Mietnomaden in Ferienwohnung

13 Antworten

Da es kein Wohnungsmietvertrag ist, kannst du fristlos kündigen und die Bewohner direkt vor die Tür setzen. Anwalt und Gerichtsvollzieher helfen dabei.

rocfel 
Beitragsersteller
 12.03.2011, 13:35

Bin total begeistert wie schnell ich Antworten bekomme! Danke!!! Mit der fristlosen Kündigung bzw. vor die Tür setzen bin ich mir nicht so sicher, wie soll das konkret ablaufen? In die Wohnung gehen und die Sachen vor die Tür stellen ist doch wohl nicht erlaubt, ebensowenig wie Schloss austauschen oder?

Rheinflip  12.03.2011, 13:36
@rocfel

Ohne Anwalt würde ich das nicht machen. Kündige sofort mit Hiweis auf die fälligen Wochenmieten und geh zum Anwalt.

Eine Ferienwohung unterliegt nicht dem normalen Wohnungsmierecht, Du kannst die bei Zahlungsrückstand sofort vor die Tür setzen.

rocfel 
Beitragsersteller
 12.03.2011, 13:40

Wo steht das? Welche rechtliche Handhabe habe ich? Wie soll das vor die Tür setzen konkret ablaufen?

anitari  12.03.2011, 14:08
@rocfel

"Wie soll das vor die Tür setzen konkret ablaufen?"

Hausverbot erteilen und notfalls mit polizeilicher Hilfe durchsetzten.

Anzeige erstatten und mit Deinen Informationen zur Polizei. Solchen Schmarotzern gehört das Handwerk gelegt.

Definitiv als erstes zur Polizei. Evtl.kannst Du bereits selbst eine Anzeige erstatten, die Polizei ist aber vielleicht auch bereits für einen Hinweis des Verbleibs des Paares dankbar...

Wenn Du ansonsten die Zahlungsunfähigkeit bei Abschluss des Vertrags stichhltig beweisen kannst, ist dies ein Betrugsversuch, wegen dem Du jederzeit fristlos kündigen kannst...

Vorsicht , Ich habe aktuell den gleichen Fall . Auch ich war der Meinung das ich nach Ablauf der Buchung das Hausrecht in meiner Ferienwohnung habe . Polizei einschalten bringt überhaupt nichts , sogar nach tätlichem Angriff auf mich . Ich darf laut Polizei die Wohnung nicht betreten , obwohl das Nutzungsrecht der Wohnung , Buchung war vom 01.09.- 30.09.2011 , abgelaufen ist .Ich darf weder Strom noch Wasser abstellen , das ich ja bezahle, dann kann mich der Benutzer der Wohnung wegen Nötigung anzeigen . bei . Die Polizei stellt die Nutzung einer Ferienwohnung einer normalen Vermietung gleich . Ich kann keinen Gesetzestext finden der mir die genaue Rechtslage erklären kann . Also Vorsicht eigenmächtigen Unternehmungen