Wie werden die Wasserkosten nach Todesfall berechnet?

3 Antworten

Schau in den Mietvertrag deiner Mutter. Dort findest du die Abrechnungsmodalitäten. Falls nicht wirksam gesondert geregelt, gilt das BGB.

BeateausSachsen 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 23:19

Danke, aber zum Thema ableben steht da nichts

Meines Erachtens solltest Du bei der Besprechung über die Nebenkosten darauf aufmerksam machen, dass deine Mutter ja seit ihrem Tod kein Wasser mehr entnehmen konnte und es daher nicht angemessen sei, sie für die Zeit nach ihrem Tod mit einem Kostenanteil dafür in Anspruch zu nehmen. Wenn der Vermieter bzw. sein Vertreter "menschlich" ist, wird er das berücksichtigen, zumal wenn sich auch aus dem Gesamtverbrauch des Hauses an Wasser zeigt, dass er nach dem Tod der Mutter um etwa den Anteil geringer geworden ist, den Deine Mutter lebzeitig im Durchschnítt entnommen hat. Im Übrigen gilt, was Teofo schrieb, dass eben maßgebend ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Da die Wohnungen offenbar alle nur über eine Wasseruhr laufen: sofern du oder die andere Mieterin mit der Räumung der Wohnung den Zähler abgelesen hast: vielleicht aus Kulanz. Was nach Mai angefallen ist, kann ja dann nur noch von der anderen Partei sein.

Nur wenn der Garten für alle zur Verfügung steht(stand)/ wird dieses Argument auch nicht viel bewirken.