Fahrradständer vor dem Haus nicht nutzbar?


29.09.2021, 17:23

Update:

Die entsprechenden Nachbarn drohen uns jetzt damit, unsere Fahrräder gewaltsam zu entfernen. 🙄

Wir haben denen jetzt auch nochmal eine Nachricht in den Briefkasten geworfen.. Mal schauen wie das ganze ausgeht. Sollten die wirklich einfach unsere Schlösser aufbrechen, werden wir die dann auch anzeigen.🤷🏼

RedPanther  27.09.2021, 23:56

Steht der Fahrradständer mit im Mietvertrag?

Sofia34 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 07:55

Ich hatte im Vertrag nachgeschaut und da steht, dass Fahrräder nur nicht in der Wohnung abgestellt werden dürfen.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Nachbarn können natürlich Wünsche äußern. So wie "parke bitte dein Fahrrad nicht hier, damit ich mit den Gartengeräten besser duchkomme und die Stellplätze für Besucher frei sind". Aber vorschreiben können sie dir nichts.

Natürlich sollte man einen geäußerten Wunsch nicht einfach ignorieren, sondern das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben.

Wenn der Fahrradständer nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann in meinen Augen allerdings der Vermieter sagen, dass der Fahrradständer nicht für die Mieter zu nutzen ist.

Ein Passus, der das Abstellen von Fahrrädern in der Wohnung verbietet, dürfte unwirksam sein. Solange die Bausubstanz nicht gefährdet wird, Nachbarn nicht gestört werden und sich die Wohnung zum Auszug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen lässt, hat sich der Vermieter nicht in die Nutzung einzumischen.

Was die Nachbarn "wünschen" und was der Vermieter "sagt" sind zweierlei. Sicherlich kann man im Rahmen guter Nachbarschaft zu Zeiten der Gartenpflege sein Fahrrad auch mal woanders abstellen. Nachts werden die ja wohl kaum im Garten werkeln.

Ich vermute zwar, dass sie nicht Deine Vermieterin ist, aber damit Du vielleicht trotzdem was bewirken kannst, hier ein Vorschlag, wie Du vorgehen könntest:

In welchem Bundesland steht das Haus denn und wie alt ist es ungefähr?
Du kannst ja mal, wenn das Haus nicht gerade "antik" ist, mit dieser Bundeslandangabe die Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze raussuchen, wo üblicherweise drin steht, wie viele Fahrradabstellplätze pro Wohnung etc. zur Verfügung stehen sollen und wie viele davon für Besucher.
Dann frag die Nachbarin doch mal, wo genau diese Fahrradabstellplätze für Euch Bewohner denn nun sind, wenn nicht mehr vor dem Blumenbeet und weise sie sicherheitshalber gleich darauf hin, dass der normale, mitvermietete Keller-Lagerraum nicht als Fahrradabstellplatz zählt (außer es ist ein extra Fahrradkeller), sowie dass auch gewisse Maße dafür einzuhalten sind.

Hier z.B. findest Du die Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze für NRW:

https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-muenster/radverkehr/grundsaetzlich/seitenansicht/article/richtzahlen-fuer-notwendige-fahrradabstellplaetze.html

Und hier in den im blauen Seitenstreifen verlinkten Seiten Infos zu den Maßen, die die einzelnen Fahrradstellplätze (deutschlandweit) haben sollten (sh. am besten die Hinweise für Architekten und Bauherren):

https://www.adfc.de/artikel/fahrraeder-abstellen-zu-hause-und-im-oeffentlichen-raum

Mal gucken was sie dann sagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sofia34 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 08:02

Das Gebäude steht in Schleswig-Holstein.

Im Mietvertrag steht nur, dass wir die Fahrräder nicht in der Wohnung abstellen dürfen, also müsste ich doch die Wahl zwischen Keller und draußen vor dem Haus haben.

Außer meinem Fahrrad und dem meines Freundes stehen da auch nie irgendein Fahrrad. Außerdem sind das Stellplätze für mindestens 6 Fahrräder. Mein Freund und ich nutzen die Fahrräder aber auch sehr oft.

diewoelfin0815  28.09.2021, 09:30
@Sofia34
Das Gebäude steht in Schleswig-Holstein.

Die passende Richtzahlentabelle für den Mindestbedarf an Stellplätzen und Abstellanlagen für Fahrräder dafür findest Du z.B. hier:

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm_pdk/PdK-SH-F3SH/cont/PdK-SH-F3SH.anhang30-anlage1%2Ehtm

Bei Mehrfamilienhäusern findest Du z.B. die Vorgabe, dass mindestens 1, bis zu 4 Fahrradstellplätze je Wohnung(!) anzusetzen sind. Diese insgesamt entstehenden Fahrradstellplätze dürfen dann natürlich je nach Bedarf von allen Bewohnern zusammen benutzt werden. Mindestens 20% davon müssen jedoch so zugänglich sein, dass auch Besucher ohne Haustürschlüssel sie jederzeit nutzen können, also üblicherweise draußen. Der Rest darf aber zulässigerweise auch nur im Keller sein.

Bezüglich der Fahrradstellplätze im Keller kannst Du ja mal ausmessen und nachrechnen, ob der Platz überhaupt für die insgesamt notwendige Mindestanzahl für alle Wohnungen zusammen ausreicht. Auch müssen sie jederzeit einzeln befahrbar sein, also mehrere Stellplätze direkt hintereinander geht nicht, nebeneinander hingegen schon. Reicht der Platz nicht, muss auch anderweitig - z.B. draußen 😉 - Platz zur Verfügung stehen. Dass es im Keller muffig riecht, ist zwar sehr "bescheiden", aber leider kein ausreichender Ablehngrund.

Sprich das dann am besten mal mit Deinem Vermieter durch und zeig ihm dann auch die Richtzahlentabelle etc. Vielleicht lässt sich ja so noch irgendwas friedlich bewerkstelligen.

Sofia34 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 14:30
@diewoelfin0815

Danke für die ausführliche Antwort 😊

diewoelfin0815  28.09.2021, 15:51
@Sofia34

Gern geschehen und viel Erfolg! 😊👍

Das kannst du getrost ignorieren.

  1. Ist der Nachbar nur ein Nachbar - du kannst ja nen Zettel drunter hängen, dass bitte ab jetzt nur auf einem Beim durch den Hausflur gehüpft werden solle, um die Abnutzung und Verschmutzung zu reduzieren. Hat in etwa den selben Stellenwert.
  2. Selbst wenn der Vermieter das schreibt wird es schwer. Es gehört zum Haus, ist nicht explizit bzw. exklusiv an eine Person / Wohnung vermietet. Dann kann es jeder nutzen wie er will.

Die Frage ist: was steht im Mietvertrag bzw. der Hausordnung.
Andere Mieter können nicht einfach wünsch dir was und eigene Anordnungen machen.

Woher ich das weiß:Hobby