wie viel qm darf ich für ein Fahrradständer pflastern im Vorgarten ?
Guten Morgen,
ich besitze seit ca. einem Jahr ein Mittelreihenhaus in Hamburg Bergedorf/Allermöhe und würde jetzt gerne den Vorgarten angehen.
Ich möchte gerne mein Gartenhaus im Vorgarten (viele Nachbarn haben auch ein Gartenhaus mit Genehmigung im Vorgarten stehen) aus platzgründen Platzieren, da der garten extrem klein ist und ich nicht noch mehr platz hinten im Garten verlieren möchte.
und ich möchte dann den Rest verblieben platz vorne gerne pflastern, da ich nicht für 10qm, rasenmähen möchte und auch sonst kein Garten Mensch bin.
Ein Termin bei Bauamt hat mir nicht weiter geholfen, Ein Nachbar hat seinen kompletten Vorgarten gepflastert ohne Baugenehmigung mit der Begründung "es gebe ein Gesetz das besagt, wenn man ein Fahrradständer aufstellt darf man x qm dafür pflastern" leider habe ich noch kein solches Gesetz gefunden.
ich habe eine Skizze erstellt aber laut dem Berater im Bauamt Prozentual zu wenig Grünfläche. Leider ist das aber nicht möglich ein Gartenhaus, Fahrradständer und unter der Einhaltung der %Grünfläche alles unter einem Hut zu bringen
kann mir da einer weiter helfen, mit gesetzten oder anderen Tipps.
Laut dem §9HbauO ist es möglich, aber dort steht keine Prozentuale erlaube Angabe.
ich füge ein paar Skizzen hinzu, damit ihr euch vllt ein besseres Bild machen könnt.
2 Antworten
Ein Gartenhaus (ohne Garten) soll es aber schon werden, oder? Warum kommen denn die Räder da nicht hinein und sind dann auch über die HR abgesichert?
Die grün gekennzeichneten Felder, sollen den Grünbereich markieren. Es geht hauptsächlich darum das ich möglichst viel Fläche bepflastern möchte ( optisch schöner (meine Meinung) und Pflegeleichter). Das mit dem Fahrradständer ist nur ne Option um mehr Fläche bepflastern zu dürfen, die sinnvollste Lösung gebe ich dir recht wäre das die Fahrräder in den schuppen kommen.
Also laut meiner Kenntnis gibt es ein solches Gesetzt gar nicht. Sicher steht etwas dazu in jeder Landesbauordnung, aber dass du das nicht dürfen solltest, das kann ich kaum glauben. Für eine Pflasterung von einer Fläche benötige ich keine Baugenehmigung. Hier wird sicher aber der örtliche Abwasserbetrieb in Aktion treten, denn dann ist das eine versiegelte Fläche.
LG Matthias
fahrradstaender-onlineshop.de