Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung
Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.
Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.
Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"
Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Wenn wir in unseren Hütten so abrechnen würden, verklagen uns die Mieter sofort und gewinnen natürlich das Ding. Das ist doch ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Fordere also den Vermieter auf, er möge seinen Schaden gerichtsfest und binnen einer Woche beweisen. Drohe ihm an, danach ohne weiteren Schriftwechsel gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beachte die kommende BK-Abrechnung. Vielleicht ist sie ja nicht ordnungsgemäß oder unwirtschaftlich wurde gearbeitet und bedenke, man trifft sich immer zweimal.
Dann komme doch einfach mal vorbei zu unseren Juristen und schaue in die Urteile. Nur diese gebe ich hier weiter.
Und was Gerhart angeht, bin ich lediglich kürzer aber mit dem gleichen Ergebnis.
Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht)
Man dieser Vermieter/diese Geselsschaft haben entweder wenig Ahnung vonMietrecht oder wollen unwissende Mieter abzocken.
Der Vermieter kann eine Nachbesserung nicht verweigern, er muss Euch die Gelegenheit geben es selber nachzubessern, andernfalls bleibt er auf seinen Kosten sitzen, bzw. darf e esvon der Kaution nicht abziehen.
Wie lange sollen Sie auf Ihre Kaution warten,bis der Nachmieter vielleicht in 10 Jahren auszieht? Absoluter Blödsin.n
und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"
Noch mehr Blödsinn.
Sie werden entweder einen Anwalt oder einen Mieterbund in Anspruch nehmen müssen, damit Sie Ihre Kaution voll wiederbekommen können und die Mängel nicht bezahlen müssen.
Da ja noch Zeit ist, sollte er Ihnen die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, amcht der Vermieter es nicht. Kann er sich seine Forderungen sonstwo stecken.
Vielen Dank für die Zahlreichen – und sehr hilfreichen – Antworten. Nach ein wenig Schriftverkehr und ein paar Telefonaten habe ich mich nun mit der Vermietung einigen können und bekomme den vollen Kautionsbetrag ausbezahlt. Dank ihrer Hilfe auch ohne Anwaltskosten für beide Parteien. Vielen Dank!
Sie müssen nur diese Dinge machen, die sie im Übergabeprotokoll unterschrieben haben. Dieses Protokoll wird zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart. Was der Nachmieter dazu meint, ist nicht relevant. Der Vermieter kann also verlangen, dass alle diese Dinge, die sie im Übergabeprotokoll unterschrieben haben, von ihnen selbst behoben werden. Dazu muss er Ihnen allerdings die entsprechende Frist lassen. Allerdings müssen sie auch die Gelegenheit haben, diese Dinge zu beseitigen.
In dem Moment, den Besitz an der Wohnung abgegeben haben (Schlüsselübergabe), sind sie nicht mehr in der Lage, Mängel zu beseitigen. Der Vermieter muss sie also dazu in die Lage versetzen, indem er ihnen den Schlüssel dann wieder zurück gibt für die Zeit der Nachbesserung. All das ist nicht passiert.
Eine Minderung von Kautionsansprüchen ist generell nur dann möglich, wenn der Vermieter für die von ihm (nicht vom Nachmieter) durchgeführte Mängelbeseitigung Rechnungen hat. Diese wird er nicht haben können, da keine keine Mängelbeseitigung stattgefunden hat. Ein Verweis auf eventuell Mängelbeseitigung nach Auszug des Nachmieters ist Quatsch.
Fordern sie vom Vermieter die vollständige Rückzahlung der Kaution. Setzen sie ihm dafür nachweislich (Einschreiben) eine Frist von 14 Tagen. Weisen sie ihn darauf hin, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Mahnbescheid erlassen werden. Das müssen sie dann aber auch tun (Mahnung-online.de).
du kannst noch immer nachbessern
Unsinn.
Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg! Lies die Antwort von Gerhart, danach bist du schlauer.