden hierfür sind recht hoch. In diesem Fall sehe ich da keine Anzeichen.
Mietminderung setzt voraus, daß er mit seiner Leistung im Verzug ist. Hierfür müßte er abgemahnt worden sein.
Mieterschutzbund kann dir helfen. Die geschilderten Mängel würden eine weit höhere Mietminderung rechtfertigen. Eventuell läßt er sich ja einschüchtern, wenn du ihm drohst, mit Hilfe des Mieterschutzbundes eine angemessenere Mietminderung durchzuziehen.
Den Besuch deines Freundes kann er nicht verbieten, solange dieser den Hausfrieden nicht stört. Ein Dauerbesuch ist nach derzeitiger Rechtsprechung bis zu drei Monaten möglich (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) . Ansonsten ist die Erlaubnis des Vermieters nach §540 BGB nötig. Inwieweit ein widerrufen der Erlaubnis wegen der Mietminderung aufgrund §242 BGB nichtig ist vermag ich allerdings nicht zu sagen, hier wird dir der Mieterschutzbund ebenfalls weiterhelfen können.