Brauch ich eine Genehmigung um meinen Hof zu pflastern?
Heute sitze ich vor meinen Haus und bin eifrig dabei meine entwässerungsrinne zu setzen. plötzlich steht der leiter des bauamts meiner gemeinde vor meinen hof und fragt ob ich einen antrag gestellt habe. natürlich sagte ich nein. er sagte mir das man nicht einfach so seinen hof pflastern darf. nun sollte ich einen antrag mit entsprechenden skizzen bei ihm einreichen. er möchte sogar wissen welchen unterbau und wie tief ich diesen gamacht habe. bin immernoch völlig fassungslos. den sowas hab ich noch nie gehört. hab sofort mit freunde tel die auch schon ihren hof gepflastert haben, und alle waren sich einig. völliger blödsinn. ein paar eckdaten: das grundstück hat 6000qm, gepflastert werden ca 400qm und entwässtert wird auf dem grundstück. Lage ist in einem dorf in sachsen-anhalt. wer kann mir etwas dazu sagen?
4 Antworten
Diese Frage ist hier schon mehrmals beantwortet worde. Z.Bsp. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/darf-man-den-garten-auf-ein-privatgrundstueck-betonieren Einfach mal nachfragen. So spart man sich Ärger und der Leiter des Bauamtes einer kleinen Gemeinde kommt sich nicht ganz so überflüssig vor. Warum kam er denn ganz "zufällig" am Grundstück vorbei ? Da hat doch sicher jemand nachgeholfen. Die Frage nach dem Unterbau ist tatsächlich und nicht nur in Sachsen/ Anh. berechtigt. Baut man HGT, RC, Hochbauschotter, Kies usw. ein. Versickert das Regenwasser oder wird es einem Sammler mittels Rinne zugeführt usw.usw.
Sofern Sie auf dem eigenen Grundstück durch Versickerung das anfallende Oberflächenwasser entsorgen, spielt dies für die Berechnung der Kanalgebühren zunächst einmal keine Rolle. In Sachsen-Anhalt speziell ticken die Uhren in dieser Hinsicht aber anders! Hier besteht ein Anschlußzwang zur Entwässserung nachträglich versiegelter Flächen! So dürfen dort in bestimmten Kommunen auch keine Gruben oder Merhkammersysteme betrieben werden. Setzen Sie sich mit der unteren Wasserbehödre oder Ihrer Gemeinde zur Klärung einer Ausnahmeregelung in Verbindung!
das wasser ist auch ohne grundstücksversiegelung nicht versickert. nach jedem regenguss standen die garagen unterwasser und der weg dorthin war unbefahrbar. ab herbst bis ins frühjahr hinein war es fast unmöglicht dort runter zu fahren. grund ist die lehmschicht ab 50cm. so nun war ich am we bei meinem Architekten und auch er meinte ich könne ohne probleme pflastern. aber er will sich die tage informieren und genau nachhacken wie sich das verhält. den einen anschlußzwang gibt es bei mir nicht. weil es keine Regenleitung gibt. zumindest nicht offiziel. den über meinem gelände verläuft ein regenkanal der aber nirgens eingezeichnet ist. mein nachbar hat sogar ein gebäude drauf stehenund das mit baugenehmigung. denn auf nachfrage wusste niemand was von einen regenkanal. da fag ich mich ob nicht so ein kanal in mein grundbuch eingetragen sein muss oder zumindest eine vereinbarung zwischen der gemeinde und mir, das die gemeinde ein kanal über meinem gelände nutzt. den gibt es keinen vertrag gibt es auch keinen besitzer. kein besitzer keine verantwortlicher..... ich sollte den kanal zuschütten und warten bis sie an meiner tür klingeln. denn der schacht auf meiner wiese ist kurz vor den zusammenbruch. für sowas fühlt sich keiner zuständig. den kanal gibt es schon über 50 jahre.aber wenn es ums geld dann gehts schnell und ein kanal wird auf papier gemalt.
Der Abwasswerzweckverband Elbaue .. hilft Ihnen im Zweifel weiter.
Meist hat sowas mit der durch Pflasterung versiegelten Fläche zu tun, also den Flächen, wo Wasser nicht mehr iim Boden versickern kann. Da gibt es bestimmte Prozentwerte der Grundstücksfläche. Wir haben mit wasserdurchlässigem Material gepflastert und damit war's gut. Eine Extra Genehmigung brauchten wir nicht, da der Prozentwert Auflage der Baugenehmigung des Hauses war.
Zuständig ist die Bauaufsicht des Landkreises.
Vorschriften zu Bodenversiegelungen können im Bebauungsplan aufgenommen sein, in der Baunutzungsverordnung beschränkt sein, im Wasserrecht verboten oder eingeschränkt sein und im Naturschutzrecht geregelt sein.
Merke: In diesem unseren Lande ist alles geregelt.