Ehepartner nach Notartermin verstorben

3 Antworten

Es kommt darauf an, ob Du an dem Vertrag festhalten willst. Wenn der Käuferin jetzt die Grundlage für die Finanzierung, weil ein Teil des Einkommens fehlt, dann den Rücktritt in beiderseitigem Einvernehmen und die Kosten werden geteilt. Alles andere bringt nichts.

Wie würdest Du wollen, dass sich Dein Vertragspartner in einer solchen Situation verhält?

Ich würde die Käuferin aus dem Vertrag entlassen, sie trägt die Kosten und einen neuen Käufer suchen.

ja lass sie raus, sie soll die kosten tragen

Hallo,

GANZ WICHTIG lassen Sie sich eine beglaubigte Sterbeurkunde geben!!! Vielleicht haben es sich die Käufer nur anders überlegt, aus welchem Grund auch immer.

Sollte die Geschichte stimmen und dadurch evtl. die finanzielle Grundlage für das Geschäft fehlen, ist es besser, Sie machen eine Rückabwicklung, denn wenn Sie auf der Fortsetzung des Vertrages bestehen und die Finanzierung nicht klappen sollte, sind Sie rechtlich gesehen ihr Haus los und müssten privat gegen den übrig gebliebenen Käufer klagen, dass Ende vom Lied können Sie sich vielleicht denken, es kommt zu einer Zwanksversteigerung des Hauses, bei der vermutlich nicht einmal der geforderte Verkaufspreis erziehlt wird, geschweige denn, die Kosten für Anwälte, Gerichte usw. dann stehen alle Beteidigten aber ziemlich Doof da. Ausserdem zieht sich soetwas über Monate hin.

Wie gesagt, ist der Partner wirklich verstorben, dann Rückabwicklung auf Kosten der Käufer, auch wenn dort derzeit Trauer herrscht, dafür können Sie nichts, auch sind sie nicht das Wohlfahrtsamt, Ihnen ist dadurch ebenfalls genug schaden entstanden, Sie müssen neu Annoncieren und Zeit aufwenden.