Kein Rücktrittsrecht bei Vodafoneverträgen im Shop?
Hi Leute,
folgende Situation: Anfang September für den 1.10. bei Vodafone im Shop einen Vertrag für Telefon, Internet und Fernsehen abgeschlossen. Dann ewig keine Nachricht, geschweige denn Hardware erhalten. Auf Nachfrage dann die Info dass Fernsehen nun doch nicht bei uns verfügbar ist. Dann wurde uns ein vergünstigtes Angebot für Telefon und Internet gemacht. Dies konnten wir entweder annehmen oder wir sind aus dem Vertrag raus. Wir haben dann letzte Woche das Angebot angenommen, leider ohne weiter nachzuforschen. Mitlerweile haben wir einen Anbieter gefunden, der uns viel mehr bieten kann. Darum wollten wir nun vom Vertrag zurück treten. Zuerst hieß es dass die Frist dafür abgelaufen wäre. Dann habe ich selber nochmal mit Vodafone telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass wir eine neue Rücktrittsfrist haben, da dies nun ein anderer Vertrag ist. Die Frist soll der 16.10. sein. Mir wurde dann gesagt, dass wir entweder einen formlosen Rücktritt per Fax schicken sollen oder in den Shop gehen, in dem wir den Vertrag gemacht haben und dort vom Vertrag zurück treten.
Nun war mein Mitbewohner auf dessen Namen der Vertrag läuft vorhin in dem Shop. Dort wurde ihm dann von einem Mitarbeiter gesagt, dass wir gar kein Rücktrittsrechts hätten da wir den Vertrag im Shop abgeschlossen haben. Was stimmt nun? Und gibt es wirklich generell kein Rücktrittsrechts bei Verträgen die man im Vodafoneshop abschließt?
Edit: Der Vertrag wurde ja telefonisch von Vodafone geändert. Der geänderter Vertrag hat mit dem aus dem Shop meiner Meinung nach nichts mehr direkt zutun und ist somit ein Onlinevertrag bzw Telefonvertrag.
1 Antwort
Das was Dir im Shop gesagt wurde ist richtig,ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften,sprich bei Verträgen die online oder telefonisch abgeschlossen wurden.Was mich wundert ist das ein anderer Anbieter über die selbe Leitung bei der Vodafone TV nicht anbieten kann es ein anderer zusagt,da solltest Du einmal genauer nachfragen,denn zusagen kann man vieles,ob es auch gehalten werden kann ist eine andere Frage.