Wie werden die Wasserkosten nach Todesfall berechnet?
Hallo zusammen,
meine Mutter ist leider Anfang April verstorben. Die Wohnung wurde fristgerecht zum 31.07. gekündigt. Sie lebte alleine in einem 3 Familienhaus. Im EG lebt ein älteres Ehepaar die auch einen Garten zu der Wohnung haben. Meine Mutter in der 1. OG (wie gesagt allein ) Im 2. OG eine Mieterin mit ihrem Freund.
Die Mieterin aus dem 2.OG ist Anfang Mai ausgezogen.
Nun findet morgen die Übergabe der Wohnung meiner Mutter durch mich
statt. Da das Haus jetzt komplett verkauft werden soll und der Vermieter weiter weg wohnt, wird die Wohnungsabnahme durch eine Maklerin durchgeführt. Diese Informierte mich heute schon mal telefonisch, dass ja auch noch die Nebenkostenabrechnung bis zum 30.07.20 auf mich zukäme. Heizkörperstände, sowie Stromzähler wollen wir gemeinsam ablesen und Wasserkosten würden durch Personen gerechnet werden.
Und da kommen wir zu meiner Frage. Wenn das Wasser durch die im Hause lebenden Personen gerechnet wird, wie verhält sich das im Todesfall ? Schließlich wurde dort seit fast 4 Monaten kein Wasser mehr verbraucht. Zudem ist die andere Mieterin ja auch Anfang Mai ausgezogen und die unteren Mieter verbrauchen durch den Garten und dessen Bewässerung doch wesentlich mehr Wasser! Muss ich das auch übernehmen ???
3 Antworten
Schau in den Mietvertrag deiner Mutter. Dort findest du die Abrechnungsmodalitäten. Falls nicht wirksam gesondert geregelt, gilt das BGB.
Danke, aber zum Thema ableben steht da nichts
Meines Erachtens solltest Du bei der Besprechung über die Nebenkosten darauf aufmerksam machen, dass deine Mutter ja seit ihrem Tod kein Wasser mehr entnehmen konnte und es daher nicht angemessen sei, sie für die Zeit nach ihrem Tod mit einem Kostenanteil dafür in Anspruch zu nehmen. Wenn der Vermieter bzw. sein Vertreter "menschlich" ist, wird er das berücksichtigen, zumal wenn sich auch aus dem Gesamtverbrauch des Hauses an Wasser zeigt, dass er nach dem Tod der Mutter um etwa den Anteil geringer geworden ist, den Deine Mutter lebzeitig im Durchschnítt entnommen hat. Im Übrigen gilt, was Teofo schrieb, dass eben maßgebend ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Da die Wohnungen offenbar alle nur über eine Wasseruhr laufen: sofern du oder die andere Mieterin mit der Räumung der Wohnung den Zähler abgelesen hast: vielleicht aus Kulanz. Was nach Mai angefallen ist, kann ja dann nur noch von der anderen Partei sein.
Nur wenn der Garten für alle zur Verfügung steht(stand)/ wird dieses Argument auch nicht viel bewirken.