Gartenhaus nach 38 Jahren abreißen?
Hallo, unsere auf die 80 zugehende Mutter hat ein Riesenproblem. Kürzlich befand sich ohne Anmeldung ein Mensch vom Bauamt in ihrem Garten und knipste Fotos vom Gartenhaus. Zur Sache:Vor ca. 60 Jahren befand sich hinter dem Gartenhaus ein Nonnenkloster, und die Nonnen bekamen von der Mutter täglich Kartoffeln usw. Die Nonnen willigten auch mündlich ein, dass ein Gartenhaus 1 Meter von der Grenze gebaut werden könne. Dieses ist vom inzwischen verstorbenen Ehemann, der Schreiner war, vor 38 Jahren (!!!) mit so ca. 48m² ( 8x3x2 mtr.) gebaut worden. Das Nonnenkloster existiert nicht mehr und vor 10 Jahren wurden auf diesem Grundstück Reihenhäuser gebaut. Und auf einmal, im März 2010, sieht das Bauamt nach dem Rechten. Die Mutter kann nicht mehr schlafen, macht sich Sorgen um das letzte Andenken ihres Mannes und wartet täglich auf ein Schreiben vom Bauamt. Kann uns jemand einen tollen Ratschlag geben? Vielen Dank. Muss das Gartenhaus abgerissen werden oder vielleicht nur die im Laufe der Jahre errichteten Zusätze wie Markise und Kaminofen ?
13 Antworten
Auf Gewohnheitsrecht pochen. Ein Gebäude, dass 38 Jahre geduldet wurde, kann nicht einfach abgerissen werden. Wichtig, auch nicht auf ein nachträgliches Genehmigungsverfahren auf gutdünken einlassen, das läuft auf eine Ablehnung und anschliesendem Abriss hinaus. Das Ding steht und es wird weiter stehen!! Zeugen bringen, die die damalige mündliche Vereinbarung mitgehört hatten; da finden sich doch sicher welche, oder?
"Gewohnheitsrecht" gibt es im öffentlichen Recht nicht. Es kann nur nachgewiesen werden, dass die Hütte irgendwann während ihrer Existenz hätte genehmigt werden müssen. Dies nachzuweisen ist Sache der Eigentümer, nicht der Behörden. Nachbarn können keine Baugenehmigungen ausstellen!
Das gleiche gilt sinngemäß für baugenehmigungsfreie Gebäude; hier ist nachzuweisen, dass es irgendwann nicht geltendem öffentlichen Baurecht widersprochen hat.
Alleine durch den Wechsel eines nachbarn der die Situation geprüft hat und festgestellt hat das ihn das Häuschen stört und es nicht rechmäßig erbaut wurde kann ein Abriss notwendig werden egal wie lang es schon stand.
Hi, das Gartenhaus gehört zum eigenen grundstück, und wie gesagt seit genau 38 Jahren, belegbar durch Nachbarn, Bilder usw. Habe gehört es gibt ein Gewohnheitsrecht oder vielleicht noch besser § 912 BGB Duldungspflicht. Kann aber den Gesetzestext nicht eindeutig verstehen da immer vom "Überbauen" gesprochen wird. Auch soll es in NRW (Grundstück ist in Duisburg) einen "Antrag auf Belassung" geben, was immer das auch heißen soll. Vielen Dank
Einfach den Bauantrag stellen und schildern das dieses Gartenhaus steht seit nun 38 Jahren und sie damals zusamen mit Nonnenkloster einen abkommen gemacht haben und suchen sie eine Ratgeber stelle des Bauherren und holen sie unterstützung da es im Deutschland solche fälle gab und die Bauherren den recht bekommen haben die stehenden Gebäude sind stehen geblieben
Moralisch gesehen ist es ein 36 jähriges Nutzungsrecht Aber man kann nie wissen welche Spitzfindigkeiten sich so eine Behörde einfallen lässt
Das sind leider wieder unsere Mühlen. Viele müssen eine Daseinsberechtigung nachweisen. Würde mich bei der Stelle schlau machen die das in der Hand hat. Legen Sie soviel wie möglich Einspruch ein Denke dass dann sowieso Jahre vergehen werden. Fragen Sie aber zuerst nach dem Grund-nach 38 Jahren Ist der wiehernde Amtsschimmel!
Erfahrungswert: Abrissbescheid-Widerspruch-Widerspruchsprüfung und endgültige Aufforderung zum Entfernen: Dauer 5 Monate Zeit zum Entfernen 3 Monate!