Betrug von Hauptmieter?

4 Antworten

Der Hauptmieter ist dein Vermieter. Nur mit dem stehst du in einem Mietverhaeltnis. Mit dessen Vermieter hast du hingegen nichts zu tun.

Ob dein Vermieter eine Genehmigung zur Untervermietung hat oder nicht, hat keinen Einfluss auf deinen Mietvertrag. Das muss dein Vermieter mit seinem Vermieter ausmachen. Du hast damit nichts zu tun.

Hier liegt kein Betrug vor.

Das dein Vermieter keine Erlaubnis zur Untervermietung von seinem Vermieter hat ändert nichts an der Wirksamkeit des Mietvertrages.

Zunächst mal dem Vermieter melden. Und ggf. zum Anwalt gehen bzw. Rechtsbratung (Gemeinde, Verbraucherzentrum, ggf. Mieterverein) machen, um zu erfahren, was du jetzt für Rechte hast, z.B. bzgl. Kündigungszeit. ich würde mit dem Vermieter über die Situaiton reden und dann evtl. mit ihm gemeinsam weitere Schritte überlegen.

Gemeint ist natürlich der Vermieter der Wohnung, nicht der Mieter, der an dich untervermietet hat.

DerCaveman  10.01.2018, 08:20

Was hat er/sie mit dem Vermieter seines/ihres Vermieters zu tun? Mit dem steht er/sie doch in keinerlei Vertragsverhaeltnis.

Wenn Du einen Untermietvertrag hast, IST DER FÜR DICH GÜLTIG!

Das Problem Hauptmieter/Vermieter IST NICHT Dein Problem!

Und Betrug LIEGT NICHT vor! Also Polizei/Anzeige absoluter Blödsinn!

Wenn überhaupt ist das eine Sache für den Anwalt.

Alemuc 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 15:11

Ein freund von mir hat einen Brief von eine Behörde gekriegt um Hauptmietersvertrag auch zu zuschicken. Die Behörde will prüfen ob Hauptmieter wirklich dafür berechtigt ist und hat Problem. Deswegen frage ich nach.

alarm67  10.01.2018, 15:43
@Alemuc

Ein Untermieter hat in der Regel den Hauptmietvertrag NICHT, weil den das NICHTS angeht.

Das ist eine Sache zwischen Hauptmieter und Vermieter, denn nur zwischen diese beiden besteht besteht überhaupt nur ein Vertragsverhältnis.

Es besteht KEIN Vertragsverhältnis zwischen Untermieter und dem Vermieter.

Nochmals: Das Problem des Hauptmieters und dem Vermieter zwecks Untervermietung kann dem Untervermieter EGAL sein.

Der Hauptmieter ist im Übrigen dem Untervermieter schadensersatzpflichtig, wenn es nicht untervermieten darf. Spätestens dann ab zum Anwalt!!!

Alemuc 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 23:15
@alarm67

Das hatte ich auch gedacht aber hier ist die genau Aussage von dem Brief:

“Mietvertrag des Hauptmieters Ihre Wohnung, da Sie nur einen Untermietvertrag vorgelegt haben und wir des Berechtigung des Hauptmieters zur Untervermietung prüfen müssen “

alarm67  11.01.2018, 06:32
@Alemuc

Dann MUSS sich die Behörde an den Hauptmieter oder dem Vermieter wenden.

Du hast diesen Mietvertrag ja nicht und dieser geht Dich auch nichts an.

Du hast auch KEINEN Anspruch darauf, dass Dir der Hauptmieter oder der Vermieter eine Kopie aushändigt.