Zusatzkosten durch Notheizung
Habe gerade eine Mietwohnung neu bezogen und festgestellt das die heizung nicht geht. Dann stellt sich herraus das meine Vermieter das ganze haus über eine notheizungsanlage (Riesendurchlauferhitzer 13kWh) betreiben muss, da die Genehmigung für den Heizraum indem sich die Wärmepumpen die eigentlich für wärme sogen sollten nicht erteilt wurde und diese nun still stehen. Können diese Kosten vom Vermieter auf die Mieter umgeschlagen werden ob wohl dieser die Kosten verursacht hat. Ich bin nicht bereit die imensen Stromkosten zu bezahlen. Die Heizung ist am gemeinschaftzähler angeschlossen. In meinem mietvertag steht nichts von Elektroheizung. Laut Mietvertag sollen die Heizkosten anteilig per Wärmemängenzähler berechnet werden also zahle ich doppelt einmal die Wärme die ich entnehme und dann den Anteil der zu gleichen Teilen aufgeteilten Stromkosten für den Allgemeinzähler oder sehe ich das flasch. Da ich im sommer kaum heize sehe ich nicht ein andere die viel heizen mit zu finanzieren bzw. mehrkosten aufgrund eines fehlers meines Vermieters zu haben. Kann ich die Miete auf Grund dessen mindern ? Falls jemand Rechtschreibfehler findet kann der betreffende diese bahalten.
2 Antworten
Egal was der Vermieter da im Moment für Probleme hat, er muss die Heizkosten gem. Heizkostenverordnung (wie - genaueres im Mietvertrag) abrechnen. Einfach den kompletten Allgemeinstrom dort aufzurechnen ist nicht zulässig.
Wenn er eine Wärmepumpe hat (oder vorbereitet hat), dann hat er sicherlich für die Wärmepumpe einen extra Stromzähler. Und dieses Zählergebnis (Kosten) könnte er über die Wärmemengenzähler (vorhanden?) anteilig auf Fläche und Verbrauch (Mietvertrag) verteilen.
So nun ist die Wärmepumpe ja noch nicht da oder noch nicht in Betrieb. Da ist wohl entscheident, ob Du es vorher wusstest. Wenn ja erstmal schlecht. Wenn nicht, würde ich mich mit dem Vermieter einmal unterhalten wie er sich das so vorstellt.
Gruß
Danke für den * und viel Erfolg.
Also, ein Vermieter hat ja alle tatsächlichen und nicht die bezahlten Kosten und Lasten für Wärme und Wasser zu verteilen. Ein Mieter hat diese aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen ggf. zu bezahlen. Unwirtschaftliche Kosten hat ein Mieter nicht zu bezahlen, auch keine Kosten und Lasten für Reparaturmaßnahmen. Rüge also ggf. die AR (höflich und bestimmt aber möglichst ohne Rechtschreibfehler, falls es doch zu Gericht geht) und sammle schon jetzt Angebote für Strom, falls später zu belegen ist, daß der Vermieter zu teuer eingekauft hat. Viel Glück.
Danke für die Antwort war sehr hilfreich. Hab das erst später herrausgefunden bin Elektrotechniker und habe dem Montör der sich um meine nicht gehende Heizung gekümmert hat ausgefragt bzw. über die schultergeschaut.