Gartenhaus nach 38 Jahren abreißen?

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Auf Gewohnheitsrecht pochen. Ein Gebäude, dass 38 Jahre geduldet wurde, kann nicht einfach abgerissen werden. Wichtig, auch nicht auf ein nachträgliches Genehmigungsverfahren auf gutdünken einlassen, das läuft auf eine Ablehnung und anschliesendem Abriss hinaus. Das Ding steht und es wird weiter stehen!! Zeugen bringen, die die damalige mündliche Vereinbarung mitgehört hatten; da finden sich doch sicher welche, oder?

Seehausen  09.04.2010, 09:38

"Gewohnheitsrecht" gibt es im öffentlichen Recht nicht. Es kann nur nachgewiesen werden, dass die Hütte irgendwann während ihrer Existenz hätte genehmigt werden müssen. Dies nachzuweisen ist Sache der Eigentümer, nicht der Behörden. Nachbarn können keine Baugenehmigungen ausstellen!

Das gleiche gilt sinngemäß für baugenehmigungsfreie Gebäude; hier ist nachzuweisen, dass es irgendwann nicht geltendem öffentlichen Baurecht widersprochen hat.

herman2010  08.04.2010, 08:45

Alleine durch den Wechsel eines nachbarn der die Situation geprüft hat und festgestellt hat das ihn das Häuschen stört und es nicht rechmäßig erbaut wurde kann ein Abriss notwendig werden egal wie lang es schon stand.

Hi, das Gartenhaus gehört zum eigenen grundstück, und wie gesagt seit genau 38 Jahren, belegbar durch Nachbarn, Bilder usw. Habe gehört es gibt ein Gewohnheitsrecht oder vielleicht noch besser § 912 BGB Duldungspflicht. Kann aber den Gesetzestext nicht eindeutig verstehen da immer vom "Überbauen" gesprochen wird. Auch soll es in NRW (Grundstück ist in Duisburg) einen "Antrag auf Belassung" geben, was immer das auch heißen soll. Vielen Dank

Einfach den Bauantrag stellen und schildern das dieses Gartenhaus steht seit nun 38 Jahren und sie damals zusamen mit Nonnenkloster einen abkommen gemacht haben und suchen sie eine Ratgeber stelle des Bauherren und holen sie unterstützung da es im Deutschland solche fälle gab und die Bauherren den recht bekommen haben die stehenden Gebäude sind stehen geblieben

Moralisch gesehen ist es ein 36 jähriges Nutzungsrecht Aber man kann nie wissen welche Spitzfindigkeiten sich so eine Behörde einfallen lässt

Das sind leider wieder unsere Mühlen. Viele müssen eine Daseinsberechtigung nachweisen. Würde mich bei der Stelle schlau machen die das in der Hand hat. Legen Sie soviel wie möglich Einspruch ein Denke dass dann sowieso Jahre vergehen werden. Fragen Sie aber zuerst nach dem Grund-nach 38 Jahren Ist der wiehernde Amtsschimmel!

herman2010  08.04.2010, 08:44

Erfahrungswert: Abrissbescheid-Widerspruch-Widerspruchsprüfung und endgültige Aufforderung zum Entfernen: Dauer 5 Monate Zeit zum Entfernen 3 Monate!