Kaufvertrag ungültig, wenn Vor- bzw.Nachnahme verwechselt wurde?
Ich wollte nachfragen, ob ein Vertrag beim Möbelkauf und einer Finanzierung bei einer Bank dazu ,überhaubt Gültigkeit besitzt,wenn der Verkäufer den Vornamen und den Nachnamen im Vertrag verwechselt hat.Kann ich dann vom Vertrag zurücktreten? Vielen Dank für die Auskunft.
5 Antworten
Nein, daraus ergibt sich natuerlich kein Ruecktrittsrecht.
Du schreibst aber etwas von einer Finanzierung. Kam die unter Mitwirkung des Moebelhauses zustande und bist du Verbraucher (hast den Darlehensvertrag also fuer deinen privaten Bereich geschlossen)? Dann hast du beim Darlehensvertrag ein vierzehntaegiges Widerrufsrecht, das sich dann auch auf den Kaufvertrag auswirkt (du bist nach dem Widerruf des Darlehensvertrags nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden).
Das geht aber wirklich nur, wenn das Moebelhaus in irgendeiner Weise am Zustandekommen des Darlehensvertrages mitgewirkt hat (z.B. durch Vermittlung oder wenn der Vertrag gar in den Raeumen des Moebelhauses geschlossen wurde). Hast du das Darlehen hingegen selbst und ohne Mitwirkung des Moebelhauses beispielsweise bei deiner Hausbank geschlossen, wirkt sich ein Widerruf des Darlehensvertrages nicht auf den Kaufvertrag mit dem Moebelhaus aus.
Vielen Dank für deine Antworten, hast mir sehr geholfen
Gilt auch bei zinslosen Verbraucherdarlehen.
Also das heisst, ich widerrufe jetzt bei der Bank. Muss das schriftlich sein? Und wie teile ich das dann dem Möbelhaus mit?
Du widerrufst den Darlehensvertrag schriftlich gegenueber der Bank, schickst dem Moebelhaus eine Kopie davon (muss nicht, kann aber hilfreich sein) und erklaerst dem Moebelhaus gegenueber schiftlich, dass du den Kaufvertrag nicht erfuellen wirst weil du gem. BGB 358 Abs. 2 nicht mehr daran gebunden bist.
Achte beim Widerruf des Darlehensvertrags unbedingt auf die Fristeinhaltung. Es kommt auf den Tag des Zugangs deiner Erklaerung bei der Bank an, nicht auf den, an dem du die Erklaerung abgeschickt hast.
Du meinst also, wenn ich vom Widerrufssrecht gebrauch mache, komme ich auch aus dem Kaufvertrag?
Genau! BGB 358 Abs. 2: "(2) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung auf Grund des § 495 Absatz 1 oder des § 514 Absatz 2 Satz 1 wirksam widerrufen, so ist er auch nicht mehr an diejenige Willenserklärung gebunden, die auf den Abschluss eines mit diesem Darlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtet ist."
Das Möbelhaus hat die Finanzierung vermittelt, das kann ich widerrufen, aber der Kaufvertrag bleibt ja trotzdem bestehen. Beim Rücktritt wollen die 25%.Und jetzt hab ich eben festgestellt, dass die den Vornamen zum Nachnamen gemacht haben, auch beim Bankvertrag.Und wenn dadurch dieser Bankvertrag nichtig ist, die Schuld liegt beim Verkäufer, kann der doch nicht auf seinen Möbelvertrag bestehen?
Wenn das Moebelhaus das Darlehen vermittelt hat, handelt es sich um ein sog. "verbundenes Geschaeft". Ein (rechtzeitiger!) Widerruf des Darlehensvertrags entbindet dich dann auch vom Kaufvertrag. Wenn das Moebelhaus das anders sieht, soll es halt klagen. Du hast nichts zu befuerchten.
Anders waere es allerdings, wenn du nicht fuer dich privat gekauft haettest sondern z.B. Moebel fuer die Ausuebung einer selbstaendigen beruflichen (auch nebenberuflichen) Taetigkeit. dann waere es kein Verbraucherdarlehen und du haettest auch beim Darlehensvertrag kein Widerrufsrecht.
Hier findest du die rechtliche Definition des Begriffs "Verbraucher": https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
Eine Koppelung eines Kaufvertrages mit einem Verbraucherdarlehenvertrag stellt ein verbundenes Geschäft da, welches als wirtschaftliche Einheit anzusehen ist.
Die wirtschaftliche Einheit der Verträge hat Auswirkung auf das Widerrufsrecht.
Wird der Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen, dann wird zugleich der Kaufvertrag widerrufen (§ 358 Abs. 2 BGB).
Auch bei einer echten "Null-Prozent-Finanzierung" gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Ob Vornamen und Namen vertauscht wurden, ist unerheblich; der Vertrag bleibt wirksam.
Ergo: Du solltest den Verbraucherdarlehenvertrag widerrufen - dann ist es gut...
Vielen Dank für deine Info
Nein.
Ein Kaufvertrag muss sowieso nicht zwingend schriftlich erfolgen, das dient nur der besseren Beweisbarkeit.
Insofern ist ein verdrehen von Vorname und Nachname zwar blöd, aber beim besten Willen kein Grund den Vertrag anzufechten.
Auch bei der Bank kann es zu einem Verdreher kommen, aber dadurch wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Also nein, du kommst da nicht raus.
Aber ist gekoppelt mit einer Finanzierung bei der Bank?
Und muss das dann nicht richtig sein?
Da dein Name vermutlich korrekt ist bleibt auch der Vertrag gültig.Die Schreibweise bleibt dabei unberührt.
Du suchst einen Vorwand, um von dem Möbelkauf zurück zu treten. Aber eine Verwechslung mit Vor- und Zunamen ist unerheblich, dein Name ist klar zu erkennen.
Wie könnte dann z.b.eine Anfrage bei der Schufa stattfinden?
Die erkennen schon deinen Namen. Ausserdem werden auch andere Daten (zb. Geburtsdaten) abgeglichen.
Auch beim dazugehörenden Kreditvertrag bei der Bank?
Auch den macht die Verwechslung von Vor- und Nachnamen nicht unwirksam.
Vielen Dank für deine Antworten. Weisst du vielleicht auch, ich habe irgendwo gelesen, dass man bei einer 0% Finanzierung nicht zurücktreten kann. Könnte das stimmen? Ich hab eben Sorge, dass ich die Finanzierung widerrufen wird und die dann trotzdem das Geld für die Möbel wollen und ich die bezahlen muss.Habe leider erst nach dem Kauf über die Machenschaften des Möbelhauses Seat und Sofa gelesen.