Wie von Grundstückskauf zurücktreten?
Hallo,
Ich habe mit meinem Partner vor 13 Tagen einen Vertrag über ein Grundstückskauf bei einem Notar abgeschlossen. Der Verkäufer ist ein Privatmann. Haben wir irgendeine Möglichkeit, aus diesem Vertrag wieder raus zu kommen? Im Vertrag ist leider kein Rücktrittsrecht verschriftlicht.
Schön im voraus vielen Dank für die Antworten.
11 Antworten
Da kannst Du nur noch auf ein freundlches Entgegenkommen des Verkaüfers hoffen. Wobei natürlich alle bereits angefallenen Kosten (z.B. Notar) + die Rückabwicklung zu Deinen Lasten gehen.
Wichtiger Grundsatz im Zivilrecht: Pacta sunt servanda!
Der Notar hat euch doch bei Vertragsschluss über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag aufgeklärt. Und ihr habt den Vertrag unterzeichnet? Woher plötzlich der Sinneswandel?
Die Sache geht nun ihren Gang (Auflassungsvermerk/Umschreibung Grundbuch, Bezahlung). Ihr könnt natürlich gleich anschließend einen neuen Käufer für das Grundstück suchen. Das wird unterm Strich auch nicht teurer werden als den jetzigen Verkäufer mit Geld zu einem Aufhebungsvertrag zu überzeugen.
Im Vertrag ist leider kein Rücktrittsrecht verschriftlicht.
Dann geht es auch nicht
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Der Verkäufer kommt Euch entgegen und erklärt sich mit einer Rückabwicklung einverstanden (Notarkosten werden wieder fällig - und eventuell will der Verkäufer etwas Geld extra) - das kann z.B. der Fall sein, wenn ihr feststellt, dass ihr das Geld doch nicht zahlen könnt und der Verkäufer auch schnell wieder die Möglichkeit haben möchte zu verkaufen, statt vergeblich hinterherzuklagen.
- Der Kaufvertrag ist unter falschen Voraussetzungen entstanden. Der Verkäufer hat zum Beispiel schriftlich behauptet, dass das Grundstück Bauland sei, es darf aber nur als Acker genutzt werden. Oder es gibt Altlasten von einer Tankstelle auf dem Grundstück, die teuer zu beseitigen sind. Dann kann man auf Aufhebung klagen, muss viel Geld in die Klage stecken und hoffen, dass man den größeren Teil (nie alles!) zurückbekommt.
Ansonsten ist es der eigene Fehler, vor dem einen der Staat nur insofern schützt, dass man Grundstücke nicht am Telefon oder per Handschlag kaufen kann, sondern zum Notar muss.
Der Vertrag ist bindend. Und da der Verkäufer nicht bereit ist, davon zurückzutreten (schreibst du weiter unten), kannst du nichts machen.
Interessiert mich wirklich: noch vor 13 Tagen wolltet ihr dieses Grundstück haben, nun nicht mehr. So einen Kauf tätigt man doch erst nach reiflicher Prüfung/Überlegung. Was ist passiert?