Muss der Untermieter sich anmelden? Was tun wenn der Wohnungsgeber darauf verzichtet?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich bin vor ein paar Monaten in eine Wohnung eingezogen und habe einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter unterschrieben.
Wir haben uns verabredet, dass wenn ich einziehe, werde ich eine Anmeldung bekommen. Jetzt wo die Zeit gekommen ist die Papiere auszufüllen, sagt der Wohnungseigentümer (NICHT DER HAUPTMIETER), dass es zu viel Aufwand für ihn gewesen wäre.
Dass ich die Anmeldung kriegen werde, stand nur in unserem Whatsapp-Gespräch (Ich und Hauptmieter) und ist auf den Papier nicht geregelt. Also meine Frage wäre: darf der Wohnungseigentümer/Hauptvermieter mir die Wohnung vermieten ohne mich dabei da anzumelden ?
6 Antworten
Das Problem ist: ich habe selbst den Wohnungseigentümer kontaktiert und der hat geschrieben der will das nicht machen (mich anzumelden). Der darf das aber nicht machen oder ?
Du hast doch schon die Unterschrift des Wohnungsgebers ( Hauptmieter ), jetzt muss doch nur noch die Anschrift des Eigentümers in das Formular eingetragen werden.
Die Anschrift kann Dir doch wohl der Hauptvermieter geben.
Ja, will er aber nicht
Es besteht Meldepflicht, das binnen 14 Tagen ab Bezug der Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung erstellt der Wohnungsgeber. In deinem Fall der Hauptmieter bei dem du dich als Untermieter eingemietet hast und nicht dessen Vermieter (Eigentümer der Wohnung).
"Jetzt wo die Zeit gekommen ist" ist nach einigen Monaten schon sehr spät...
Seit das Bundesmeldegesetz 2015 eingeführt wurde, muss man sich als Mieter, also du, zum einen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ummelden, zum anderen muss der Wohnungsgeber (nicht der Eigentümer, sondern in deinem Fall der Hauptmieter) dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen/ unterschreiben, mit der man sich beim zuständigen Amt anmeldet. In dieser Bescheinigung muss auch der Eigentümer mit Wohnsitz angegeben werden.
Dieses WGB- Formular findest du/ der Hauptmieter zahlreich im Netz und besteht aus nur einer Seite, das ist kein Aufwand.
Also kurz gefasst:
Du musst dich ummelden
Der Hauptmieter muss die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben.
Ok, wenn du schon die Unterschrift hast, dann braucht dir der Hauptmieter doch nur noch die Adresse des Eigentümers nennen, die findet er in seinem Mietvertrag, die kannst du dann doch selber eintragen.
Das Problem ist: ich habe selbst den Wohnungseigentümer kontaktiert und der hat geschrieben der will das nicht machen (mich anzumelden). Der darf das aber nicht machen oder ?
Nein, du musst dich selber anmelden und hat der Eigentümer einmal die Zustimmung dem Hauptmieter gegeben, so hat der Eigentümer mit dem Rest nichts zu tun. Er hat nur einen Vertrag mit dem Hauptmieter und ist deshalb für dich nicht zuständig. Für dich ist nur der Hauptmieter zuständig, da du mit ihm einen Vertrag hast. Wenn der Hauptmieter dir die Adresse auch nicht geben will, dann frag die Nachbarn oder google dir selber die Adresse. Da du ihn ja angeschrieben hast, wirst du docjh wohl seinen Namen kennen.
Schlicht und ergreifend - für die Wohnungsgeberbescheinigung ist der Hauptmieter (sprich der Dir einen Teil der Wohnung untervermietet hat ) zuständig und nicht der Wohnungseigentümer bzw. dessen möglicherweise von ihm beauftragte Verwaltung.
https://www.norden.de/media/custom/512_5354_1.PDF?1447340061
Also drucke Dir ein solches Formular aus und bitte den Hauptmieter um Unterschrift. Ansonsten kann ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro an Dich ergehen.
Da steht aber, dass man den Wohnungseigentümer angeben muss, falls er nicht der Vermieter ist (Was ja auch der Fall ist). Und das ist mein Problem. Der Eigentümer will seine Adresse nicht mitteilen und der Hauptmieter sagt, dass er keine Ahnung hat, wo der Eigentümer wohnt
Dann trägst Du dessen Namen zusätzlich in dieses Formular ein - wo liegt das Problem - Dein "Hauptmieter" hat doch die Daten in seinem Vertrag stehen und kann sie Dir nennen.
Der Wohnungseigentümer sagt, der hat kein Bock darauf. Also der will nicht, dass ich mich in seiner Wohnung anmelde. Der hat aber dem Hauptmieter gesagt es sein kein Problem und jetzt sagt er was anderes. Aber ohne Anmeldung darf ich doch in der Wohnung nicht wohnen oder ?
Ich muss ehrlich zugeben: ich kenne meine Rechte nicht und brauche deswegen eine Hilfe. Wir haben eine Vereinbarung und einen Vertrag gemacht und alles ging reibungslos bis zu diesem Moment
Worauf der Eigentümer Bock hat oder nicht, tut nichts zur Sache. Dein Hauptmieter kann seine Adresse aus seinem Mietvertrag ablesen und in die Bescheinigung schreiben.
Also der MUSS das machen. Verstehe ich das richtig ? Ohne Anmeldung kann man in der Wohnung nicht wohnen oder ?
Der muss das machen, ja. Man kann in der Wohnung zwar ohne Anmeldung wohnen, aber nicht legal, da ohne Anmeldung kein Wohnsitz dort.
SUPER ! VIELEN DANK <3 Ich wollte unbedingt wissen, ob es Sinn macht den Stress zu machen. Jetzt weiß ich, dass ja. Die haben mir am Anfang gesagt, dass die Anmeldung organisiert wird, jetzt sagen die was anderes und da es nicht in dem Vertrag stand, war ich mir nicht sicher, ob ich die Anmeldung trotzdem kriegen kann. Ich gehe morgen zum Anwalt und lasse mich da beraten. Vielen Dank nochmal
Ich gehe morgen zum Anwalt und lasse mich da beraten. Vielen Dank nochmal
Tschuldigung aber du schp... doch. Wegen so etwas geht man nicht zum Anwalt.
Ohne Anmeldung kann man in der Wohnung nicht wohnen oder ?
Natürlich kannst Du ohne Anmeldung in der Wohnung wohnen. Das hat doch bisher auch funktioniert. Das einzige, was nicht legal ist, dass man sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldet, wenn man seinen Wohnsitz ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Zeit verlegt hat. Du könntest also noch 10 Jahre in dieser Wohnung wohnen, wenn Du alle Termine sausen läßt, die man Dir zur Ummeldung gegeben hat.
Allerdings wirst Du dann ein Bußgeld bekommen wegen Verstoß gegen das Meldegesetz. Die Anmeldung wird niemals von irgend jemand organisiert. Da muss man sich schon selbst drum kümmern.
Im Übrigen ist für das korrekte Ausfüllen der Wohnungsgeberbeschenigung Dein Hauptmieter zuständig. Macht er das nicht oder nur unvollständig, dann gibst Du das Formular so ab, wie Du es von ihm erhalten hast. Bitte dann das Einwohnermeldeamt, Deinen Hauptmieter selbst um die noch fehlenden Angaben zu bitten. Die haben mehr Macht als Du, denn die können auch ein hohes Ordnungsgeld verhängen, wenn Dein Hauptmieter seiner Pflicht nicht nachkommt.
Und wozu willst Du einem Anwalt Geld in den Rachen schmeissen? Du bist nicht derjenige, der irgendwas von irgend jemand benötigt, sondern das Amt. Beratungshonorar für die Katz!
Die Adresse des Eigentümers steht doch sicher im Mietvertrag des Hauptmieters!?
Also die Sache sieht so aus: ich habe mit Hauptmieter eine Vereinbarung getroffen, dass wenn ich einziehe, werde ich mich anmelden (natürlich mache ich das selbst). Der hat gesagt die Sache war mit dem Wohnungseigentümer geklärt. Bald habe ich den Termin und der Hauptmieter sagt er weißt nicht wo den Eigentümer wohnt (ich frage ihn gleich was in seinem Vertrag steht) und da wo er den Eigentümer kontaktiert hat, hat er ihm gesagt, dass er kein Bock hat mich anzumelden, da es für ihn zu viel Arbeit gewesen wäre (ich brauchte nur seinen Name und Adresse. Ich verstehe selbst nicht, warum er seine Meinung geändert hat und sowas überhaupt macht). Der Hauptmieter meinte - wenn Wohnungseigentümer kein Bock hat, kann er nichts machen. Dass ich mich anmelden kann, war eine der Bedienungen, warum ich überhaupt eingezogen bin und jetzt wo mir gesagt wird, dass das ganze nicht funktioniert, verlangt er trotzdem das Geld für die Wohnung. Ich habe die Zeit und das Geld verloren. Ich wollte mich nur beim Anwalt beraten lassen (es gibt manche die das kostenlos machen), nur damit ich weiß was ich machen darf und was nicht
Noch einmal - ganz einfach : fülle den Teil der Wohnungsgeberbescheinigung aus, den Du selbst ausfüllen kannst und lege diese Deinem !! Vermieter zur Unterschrift hin. Lege einen an das Einwohnermeldeamt gerichteten Dreizeiler in Kopie bei, in dem Du diesem ( EMA ) mitteilst, dass sich Dein Vermieter weigert, die Daten des Wohnungseigentümers herauszugeben bzw. weigert die WGB zu unterschreiben.
Das kostet Dich nur einige Nerven.
der Hauptmieter muss dir eine Vermieter Bescheinigung ausstellen. Damit meldest du dich dann an.
Ich war schon in der Anmeldeamt. Da habe ich das Blatt gekriegt, das ich ausfüllen musste und da stand, dass ich den Hauptmieter und den Wohnungseigentümer angeben muss. Ich habe sonst einen Mietvertrag, aber der reicht für die Anmeldung nicht aus. Sonst habe ich nichts. Soll es heißen, dass ich illegal in der Wohnung wohne und dass mein Vertrag nicht gültig ist (da steht kein Stempel oder sowas in der Art. Nur mein Unterschrift und von dem Hauptmieter) ?
Dafür braucht es keinen Stempel. Vertrag ist Vertrag. Der Hauptmieter muss dir die Bescheinigung ausstellen.
Wenn dein Vermieter und du als Mieter einen Mietvertrag unterschrieben habt, dann ist dieser Vertrag gültig, Da braucht es keinen Stempel oder noch mehr Beglaubigungen. Dieser Vertrag ist legal > gesetzeskonform.
Beim EMA musst du keinen Mietvertrag vorlegen. Dort wird lediglich die Wohnungsgeberbestätigung verlangt. Für die ist dein direkter Vermieter (der Hauptmieter) verantwortlich. Der Eigentümer (dessen Vermieter) muss lediglich mit Namen und Adresse benannt werden. Das herauszufinden dürfte doch kein Problem sein.
Vielen Dank für Ihre Antwort ! Ich kenne das Blatt und habe das schon ausgefüllt. Der Hauptmieter hat das unterschrieben, jedoch fehlen die Daten von dem Wohnungseigentümer. Und was die Frist angeht - ich wohne in Berlin und selbst in der Anmeldungsamt wurde mir gesagt, dass es ok ist, falls ich das ganze später mache, weil alle Termine meistens ausgebucht sind
P.s.: Die Zeit ist gekommen, weil ich das Datum meines Termins sich nähert