Bis wann muss spätestens ausgezogen werden?
Hallo zusammen,
am 30. April endet nach Kündigung das Mietverhältnis zu meinem Mieter. Jetzt meine Frage: Bis wann muss die Wohnung frei/übergeben worden sein? Mein Verständnis ist, dass spätestens am 30. April die Wohnung übergeben werden muss. Nun habe ich gehört, dass es eine Karenzzeit von 3 Werktagen gibt (also spät. Anfang Mai). Das ist mir neu. Gibt es sowas?
VIele Grüße
6 Antworten
Mein Verständnis ist, dass spätestens am 30. April die Wohnung übergeben werden muss. Nun habe ich gehört, dass es eine Karenzzeit von 3 Werktagen gibt (also spät. Anfang Mai). Das ist mir neu.
Das sind mal wieder die Mietrechtsirrtümer btw. Mietrechtsmärchen.
Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Frist für die es ein gegangen worden ist (bei Zeit-mietverträgen). Im Falle von unbefristeten Verträgen endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist, vorausgesetzt, die Kündigung ist wirksam. Enthält das Kündigungsschreiben bei einer außerordentlichen Kündigung keine Frist, so endet das Mietverhältnis mit Zugang der Kündigung.
Beispiel: Der Vermieter kündigt frist- und formgerecht aufgrund berechtigten Eigenbedarfes am 2. März zum 31. Mai. In diesem Fall endet das Mietverhältnis am 31. Mai um 24:00 Uhr und der Anspruch des Vermieter auf Rückgabe der Wohnung (§ 546 BGB) ensteht, und zwar am 1. Juni um genau 0:00 Uhr. Der Mieter ist verpflichtet bis zu diesem Termin auszuziehen und die Wohnung geräumt dem Vermieter zu übergeben.
Weiteres unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm
MfG
Wenn der letzte Tag des Monats auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, dann muss die Wohnung spätestens am nächsten Werktag morgens zurück gegeben werden. Wenn der Mieter die Wohnung schon am letzten Werktag vorher dem Feiertag zurück gibt, ist das seine Sache, gezwungen werden kann er nicht.
Die Karenzzeit ist genauso ein Märchen wie die drei ominösen Nachmieter.
Wenn der Folgemieter am 01. des Folgemonats samt Umzugs-LKW auf der Matte steht, will er in die Bude rein, basta.
Also spätester Übergabetermin am Monatsletzten... so wie halt dein Vertrag auch endet.
Wer schlau ist, ist schon am Tag davor mit allem fertig und hat gefegt, Fenster geputzt (ist allerdings kein Muss) und auch sonst alles ordentlich hergerichtet.
Dass man am letzten Tag d8ie Schlüsselübergabe nicht um 23.59 Uhr macht, versteht sich von selber, oder?
Wenn der Folgemieter am 01. des Folgemonats samt Umzugs-LKW auf der Matte steht, will er in die Bude rein, basta.
Richtig
Also spätester Übergabetermin am Monatsletzten... so wie halt dein Vertrag auch endet.
Falsch.
Nein. Wenn ich der neue Mieter wäre, würde ich dann auch erst nach 3 Tagen Miete zahlen.
Mein Verständnis ist, dass spätestens am 30. April die Wohnung übergeben werden muss.
Nein, das ist falsch.
Nun habe ich gehört, dass es eine Karenzzeit von 3 Werktagen gibt (also spät. Anfang Mai).
Auch das ist falsch. Die Mietsache muss nach dem Ende der Mietzeit zurückgegeben werden (§ 546 BGB). Der Rückgabeanspruch entsteht also am 1. Mai um 0:00 Uhr; da das aber ein Feiertag ist, erst am 2. Mai.