Wasscherschaden Laminat, zahlt Versicherung?
Hallo, ich bin aus meiner Mietwohnung ausgezogen und in der Küche waren ein paar Laminatleisten durch Wasser aufgequollen. Die Genossenschaft hat einen Handwerker zur Reparatur beauftragt, welcher nun einfach den gesamten Boden ausgetauscht hat (es waren nur weniger als 10 Leisten betroffen!). Die Rechnung beläuft sich nun auf 750€! Nun zu meiner Frage: Ist es rechtens einfach den gesamten Boden (inklusive Sockelleisten!) auf meine Kosten zu erneuern, obwohl nur wenige, zusammenhängende Leisten betroffen waren? Und zahlt die Haftpflicht, bzw Hausratversicherung? Danke!
10 Antworten
Was war denn die Ursache ?
War es Rohrbruch o.ä., dann wäre die Wohngebäudeversicherugn des Vermieters zuständig. Deine Hausratversucherung ist hier nicht zuständig.
Hast Du "Schuld", dann melde das deiner Privathaftpflicht (Mietsachschäden sollten wohl abgedeckt sein), was und wann passiert und schicke denen die Rechnung. Die setzen sich dann mit Deinem Vermieter in Verbindung und klären dessen Ansprüche.
Übrigens, hast Du Fotos gemacht, dann diese auch Deiner Privathaftpflicht zukommen lassen.
... aber dieser Plastemist kann doch nicht quellen, oder?
Und wenn es Leitungswasser war, ist ja sowieso bestimmt die VGV zuständig, die ja jeder Mieter sich leistet mit der BK-Abrechnung.
Wir hoch war denn die Rechnung für die Reparatur bzw. der Schadensbetrag, denn nur den kann ja eine Vermieterin verlangen?
Du solltest das auf jeden Fall erst mal Deiner Haftpflichtversicherung melden. Die Hausrat wird wohl nicht zahlen.
Hat man Dir Gelegenheit gegeben, den Schaden selbst fachgerecht zu beseitigen?
Es ist im Prinzip richtig, dass der ganze Boden erneuert werden muss, da man davon ausgehen kann, dass man nicht einfach einen Teil des Laminats ersetzen kann. Oft sind die einzelnen Bretter miteinander verklebt. Oder man bekommt nicht mehr ein passendes Laminat....
Der Vermieter kann allerdings in der Regel nicht den gesamten Preis auf Dich abwälzen, da die Nutzungsdauer berücksichtigt werden muss. Bei dieser Frage hilft Dir auf jeden Fall Deine Haftpflichtversicherung, auch wenn sie den Schaden nicht übernimmt!
Wodurch ist der Schaden denn überhaupt entstanden?
War es ein Rohrbruch? Dann wäre die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
in der Küche waren ein paar Laminatleisten durch Wasser aufgequollen.
Welche Schadensursache lag denn vor?
Hast du überhaupt diesen Schaden verursacht?
Die Rechnung beläuft sich nun auf 750€!
Und dir wurde diese Rechnung von dem Hauseigentümer oder von der Hausverwaltung überreicht mit dem Hinweis die Kosten zu zahlen?
Hier fehlen einige Informationen, denn der Schaden könnte ja auch durch ein Leck eines Wasserrohres entstanden sein. Dann wäre dies eine Sache für die Gebäudeversicherung.
Wenn an dich eine Forderung gestellt wird, melde diese deiner Privathaftpflichtversicherung, denn dort sind auch Mietschäden mitversichert.
Deine Privathaftpflicht prüft dann den Sachverhalt und zahlt den verursachten Schaden (u.U. aber nur einen Teil davon - da lediglich der Zeitwert übernommen wird) oder wehrt den Schaden für dich ab.
Gruß N.U.