Eigenbedarf im Mehrfamilienhaus, welche Wohnung?
Hallo,
meine Eltern besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 3 vermieteten Wohnungen. Mein Vater ist bereits im Pflegeheim, nun moechte ich in eine der Wohnungen ziehen, um meine 70Jaehrige Mutter bei der Pflege meines 83Jaehrigen Onkels unterstuetzen und ihr auch so im Alltag zu helfen.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Regelung welche Wohnung wir zwecks Eigenbedarf kuendigen koennen? Dem neusten Mieter oder dem laengsten? Oder kann ich in meine "Wunschwohnung" ziehen? (Das waere die mit der laengsten Mieterin, 20 Jahre Mietdauer)
Danke schon im voraus!
3 Antworten
Nein, dafür gibt es keine Regelung.
Ich würde die Wohnung nehmen, die am nächsten an der Wohnung deiner Mutter liegt (Räumlich). Damit erspart man sich sicherlich einiges an Treppensteigen.
Natürlich ist es auch eine menschliche Entscheidung. Dann würde ich den Mieter kündigen, den ich am wenigsten leiden kann bzw für den der Umzug am wenigsten schlimm wäre.
Rechtlich gibt es hier zwei Komponenten. Die gesetzliche Kündigungsfrist wäre bei dem Mieter mit der geringsten Mietdauer am kürzesten. die andere Sache wäre, dass man gucken muss wie groß die Wohnungen sind und wieviele Leute darin wohnen. Bewohnt jetzt z.B. die größere Wohnung eine Familie und du willst alleine einziehen- alternativ könntest du aber z.B. auch eine kleinere Wohnung kündigen, die für dich ausreichend wäre, könnte ein Richter im Klagefall entscheiden, dass du eher die kleinere Wohnung nehmen müsstest, dass wären dann die sogenannten Sozialkriterien. Da gibt es aber keine feste / einheitliche Rechtsprechung. Moralisch erscheint es mir darüber hinaus auch fragwürdig jemandem nach 20 Jahren Mietdauer zu kündigen, wenn es ggf. noch eine vertretbarere Alternative gibt.
Das ist eine gute Sache, der Anwalt wird da sicherlich eine akzeptable Lösung für alle finden.
ergänzend muss ich noch anmerken, dass du (bzw. deine Eltern) diese Frage sowieso einem Anwalt stellen sollten und dieser auch die Kündigung formulieren sollte. Als ich noch Mieter war habe ich selber mal eine Eigenbedarfskündigung erhalten und bin dagegen erstmal vorgegangen. Formell gibt es da ganz strenge Vorschriften- werden diese nicht eingehalten ist die Kündigung unwirksam.
Nein, das ist egal
Die Wohnungen sind alle gleich gross, bis auf die meiner Eltern, die wohnen in der kleinsten... die Wohnung, in die ich gerne ziehen moechte, ist im 1. Stock und diejenige, die das Renovieren am meisten braucht und deren Bewohner am meisten Stress im Haus macht.
Dieser Mieter ist auch derjenige, der am wenigsten "Bindung" zum Haus hat, sprich er kuemmert sich nicht um die Wohnung, laesst sie verwahrlosen (muss komplett saniert werden) und waere nicht emotional irgendwie daran gebunden.
Die Wohnung im DG ist zu klein fuer mich, das ist mehr eine "Starterwohnung"... und die im EG, da hat der Mieter gerade Laminat verlegt (Kosten 50/50) und eine 5000euro teure Kueche reingekauft und etliche Zeit in die Wohnung investiert.
Nun ja, danke fuer die Antwort, wir werden auf jeden Fall erstmal mit einem Anwalt reden :)