Miete in eigenem Haus zahlen?

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Vermutlich wird dem Vater 1/2 gehören und den Kindern je 1/4.

Im Prinzip Aber egal. Die Schwester nutzt das Eigentum Ihres Bruders, spart dadurch Miete und der Bruder möchte dafür einen Ausgleich.

Ich sehe das weniger als Miete, sondern als Nutzungsentschädigung. Ist eine Sache der Vereinbarung und der Berechnung. Insbesondere, weil ja auch noch ein Fremder davon profitiert und Miete spart.

ChristianLE  20.01.2016, 15:02

der Bruder möchte dafür einen Ausgleich.

Zwischen "möchten" und "verlangen" besteht aber ein großer Unterschied.  

wfwbinder  20.01.2016, 21:03
@ChristianLE

Alleine schon eine Frechheit, dass die Schwester nicht von allein darauf gekommen ist. Ausserdem wäre es vermutlich billiger, wenn deren Freund von sich aus gesagt hätte "ich wohne hier bei Deiner Schwester, was denkst Du, wenn ich 100,- Miete und 50 für die Nebenkosten gebe?" dann würde der Bruder vermutlich der Schwester nichts mehr sagen und die Sache wäre erledigt.

Sany85 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 23:01
@wfwbinder

Ja, für die Zukunft is das natürlich in Ordnung. Vor allem, da ein "Fremder" im Haus mitwohnt. Aber wie ist es denn mit einer Forderung für das Wohnen in der Vergangenheit wo nur der Vater und die Schwester im Haus waren?

wfwbinder  23.01.2016, 03:54
@Sany85

Etwas für die Vergangenheit fordern, ist immer schwierig. Theoretisch ,wäre das möglich, aber es würde auf einen Prozess mit zeimlich ungewissen Ausgang hinauslaufen. Für eine Familie nicht zu empfehlen.

Aber auch hier würde ich vermutlich aus fairness freiwillig etwas geben.

Wir kennen nicht die Wertverhältnisse udn nicht die genaue Verteilung. Tragen denn Vater und Schwester wenigstens alle Nebenkosten?

Sany85 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 00:49
@wfwbinder

Ja ein Prozess sollte es nicht werden. Die Nebenkosten werden natürlich von ihnen gezahlt, da der Bruder ja auch keine Kosten verursacht.

Kann die Tochter nun Miete für die Zukunft verlangen oder gar eine rückwirkende Zahlung für die Benutzung des Hauses?

Auf welcher Grundlage denn? Wenn keine Miete vereinbart wurde, kann auch keine verlangt werden.

Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht, dass eine Miete verlangt werden muss.

Das Haus gehört allen Eigentümern zu gleichen Teilen (Bruchteilseigentum), ohne dass ein spezifischer Teil des Hauses einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist. Will also ein Eigentümer "vermieten", bzw. Miete verlangen, dann nur mit Zustimmung aller anderen Eigentümer, also auch der Schwester.

Sany85 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 22:51

Hi, das heißt, dass sobald einer von den drei Beteiligten ein veto einlegt dann kann in keinem Fall Miete verlangt werden? Weil dann würde man ja nie etwas von seinem Eigentum haben in dieser Konstellation wenn man nicht selbst in dem Haus wohnt.

 die Schwester muss Miete bezahlen aber nur einen Teil (bis zu 1/3 je nach Fläche die sie benutzt) da ein Drittel ihr gehört. Auch für die Vergangenheit, wenn nichts Schriftliches vorliegt. Wenn der Bruder aber z.B. einen Geschoß hat der leer steht natürlich nicht. 

ChristianLE  20.01.2016, 14:59

die Schwester muss Miete bezahlen aber nur einen Teil (bis zu 1/3 je nach Fläche die sie benutzt) da ein Drittel ihr gehört. Auch für die Vergangenheit, wenn nichts Schriftliches vorliegt.

Das ist doch total unlogisch. Auf welcher Grundlage soll Miete bezahlt werden, wenn es nichts schriftliches gibt?

Wenn jemand Miete von einem anderen verlangt, dann geht das nur mit einem Vertrag, dem beide Vertragspartner zustimmen.

Ich kann nicht zu irgend jemanden gehen und für mich festlegen, dass er Miete zu zahlen hat.

Sany85 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 23:16
@ChristianLE

Es liegt nichts schriftliches vor. Und es steht aber auch kein Teil leer, der dem Bruder gehört.

Kommt auf die getroffenen (und im Streifall nachweisbaren) Absprachen zwischen den Beteiligten an, die getroffenen wurden, als der Einzug stattfand. Unter Verwandten wird man nicht zwingend auf ein Nutzungsentgelt schließen können, ausgeschlossen ist das aber nicht. Wenn der Einzug mit Wissen des Sohnes und vielleicht schon vor längerer Zeit  stattfand, wird eine rückwirkende Forderung wenig Chancen haben. Für die Zukunft... sieht es sicher besser aus, hängt aber auch von den bisherigen Absprachen ab.

Es besteht eine Erbengemeinschaft. Das Erbe wurde noch nicht aufgeteilt. Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum die Tochter als Teil der EG dem Bruder als gleichfalls Teil der EG Mieter zahlen sollte. Der Bruder könnte lediglich der Schwester ihren Erbteil auszahlen. Dann dürfte er Miete verlangen.

Sany85 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 23:07

Also dem Bruder gehört ja schon ein Teil des Hauses. Und er muss dann trotzdem der Schwester etwas zahlen bevor er Miete bekommen kann? Danke schon Mal.

albatros  23.01.2016, 02:26
@Sany85

Ein Teil ja, aber welcher? Es ist das Erbe noch nicht materiell oder finanziel geteilt worden. Auf welcher Basis also sollte/könnte da Miete verlangt werden?