Rücktritt vom Kaufvertrag von Händler für Unternehmer
Hallo, habe am 12.08.2008 ein Vertrag bei einem Autohändler zum Kauf eines PKW abgeschlossen. Ich bin Selbstständig. Wir haben einen "Kaufvertrag zwischen Händler und Unternehmer" abgeschlossen. Habe den Händler Abends angerufen, das ich vom Kauf zurücktreten möchte. Der sagte, warten sie bis nächtse Woche, vielleicht überlegen sie es sich ja anders. Zwei Tage später kam ein Brief vom Händler, wo er fordert, die Zahlung innerhalb 7 Tage abzuschliesen, und den Wagen abzuholen, ansonsten fordert er Schadenersatz von 10%. Habe ihm dan per einschreiben einen Rücktritt und widerruf der Frist geschickt. Ist das Gültig was der macht, Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Bitte um Hilfe. Danke.
5 Antworten
Der Vertrag ist zustande gekommen. DAmit auch die Rücktrittsfolgen. Es verbleibt einzig, den NAchweis des Schadens zu verlangen, da sollte man aber tatsächlich prüfen, ob ein geringerer Schaden zu erwarten ist.
soweit ich mich nicht täusche, steht bei einem Autokaufvertrag:
VERBINDLICHER KAUFVERTRAG
oben drüber...
und siehste..das eben das VERBINDLICHE
Was ist mit "Bestellung". ?
Bin Heute Morgen dort vorbei gefahren, und der Wagen steht immernoch mit "zum Verkauf" mit Schildern etc.. Kein Reserviert oder Verkauft zeichen zu sehen.
Vertrag unter Vollkaufleuten oder auch nicht ! Eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung kam zustande, der Vertrag ist geschlossen ! Wenn auch noch geregelt ist, dass der Verkäufer im Falle eines Rücktrittes Schadenersatz in Höhe von 10 % fordern kann , verstehe ich die Frage eines Kaufmannes, selbstständigen nicht !
Du wirst den geforderten Ersatz zahlen müssen !
Eigentlich sollte auch ein Rücktritt im Vertrag geregelt sein. Was steht da drin?
Fürher waren 10 - 15 % beim Rücktritt fällig. Als Unternehmer unterliegst du anderen Spielregeln als ein privater Verbraucher.
Leider steht im Vertrag nichts vom Rücktritt. Nur dass je nach Schdenaufwand weniger oder mehr als 10% ersatzt gefordert werden kann.
Der Verkäufer kann Erfüllung des Kaufvertrages verlangen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es weder für Unternehmer noch für Verbraucher bei einen Fahrzeugkauf, der im den Geschäftsräumen des Händlers geschlossen wird. Lehnst Du die Erfüllung des Kaufvertrages ab, kann der Händler Schadensersatz verlangen in Höhe seines entgangenen Gewinns. Dies gilt unabhängig davon, dass der Verkäufer das Fahrzeug bald darauf anderweitig verkaufen kann, da ja der Händler statt "Deines" Fahrzeugs ansonsten vielleicht einen anderen Wagen gewinnbringend an den neuen Käufer hätte verkaufen können.
Oben steht :
Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten Kraftfahrzeuges -durch einen Unternehmer -