Wie werde ich Hausbesetzer los?

3 Antworten

Naja, wenn beide Parteien das Ding da unterschrieben haben und sie im Haus wohnen, gilt das. Wenn sie die Miete nicht zahlen, kannst Du sie wegen Mietverzugs rausklagen.

Hol Dir Hilfe beim Mieterverein oder am besten direkt bei einem Anwalt.

sogar eine mündliche Absprache ist rechtskräftig

hantke1986 
Beitragsersteller
 04.12.2018, 23:59

ist ja aber nur ein Vorschlag ist das auch gleich ein vertrag ?

dandy100  05.12.2018, 00:00
@hantke1986

Nicht direkt, aber es reicht ja, wenn die Mieter behaupten, mit diesem Vorschlag einverstanden gewesen zu sein - dann ist es rechtgültig.

hantke1986 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 00:01
@dandy100

ok dann haben sie dann also ein rechtskräftigen vorschlag ?

Ich lese da etwas von " Erbpacht " = 5 Jahre und jeweiliger Verlängerung um weitere x Jahre....

Ohne Fachanwalt für Mietrecht ( berufsstandlich M / W ) kommst Du ohne fachliche Beratung da ggf. nicht so einfach heraus....

Damit gab ich Dir schon den passenden Tipp... lasse Dich ( fach-) anwaltlich beraten....

hantke1986 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 00:20

hast du auch beachtet das es ein vorschlag ist und kein vertrag ?

Parhalia2  05.12.2018, 00:39
@hantke1986

Beweise rechtssicher, dass Du auf den "Vorschlag" nicht eingingst.... Zu langes Zögern könnte auf der Gegenseite " Duldung suggerieren ... deswegen der Hinweis zu anwaltlichem Support....

Hast Du die fragwürdige Immobilie zufällig "rott" für ein Appel und ein Ei erworben und willst nun unnötig zu teuer in der Miete aufrüsten ?

Oder fühlst Du Dich beim Bock getan , weil man Dir ein insgesamt fragwürdiges Objekt zum Wert eines überhöhten Kaufpreises unterjubelte ?

Das wäre eine wichtige Überlegung, falls man Dich tatsächlich und bewusst täuschte im Kaufvertrag ....