Einfriedung Grundstück Zaunhöhe und Sichtschutz?

5 Antworten

Wenn die Vorgaben in deinem Bebauungsplan und/ oder in der örtlichen Gestaltungssatzung so verankert sind, dann gilt es ohne wenn und aber. Du solltest dir mal die Mühe machen sie genau zu lesen.

Die Sachbearbeiterin der Gemeinde hat dir doch einen sinnvollen Rat gegeben, du musst ihn nur annehmen. Du kannst wahrscheinlich 50 cm hinter der Grenze eine immergrüne Hecke mit 180 cm Höhe pflanzen. Da guckt keiner mehr drüber.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du gegen alle in Frage kommenden Pflanzen allergisch bist. Die meisten Hecken blühen ja überhaupt nicht.

Ein richtiger Allergiker weiss auch ganz genau auf was er reagiert. Im Zweifelsfall kann man einen Selbstversuch in der Baumschule machen.

Ein Plastik-Gestrüpp ist nun mal keine Pflanze und fällt damit unter die gleichen Regelungen wie jede andere tote Einfriedung.

Shorty1234 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 17:04

Danke für den Hinweis.

Wir haben auch schon diesbezüglich einen Termin bei einer Gärtnerei/Bauschule zur Beratung.

Ich werd dann hier mitteilen wie das endgültige Ergebnis lautet.

gegen eine gestaltungssatzung / örtliche bauvorschrift kannst du wenig ausrichten. wer denkt sich so etwas aus? die kommune! stell dir nur vor, wie unsere wohngebiete aussehen würden, wenn jeder so denkt wie du, sich wie in einem "knast" verschanzen würden. unser gefälliges ortsbild würde dadurch gefährlich leiden. dein allergie-argument kann ich nicht nachvollziehen, da pollen nicht nur aus 3 m entfernung angeflogen kommen. probiere es einfach mit der kunsthecke und dem "sonnenschutz". sie zählen nicht als einfridung. aber ich frage mich ernsthaft, warum hast du dir gerade dieses grundstück gekauft, wenn dich blicke von nachbarn so enorm stören? "Gut es noch eine Andere Behörde an die ich mich wenden kann die über der Städtischen Bauamt steht?" stelle einen antrag auf befreiung der örtlichen bauvorschrift -einfriedung-, gegen einen ablehnenden bescheid kannst du dann klagen. mehr geht nicht!

Shorty1234 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 18:58

Gegen klagen bringt nix... und einspruch erheben meinte mein Architekt das wäre Rausgeschmissenes Geld.

Ehm ja du hast schon recht mit deinem Argument mit den Polen das die nicht nur 3m fliegen.... nur habe ich beim Hecken schneiden (welches ich ja als Besitzer einer hecke machen muss) wohl eine deutlich höhere Belastung...

A) hätte ich gewusst das der Zaun nur 1.20m hoch sein darf ich hätte ich das Haus nicht gekauft... doch jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen...

Und zu deiner Aussage im Knast verschanzen.... alle anderen hier machen das doch genauso in meiner Strasse... hinten raus in ihren Gärten... vorne die 1.20 ist bei denen Vorgarten....

Und gegen meine Nachbarn hab ich nix zu dem hab ich auch nur 1.20m gesetzt.... mir geht es um die blicke von der Strasse... das jeder da vorbei läuft.... oder mit dem Auto fährt uns in den Garten schauen kann....

Ich wollte nur wissen ob eine Künstliche Hecke auch als Hecke gilt oder eben ein Sonnensegel zum ein und ausziehen als Sichtschutz gilt... demnach dürfte ich den ja erst 3m in meinen Grundstück hinein setze...

... da mir wie schon gesagt die nette Dame von der Stadt keine Auskunft mehr gibt...

Da gibt es sicher nicht viel Chancen - Baurecht ist Landesrecht und die Grundregeln sind in allen Bundesländern identisch, das Bauamt der Gemeinde ist an das Recht gebunden

Frag im örtlichen Bau- oder Gartenmarkt nach - vielleicht haben die bessere Vorschläge

bauteufel  12.02.2013, 20:23

Die baurechtliche Kompentenz ist in Baumärkten nicht besonders ausgeprägt, aber dafür werden sie auch nicht bezahlt.

Z. B. gilt in Baden-Württemberg für tote Einfriedungen auf der Genze eine max. Höhe von 1,50 m, in den Baumärkten werden aber fleißig die mehr oder weniger scheusslichen Fertigelemente mit 1,80 m Höhe verkauft. Und der Käufer wundert sich warum es Stress mit dem Nachbarn gibt...

Seehausen  10.02.2013, 11:06

Also so einen Unsinn habe ich noch nie gehört! Seit wann wissen Verkäufer von Baumärkten auch nur das geringste vom Baurecht!!! Die wollen nur verkaufen!

Midgarden  10.02.2013, 21:05
@Seehausen

Da mußt Du in einer sehr profitorientierten Gegend leben - ich kenne hier 3 Baumärkte, in denen ich auch regelmäßig gerne einkaufe und da gibt es noch echte Fachverkäufer mit dem Wissen, was sie verkaufen. Allerdings gehören alle 3 nicht zu einer der Ketten - dort mag es eventuell etwas anders sein.

Im übrigen habe ich keineswegs die Baumärkte als Wissensort für Baurecht empfohlen, sondern als Kenner alternativer Materialien (und solche suchte der Frager eben auch)!

Seehausen  11.02.2013, 09:25
@Midgarden

Wenn nicht einmal mehr mündliche Auskünfte von Sachbearbeitern der Bauaufsicht der Amtshaftung unterliegen sind Rechtsauskünfte von Baumarktverkäufern schon lange völlig unverbindlich.

Frag doch Deine Freunde mal nach der Bauart- und Bauproduktzulassung ihrer Baustoffe und Bauteile!!

Höhe, Material und Gestaltung von Einfriedungen findet ihr in der örtlichen Gestaltungssatzung, die auch in den Bebauungsplan übernommen sein kann. Da steht dann auch drin, ob Ihr die Einfriedung als Sichtschutz, d.h. als "geschlossene Einfriedung" ausbilden dürft.

In manchen Landesbauordnungen gibt es besondere Regelungen für Sichtschutzwände in Verlängerung der Hauswände; ist länderweise sehr unterschiedlich.

Bepflanzungen wie Hecken sind im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz in Abhängigkeit von der Art der Pflanze und den Abständen geregelt.

Da diese Vorschriften alle örtlich swehr unterschiedlich sind könnt Ihr bei GF keine seriöse und konkrete Antwort erhalten.

Shorty1234 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 19:04

Also erfahren habe ich schon das meine Einfriedung (zur Strassenseite) nur 1.20 hoch sein darf und muss offen bleiben.

Eine 1.80m hohe Hecke könnte ich dahinter setzen.... zählt den eine Künstliche Hecke als Hecke???? Ein Stück Hecke wäre 50cm Breit... 175cm Hoch und 3m Lang Sieht aus wie eine Natürliche Buchsbaum Hecke...

Und Sichtschutz darf ich erst 3m in mein Grundstück hinein versetzt aufstellen.

Dies wollte ich umgehen in dem ich Sonnenschutz Wände zum Ausziehen aufstelle... diese kann ich dann Ausziehen wenn ich Privatsphäre möchte und eben wieder einfahren wenn ich mich nicht im Garten befinde...

Ein "mobiles" Sonnensegel ist keine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung, wenn der Stoff kurzzeitig aufgestellt wird. Erst ein Zelt unterliegt dem Baurecht. Dagegen kann aber ein Nachbar privatrechtlich vorgehen, wenn er eine subjektive oder objektive Beeinträchtigung nachweist.

Im Zivilverfahren hilft Dir keine Behörde.

Shorty1234 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 01:37

Naja also so richtig Mobil ist das Segel nicht...

es hat zwei feste Fixpunkte die im Boden verankert sein müssen das es bei Wind nicht umkippt... Da wäre die Stange in der das Segel aufgerollt ist.... und in 3 Metern Entfernung eine weitere Stange in der das Segel eingehängt wird.

Seehausen  11.02.2013, 09:22
@Shorty1234

Wenn das jederzeit ausgehängt werden kann und bei schlechtem Wetter und im Winter nicht aufgestellt ist unterliegt sowas nicht der Bauordnung.