Kaufantrag für Auto ohne Kaufbestätigung doch rechtskräftig?
Ich habe am 01.02.2012 einen Kaufantrag für ein Auto unterschrieben. Auf dem Blatt steht, dass es eine Bestellung für neue Kraftfahrzeuge ist. Laut dem Verkäufer handelte es sich erst um ein Lagerabruf, was etwa 2-3 Wochen bis zum Liefertermin dauern sollte. Nach 5 Wochen stellte es sich fest, dass ein Mitarbeiter des Autohauses einen Fehler gemacht hatte. Statt ein Lagerabruf hatte der Mitarbeiter einen Werkabruf durchgeführt, was bedeutet, dass das Auto erst in die Produktion gehen muss und die neue Lieferzeit diesbezüglich bis zu 2-4 Monate dauern würde. Da die Lagerbestände leer waren, konnte der Verkäufer keinen erneuten Lagerabruf durchführen. Da ich den Kaufantrag unter der Voraussetzung der 2-3-wöchigen Lieferzeit abgeschlossen habe, bin ich natürlich nicht mit den wesentlich längeren Wartezeiten einverstanden. Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich der Meinung bin, dass ich den Vertrag unter falschen Voraussetzungen unterschrieben habe. Ich wurde sozusagen mit 2-3 Wochen gelockt und nun dauert es plötzlich bis zu 4 Monate. Der Verkaufsberater möchte nicht vom Vertrag zurücktreten und ist der Meinung, dass der Vertrag noch rechtskräftig ist, da er den Fehler nicht verursacht hat. Ich kann mir leider vorstellen, dass der Verkäufer juristisch im Recht ist. Allerdings habe ich jetzt aber folgende Frage: Ein Freund von mir hat die Unterlagen vom Verkäufer durchgeguckt und festgestellt, dass ich nur einen Kaufantrag/Bestellung + Nachweis über Fahrzeugkauf ohne Gebrauchtwageninzahlungsnahme/Verwertungszuführung unterschrieben habe. Seines Wissens ist der Verkäufer verpflichtet mir innerhalb von 3 Wochen eine Kaufbestätigung zukommen zu lassen. . Es sei denn, es ist in den AGB anders festgehalten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine solche Kaufbestätigung habe ich jedoch nie erhalten. Da es fast 6 Wochen her ist, dass ich unterschrieben habe, wäre diese Frist schon längst vergangen. Kann mir jemand sagen, ob mein Freund mit seiner Vermutung Recht hat und ob ich vom Kaufantrag ohne weiteres zurücktreten kann?
3 Antworten
Vielen Dank Kieljo! Auf dem Kaufantrag steht auch Bestellung. Denke auch dass ich nach 3 oder 6 Wochen raus komme, habe nur Angst das sie sich anders abgesichert haben.
Vielen Dank Kieljo! Auf dem Kaufantrag steht auch Bestellung. Denke auch dass ich nach 3 oder 6 Wochen raus komme, habe nur Angst das sie sich anders abgesichert haben.
Vielen Dank Kieljo! Auf dem Kaufantrag steht auch Bestellung. Denke auch dass ich nach 3 oder 6 Wochen raus komme, habe nur Angst das sie sich anders abgesichert haben.
Da ich den Kaufantrag unter der Voraussetzung der 2-3-wöchigen Lieferzeit abgeschlossen habe
Wenn das da drin steht, dann kannst Du das stornieren.
Das steht im Kaufvertrag leider nicht drin, hat mir nur der Verkäufer mündlich zugesichert. Im Kaufantrag steht unverb. Lieferzeit 03/2012. Meine Frage bezieht sich jedoch darauf, ob der unterschriebene Kaufantrag überhaupt bindend ist, wenn ich nicht spätestens 3 Wochen später vom Verkäufer eine schriftliche Kaufbestätigung erhalten habe.
Was ist denn bitte ein Kaufantrag ?
Bei Neuwagen gibt es eine unverbindliche Bestellung. An diese ist man 6 Wochen gebunden.
Gibt es innerhalb dieser Frist keine Bestätigung oder Lieferung, gibt es auch keinen Vertrag,