Muss Hausschlussrate nach Abnahme trotz Mängel bezahlt werden?
Hallo,
wir sind in vor ca. 2 Monaten in ein Reihenhaus eingezogen (Neubau). Bei der Abnahme haben wir gemeinsam mit dem Bauträger ein paar Kleinigkeiten ins Aufnahmeprorokoll aufgenommen. Diese wurden bis auf zwei Punkte beseitigt. Nun möchte der Bauträger die Schlussrate in Höhe 5% haben. Im Kaufvertrag steht, dass diese 5% auch bei unwesentlichen Mängeln Fällig ist.
Habe ich dennoch ein Recht, einen Teil der Schlussrate einzubehalten, da noch nicht alle Punkte des Übergabeprotokolls abgearbeitet sind?
Ich bin der Meinung, dass die Schlussrate als Sicherheit für genau solche Dinge dient. Wenn ich jetzt alles Zahle kann ich später doch garnichts mehr behaupten.
5 Antworten
Hatten wir auch so. Der Baunternehmer wollte auch 100% sehen obwohl es noch einen kleinen Mangel gab (war auch unstrittig).
Habe mich geweigert zu zahlen und der Mangel wurde sehr schnell behoben.
in solchen Fällen hilft nur deine Rechtsschutz und der Gang zum Anwalt. Er wird sich vermutlich auf die unwesentlichen Mängel beziehen und das bestreiten, dass es solche sind.
Ich sehe das genau so wie du. Ich würde einfach einen entsprechenden Teil zurück behalten, bis die Mängel beseitigt sind, ganz egal, ob die für andere unwesentlich sind oder nicht.
Nicht alles, was in Verträgen steht, ist auch rechtens. ;)
Würde ich nicht machen.