Kann man als Hauptmieter mit einem Untermieter einen Untermietvertrag unter Vorbehalt der Zustimmung des Hauptvermieters schließen?
Wäre der Vorbehalt legal?
Sollte der Hauptvermieters widerrechtlich die Untervermietung ablehnen müsste ich als Hauptmieter ja beweisen, dass eine Untervermietung tatsächlich möglich wäre, um ggf. Schadenersatz für die entgangene Untermiete durchzusetzen.
7 Antworten
"Sollte der Hauptvermieters widerrechtlich die Untervermietung ablehnen"
Wieso widerrechtlich? Der Hauptvermieter hat das alleinige Sagen, an einer Ablehnung wäre nix widerrechtlich XD
Aber ja so eine Vorbehaltsklausel wäre gültig, wenn sie aber auch gut sichtbar ist und idealerweise auch noch mitgeteilt wird. Da so eine Klausel kein "Usus" ist, wäre ein Unterbringen "irgendwo" im Vertrag nicht ausreichend um sich von Schadensersatzansprüchen zu befreien. Das wäre sonst als überraschende Klausel auslegbar
Der Hauptvermieter hat das alleinige Sagen, an einer Ablehnung wäre nix widerrechtlich XD
Wenn der Vermieter nicht zur Ablehnung berechtigt ist (z.B. weil der Mieter einen berechtigten Grund zur Untervermietung hat), waere eine Ablehnung durchaus rechtswidrig.
Als "Community-Experte Recht" sollte man das eigentlich wissen.
hast du da ein Kommentarstelle für? Also für Subsumtion unter § 305c BGB die Überraschende Klausel? Könnte auch gut sein, dass keine AGB vorliegen. Der müsste mal ein bisschen mehr erzählen der Kollege, was er da machen will.
Wäre eine gute Idee ja. Und lieber nochmal mitteilen (z.B. wenn dus per Mail verschickst oder so nochmal die Info)
Legal und vor allem sicher wäre die vorherige Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bei der dann auch gleich das Untervermietungszuschlagsverlangen des Vermieters geklärt werden könnte, damit es kein böses Erwachen gibt.
Ich verstehe das Problem nicht so ganz, es sei denn Dein Vermieter wohnt sonst wo und ist nicht zu erreichen ohne weiteres. Ein Zustimmungserklärung vorbereiten, damit zum Vermieter und unterschreiben lassen. Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, darlegen, sieht er es anders das ganze per Einschreiben zustellen lassen.
Sollte der Hauptvermieters widerrechtlich die Untervermietung ablehnen müsste ich als Hauptmieter ja beweisen, dass eine Untervermietung tatsächlich möglich wäre, um ggf. Schadenersatz für die entgangene Untermiete durchzusetzen.
Das Gesetz regelt klar die Konsequenzen einer solchen Ablehnung.
Bei einer Untervermietung der gesamten Wohnung ergibt sich für dich nur ein Sonderkündigungsrecht (§ 540 BGB). Schadenersatzforderungen kannst Du hier nicht stellen.
Du hast vorher die Genehmigung zur Untermiete zu erfragen. Wird sie nicht erteilt, ist es nicht "widerrechtlich".
Vorab ja , aber der Vermieter nicht per`se ablehnen, dies sie der Frager schon richtig, z.B. wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Du hast natürlich recht. Aber wenn gerechtfertigte Gründe vorliegen, ist es erlaubt. Hätte mich besser ausdrücken müssen.
Ist ja kein Problem, was meinst wie oft mir auch schon die ein oder andere Kleinigkeit untergegangen ist , dafür ist es ja auch ganz gut wenn mehrere Augen drüber schauhen, manchmal it es für einen so selbstverständlich , dass man gar nicht mehr daran denkt das ausgerechnet das für den anderen aber sehr wichtig ist - ich sage nur Tunnelblick oder auf dem Schlauch stehen :))
Also den Vorbehalt direkt in den Untertitel des Vertrages?