Hallo, unsere Mieterin ist nun ausgezogen hat aber noch immer ein Teil ihrer Möbel bei uns stehen. was passiert damit jetzt?
unsere untermieterin ist jetzt ausgezogen, hat aber einen Teil ihrer Möbel noch da gelassen. Inzwischen haben wir diese in unsere Garage geräumt damit wir die Wohnung renovieren können. Trotz mehrmaligem Auffordern ihre Möbel abzuholen tut sich nichts. Stattdessen kommt immer nur, ich hab keine Zeit...ich hol sie nächste Woche usw...was sollen/ können wir jetzt tun? Dürfen wir sie entsorgen?
6 Antworten
der Mieter ist und bleibt Eigentümer der Gegenstände. Du kannst sie nicht einfach entsorgen. Üblicher und ggf. vor Gericht akzeptierter Weg ist, 2x mal eine Frist zur Abholung zu setzen mit Nachweis, dass der Mieter diese Info erhalten hat. Nach fruchtlosem Verstreichen der Fristen kann man dann davon ausgehen, dass der Eigentümer (Mieter) die Gegenstände nicht mehr braucht und folglich entsorgen.
nein, sowas kannst du aber auch googeln.
Einschreibebrief mit Rückschein schriftlich mit Terminsetzung UND der Maßnahme, die gemacht wird, falls das bis zu dem Termin nciht passiert ist.
Terminsetzung realistisch, also nicht bloss eine Woche. Das kannst du aber googlen.
was sollen/ können wir jetzt tun? Dürfen wir sie entsorgen?
Nein. Leider sind Vermieter hier wieder mal die Gelackmeierten und müssen das fremde Eigentum "eine angemessene Frist" aufbewahren :-O
Selbst wenn ihr euere Ex-Mieterin hier nunmehr durch konkrete Frist von 14 Tagen zugangssicher (Einwurf-Einschreiben) in Verzug setzt, wäre euch Eigenmacht immer noch untersagt, sofern es sich nicht um erkennbar herrenlose Gegenstände (wertloses, beschädigtes Gerümpel, Müll) handelt, denn es gilt n. h. M. der Gericht eine Aufbewahrungsfrist von 2-3 Monaten als angemessen :-(
Hätte man eine Kaution, erklärt man seiner Ex-Mieterin, nach vergeblichem Ablauf der zur Abholung gesetzten Frist nunmehr ein Lager anzumieten oder Möbelspediteur zu beauftragen, um die Wohnung zeitnah weitervermieten zu können, hilfsweise den verschuldeten Nutzungsausfall mit zunächst einer Monatsmiete geltend zu machen, und man würde die Aufwendungen dafür von seiner Rückzahlung einbehalten.
Das zieht meistens.
G imager761
Sie müssen, wie hier schon erwähnt, sie schriftlich mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) dazu auffordern, die Möbel abzuholen. Verstreicht die Frist, ein zweites Mal anschreiben mit erneuter Fristsetzung.
Im Schreiben sollte stehen, dass nach abgelaufener Frist die Möbel entsorgt werden.
Ausgezogen heißt ja nicht das der Mietvertrag endet.
Hat die Mieterin denn gekündigt?
Wenn ja zu wann?
Hat sie die Wohnung zurück gegeben?
Wenn nicht dürft Ihr nicht in die Wohnung.
Schon gar nicht die Wohnung räumen.