Recht auf Kaution nach Trennung?

12 Antworten

https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-nach-trennung-oder-scheidung/

"Scheidet nun ein Mieter aus dem Mietverhältnis aus, während dieses mit dem anderen Ehegatten bzw. Partner fortgesetzt wird oder zieht er aus, ohne seine Mieterstellung aufzugeben, hat er ein berechtigtes Interesse daran, den von ihm gezahlten Anteil an der Mietkaution zurückzubekommen.

Er wird sich mit diesem Anliegen sowohl an den Vermieter als auch an seinen ehemaligen Partner wenden."

So heimlich kann die Abtreibung nicht gewesen sein, da Sie ja immerhin Kenntnis davon erlangt haben, zudem tut dies nichts zu Sache!

Die Frage ist, wer steht derzeit noch im Mietvertrag, sofern der Bestand hat.

Die Mieter insgesamt schulden dem Vermieiter die vereinbarte Kaution bis zum Ende des Mietverhältnisses nach gemeinsam erfolgter Kündigung.

Mauscheleien der Mieter untereinaner gehen den Vermieter nichts an.

Anschließend kann der Vermieiter die Kaution, sofern er daraus keine Beträge zurecht einbehält, den Mietern nach eren geminsamer Weisung auszahlen.

Können die sich nicht eingien, wählt der Vermieter den Weg der Hinterlegung beim Amtsgericht.

Die Mieter können dann vortrefflich darum streiten, wem die Kautuon und zu welchem Anteil zufließen soll.

Der Vermieter ist dann fein raus!

Du hast die Kaution bezahlt und sie die Miete? Sodass Du letztendlich kostenlos dort gewohnt hast? Oder lese ich das falsch?

Ihr hattet einen gemeinsamen Vertrag, wart beide Hauptmieter. Das bedeutet, ihr wart gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch verpflichtet. Mit anderen Worten, für den Vermieter ist es unerhelblich, von wem von euch beiden das Geld kam.

Zum 1.7. bist du einvernehmlich aus dem Vertrag ausgeschieden. Das war nur eine Vertragsänderung. Der Vertrag selbst ist bestehen geblieben. Das bedeutet, der Vermieter hat keine Pflicht oder Veranlassung, eine Kaution, oder die Hälfte davon zurück zu geben. Aufgrund des Vertrags steht es ihm zu, die Kaution zu behalten.

Einen Anspruch hast du aber vermutlich gegenüber deiner Ex Freundin. Ihr hattet rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet. Und nach deren Auflösung hat man ein Recht, zuvor eingebrachte Vermögenswerte zurück zu bekommen. In diesem Fall eben die halbe Kaution.

Du musst deine Forderung also gegenüber deiner Ex Freundin geltend machen, wenn nötig auf dem gerichtlichen Weg.

Rechtlich weiss ich das nicht genau aber ich bin auch ausgezogen..wir standen beide im Mietvertrag als Hauptmieter, ich habe eine Kündigung an den Vermieter erstellt und zog dann aus. Er wollte weiterhin in der Wohnung bleiben, hat von da an die Miete selbst bezahlt und hat mir die Hälfte der Kaution zurückgegeben. Das war für uns eigentlich selbstverständlich denn alles Andere würde keinen Sinn ergeben und wäre auch nicht fair.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, lass dich vom Rechtsschutz beraten.