Wie viele Schlüssel bekommt Untermieter?

4 Antworten

Für das Zimmer so viele wie vorhanden sind, mindestens aber 2, für Haus- und Wohnungstür auch mindestens 2 und einen für den Briefkasten.

Das ist im BGB nicht gesetzlich geregelt. Mit jeweils einem Schlüssel sollte eine Person also problemlos auskommen. Bei z. B. Familien mit mehreren Personen kann man vielleicht davon ausgehen, dass es mehr sein sollten, um die Wohnung ordentlich nutzen zu können.

Die Rechtsprechung geht von 2 Wohnungs- und 2 Haustürschlüsseln bei einem Alleinstehenden aus; weitere Schlüssel kann er auf eigene Kosten herstellen lassen.

Es stehen ihm zwei Haus und zwei Wohnungsschlüssel zu; da hier das Zimmer separat vermietet wird, denke ich,dass er auch Anspruch auf zwei Wohnungschlüssel hat.

Schau mal hier rein:

http://www.urteile-mietrecht.net/Hausschluessel.html

MfG