Wie viel Dreck durch Handwerker muss vom Mieter geduldet werden?
Hallo, nebenan wird die Wohnung nach Auszug des Vormieters gründlich renoviert. Zum Beispiel werden auch die Türen geschliffen. Das verursacht natürlich ein elend dreckiges Treppenhaus. Passiert nicht zum ersten Mal. Vor allem die Podeste sind mit einem hartnäckigen Staubfilm überzogen. Müssen die überhaupt nichts selbst reinigen, bleibt das alles an uns Mietern hängen?
9 Antworten
Wer übermäßig Dreck macht oder wer dafür verantwortlich ist, muss erst einmal so reinigen, dass der normale Sauberkeitszustand wieder erreicht ist. Das gilt z. B. auch für Familien, deren Kinder mit Schlammschuhen die Treppen drei Stockwerke hoch laufen. Das muß dann außerhalb des Turnus von den Eltern (oder Kindern) sauber gemacht werden.
In dem Fall, wo Handwerker Dreck und Staub hinterlassen, müssen diese oder deren Auftraggeber dafür sorgen, dass dieser Dreck weg kommt und nicht der turnusmäßig dran kommende Mieter oder Bewohner.
Sind die Arbeiten der Reparatur oder Instandsetzung beendet, hat der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand (Durchführung von Schönheitsreparaturen , Schmutzbeseitigung usw.) auf seine Kosten wiederherzustellen. (LG Bonn ZMR 57, 4341)
Natürlich kann der HAndwerker selber reinigen. Bezahlen muss das aber der Auftraggeber. Da ist es deutlich billiger, bei der Treppenhausreinigung ainen Extragang zu ordern.
In einem solchen Fall sind die Wohnungseigentümer selbstverständlich dazu verpflichtet gemäss dem erhöhten Schmutzaufkommen das Treppenhaus zu reinigen. D.h., dass sie das Treppenhaus im Extremfall auch täglich reinigen müssen.
soviel wie eben anfällt. Besenrein sollte die Baustelle immer hinterlassen werden. Kommt auch immer auf die Art und Weise des Auftrags an.