Ist die Errichtung eines Fahrradhauses eine bauliche Veränderung der alle Eigentümer zustimmen müssen oder reicht ein Mehrheitsbeschluss?

1 Antwort

Wenn in der Teilungserklärung nicht bestimmt ist, dass bauliche Veränderungen auch mehrheitlich beschlossen werden können, dann muss die Entscheidung einstimmig gefällt werden.

Es geht ja nicht nur um die Einsichtigkeit von außen, sondern es ist eine Umgestaltung von Gemeinschaftseigentum - und keine unerhebliche, sicherlich braucht es Fundamente. Je nach Abstand zum Nachbargrundstück möglicherweise sogar eine Baugenehmigung?

Vielleicht lässt sich der Eigentümer überzeugen, wenn er von den anteiligen Kosten freigestellt wird.

xontir 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 21:43

Tja - leider steht in der Teilungserklärung, dass "Veränderungen und Verbesserungen" auf dem Gemeinschaftseigentum nur "mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verwalters bzw. der übrigen Eigentümer zulässig" ist.

Der einzelne Eigentümer ist gegen die Maßnahme, da er das Fahrradhaus zu groß findet. Ein kleineres Modell würde er akzeptieren. Durch einen unglücklichen Diskussionsverlauf zwischen drei Parteien sind die Fronten leider aber verhärtet ...

Im Beruf bin ich es gewohnt, dass man Kompromisse eingeht und Alternativen sucht. Leider gibt es hier Extrempositionen, bei denen ich keine Möglichkeit sehe sie zusammenzubringen...