Wie wird man Mieter los, die nicht ausziehen wollen?

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Gar nicht. Sofern die Dauer des Mietsverhältnises die relevanten Fristen für den Kündigungsschutz bereits überschritten hat, ist eine formgerechte Kündigung ohne gültigen Kündigungsgrund unmöglich - und der besteht regelmäßig nur bei Verzug des Mieters (3 Monatnsmieten oder mehr im Rückstand->Kündigung->Räumungsklage). Entweder Du zahlst die Ablöse (immerhin willst DU ja, dass sie ausziehen), oder der Verkauf wird nichts.

Tja, da muss ich aber den Mietern Recht geben. Ihr habt einen Vertrag und es gibt gesetzliche Grundlagen. Halte dich daran.

Dani007  02.11.2009, 12:26

DH

Lotta1  02.11.2009, 12:24

DH!

Kauf bricht Miete nicht, also bleibt nur der Weg der ordentlichen fristgerechten Kündigung, weil Eigenbedarf bei Verkauf auch nicht geht.

FordPrefect  02.11.2009, 12:31

Allerdings ist der einzig mögliche Kündigungsgrund (sofern keine Mietrückstände vorliegen) die Frage der angemessenen wirtschaftlichen Nutzung - das bedeutet aber einen jahrelangen Rechtsstreit.

Na einen neuen Anwalt! Einen der sich in solchen Dingen auskennt. Vielleicht bietest Du ihm einen Vergleich an, ein Umzug kostet ja auch einiges!

Bevor ich die Kommentare gelesen habe, hätte ich auch gesagt, der Mieter ist im Recht. Was nun verwohnt heißt ist subjektiv. Eine fristlose Kündigung wäre möglich, wenn ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache (Wohnung) durch den Mieter vorliegt § 543 Abs 2 Nr 2 BGB. Dies gilt es aber zu beweisen. Viele Chance sehe ich hier nicht. Auch nach dem Verkauf, kann der neue Eigentümer keinen Eigenbedarf anmelden. Eine Abfindung ist in diesem Fall allerdings gängige Praxis. In welcher Höhe ist fraglich, wobei 15% von was? einer Wohnung oder dem Gesamterlös? MfG