Vorgarten Parkplatz?

4 Antworten

Das muss von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn eine der beiden Voraussetzungen gegeben ist:

A) Wenn ein öffentlicher Parkplatz durch die Zufahrt zu dem Stellplatz verloren geht.

B) Wenn durch die versiegelte Fläche jetzt weniger Regenwasser versickern kann, als vorher.

so wie sie hier reagieren möchte , man sie nicht zum nachbarn haben , daher hat er §§ einwandfrei reagiert.

stellen sie eine grenze aus zypressen auf ihrem grund - vermindert die kfz ansicht .

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:26

Ach Sry
Kfz hat er schon seit ich da wohne (fast ein Jahr) und wir haben auch Parkplätze vor der Tür

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:18

Ja ich finde auch es hätte drüber gesprochen werden sollen
Ich werde ihn natürlich auch bei Gelegenheit absprechen
Es hätte aber ja gut sein können das es mir fehlendes Allgemeinwissen gibt das besagt das begrüne Vorgärten nur nach Absprache der Stadt gepflastert werden dürfen
So verstehe ich zumindest einiges im Netz

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:06

Was ist an meinem Verhalten denn vorzuwerfen?
Ich hätte mich über Kontaktaufnahme des Nachbarn gefreut
Evtl hätte ich die demontierten Zaun teile gerne bei mir wieder verbaut
Er hat das Holz anscheinend einfach entsorgt und keinen Heller darauf gegeben wie ich die Veränderung finde
Prinzipiell ist mir das ja egal was er auf seinen Grundstück macht ,aber in Erfahrung bringen ob es rechtens ist sei mir doch gestattet
Mir da sin Kommentar da zu lassen finde ich sehr unhöflich
Ich habe noch nichts Team das den Nachbarn irgendwie belasten würde

Kuestenflieger  09.08.2016, 16:13
@Dave0000

seit wann ist da ein kfz vorhanden ? gute nachbarn hätten schon längst darüber gesprochen - nicht plötzlich in ihrem urlaub.

dann in diesem forum nach der justitz zu fragen ist nichts für nachbarn.

Wenn es sein Grundstück ist, kann er doch machen was er will. Ich glaube auch nicht, das er dafür eine Baugenehmigung braucht.

Aber zur Not kann man mal bei der Gemeinde anrufen. Es gibt da immer mal verschiedene Vorschriften.

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 19:21

Ach Lexa...
Vielen Dank für deinen konstruktiven Kommentar
Was würde ich nur ohne diese Nachricht machen...

Aber in Ernst... Ob ich Mieter , Vermieter oder ein Eichhörnchen bin ändert an meiner Frage garnix
Von daher bitte nur Kommentieren wenn man lesen kann

Lexa1  10.08.2016, 10:01
@Dave0000

Wenn du alles besser weißt, was stellst du dann hier Fragen. Die Vorgartengestaltung des Nachbarn geht dich nichts an. Aber wie ein User schon schrieb, so einen Nachbarn möchte man nicht haben.

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:15

Wenn man googelt scheint es sehr wohl Vorschriften zu geben
Leider kann ich das nur regional nicht zuordnen
Aber auf seinem eigenen Grundstück darf man noch lang nicht alles

Lexa1  09.08.2016, 17:16
@Dave0000

Habe ich geschrieben, sollst bei der Gemeinde anrufen wegen verschiedener ( regionaler ) Vorschriften. Man darf eventuell nicht alles, aber ob ich meinen Vorgarten bepflanze oder pflastere ist ja wohl meine Sache.

Lexa1  09.08.2016, 18:20
@Lexa1

wie ich gerade lese, bist du nur Mieter. Also was regst du dich auf ? Eventuell wurde ja mit dem Vermieter gesprochen und dir wurde nur nichts gesagt. Sage deinem Nachbarn, er soll sich einen Ferrari zulegen, dann ist der Anblick gleich viel schöner.

Ein Vorgarten macht nur Arbeit und wird nie genutzt. Keiner sitzt an der Straße wenn er Grünfläche hinterm Haus hat.

Vor dem Haus PKW-Stellplätze sind sehr viel sinnvoller.

Wenn der Zaun auf seinem Grundstück war, darf er den entfernen. Ist ja seiner.

Wenn Du einen Zaun willst kannst Du den ja auf Deinem Grundstück errichten.

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 18:04

Du weißt doch bereits, dass die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde abweichen.
-ja mittlerweile
Daher kann Dir die Frage ob der das darf eben nur die zuständige ÖRTLICHE Behörde sagen.
-ok
Die informiert denjenigen der den Umbau plant auch ob und wenn ja wen er vorab seitens angrenzende Grundstücke um dessen Zustimmung ersuchen muss.

-wenn man nichts anmeldet dann nicht...

Den Mieter des Nachbarhauses muss er definitiv nicht fragen oder informieren!

-ja das denke ich auch

Wobei ich jetzt in meinem Fall nichtmal weiß wer den Zaun vor vielen vielen Jahren mal "bezahlt" hat oder ob das überhaupt einen Unterschied macht
Wenn es nämlich zwischen den beiden Eigentümern Absprachen gab was die Optik angeht hat einer doch einen finanziellen Nachteil das dann auch wieder ausgleichen zu müssen
Aber das ist jetzt eh wieder nur theoretisch

Ich danke trotzdem wirklich für deine Bemühungen und Beiträge

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 17:48

Und nur um zu klugscheissen :
Auch mit "mietenden" Nachbarn muss man sich in gewissen Situationen auseinander setzen
Auch wenn er den Zaun anscheinend ohne Absprache absägen durfte...

Gerneso  09.08.2016, 17:52
@Dave0000

In gewissen Situationen - wie z. B. Ruhestörung - vielleicht.

Aber in Fragen der Gestaltung des eigenen Grundstückes niemals!

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 17:45

Ich verstehe die negativ Belastung deiner Kommentare nicht

Ich habe habe nur gefragt ob es da Regelungen gibt (es könnte auch allgemein bekannt sein ob man das darf oder nicht und mir dieses Wissen nur fehlt)
Das das zuständige Bauamt sowas weiss habe ich in der Frage bereits selbst formuliert
Seit Anbeginn deiner Kommentare hat du versucht deine persönliche Meinung einzubringen ,was für mich in Ordnung ist aber die Frage nicht beantwortet
Deine Antworten bisher zusammengefasst ergeben für mich:

"Ich hab zwar keine Ahnung aber ich finde dein Nachbar sollte das dürfen"

Mit dem Zaun habe ich wohl Pech wenn er auf seinem Grund stand
Aber nachzufragen ob jemand einfach seinen Vorgarten Pflastern darf soll ja wohl noch erlaubt sein
Von persönlichen Meinungen unabhängig

Gerneso  09.08.2016, 17:51
@Dave0000

Du weißt doch bereits, dass die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Daher kann Dir die Frage ob der das darf eben nur die zuständige ÖRTLICHE Behörde sagen.

Die informiert denjenigen der den Umbau plant auch ob und wenn ja wen er vorab seitens angrenzende Grundstücke um dessen Zustimmung ersuchen muss.

Den Mieter des Nachbarhauses muss er definitiv nicht fragen oder informieren!

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 17:23

Wenn du meine Fragestellung ließt merkst du das ich nach den Regelungen gefragt habe
Nicht ob er mich hätte fragen müssen...
Das ein vorheriges Gespräch unter Nachbarn gut gewesen wäre ist meine persönliche Meinung

Gerneso  09.08.2016, 17:25
@Dave0000

Die Regelungen in Eurer Gemeinde kannst Du beim örtlichen Bauamt erfragen.

Mit Dir als Mieter hat der Eigentümer des Nachbargrundstückes gar nichts zu besprechen.

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:29

Das ist richtig das ich Mieter bin
Und das es wenn beim Zaun die Vermieterin das Problem hat

Und ich gehe davon aus das er das nicht mit der Vermieterin klären muss ob er da nen Parkplatz Machen darf sondern mit der Stadt
Diese haben vielleicht ein Interesse daran ihre Region grün zu halten

Gerneso  09.08.2016, 16:31
@Dave0000

Mir ging es darum, dass Du beleidigt bist, dass er nicht vorab mit DIR als Nachbarn gesprochen hat.

Das muss er nicht, wenn Du Mieter bist.

Sollte er ein Einverständnis der Eigentümer der Nachbargrundstücke benötigen, bist das ja nicht DU!

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:23

Das mit dem Zaun dachte ich mir auch schon, auch wenns nicht nett ist (werde die Vermieterin trotzdem darüber informieren , nicht das es mir irgendwann zu Lasten geht)

Aber das mit dem Parkplatz bauen lässt mich noch zweifeln....
Wofür gibt es denn dann die Vorgartensatzungen der Gemeinden?
Auf den Gedanken das er es evtl garnicht darf kam ich nur weil das hier vorkurzem einer für Berlin gefegt hat, und da darf man das nicht wie scheint

Gerneso  09.08.2016, 16:24
@Dave0000

Frag halt beim örtlichen Bauamt nach.

Davon abgesehen: Offenbar bist Du ja "nur" Mieter. Mit Dir muss der Nachbar also gar nichts abstimmen!

Dave0000 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 16:13

Es geht nicht drum was sinniger ist...
Sondern die Frage ist nach Gesetzesvorgaben
Beim Googlen Stoffe ich immer wieder darauf das es vielerorts nicht erlaubt sei oder nur unter Einhaltung diverser Vorschriften

Gerneso  09.08.2016, 16:18
@Dave0000

Zaun auf seinem Grundstück: sein Zaun!

Er darf den entfernen.

Platz vor seinem Haus: Muss nicht begrünt sein. Er darf den als PKW Abstellplatz benutzen.

Er hat ja scheinbar keine Garage gebaut.

Alles gut.