Dürfen Bauarbeiter unangekündigte Außenarbeiten vornehmen und meine Terrasse betreten (Mieter)?
Hallo,
Mieter M (= ich) wohnt im Erdgeschoss und hat eine Terrasse, auf der eines Tages plötzlich Bauarbeiter stehen, die Gerüste + Leitern an der Hausfassade anbringen, um laut ihrer Aussage eine Dachreparatur/-instandhaltungsmaßnahme durchzuführen. Da die Terrasse einen großen Teil der Hausseite einnimmt, stehen die Bauarbeiter gezwungenermaßen halb auf der Terrasse, um ihre Gerätschaften aufzubauen. Sie machen sich auch ungefragt auf der Terrasse breit und nutzen die Balkonmöbel von Mieter M als Sitzgelegenheit.
Mieter M wurden diese Bauarbeiten in keinster Weise angekündigt. Ist das überhaupt rechtens? Hätte die Hausverwaltung hier nicht eine Mitteilungspflicht? Gegen welches Recht verstoßen die Bauarbeiter, wenn sie einfach so das Eigentum von Mieter M nutzen (Balkonmöbel)?
2 Antworten
Klar, hier hätte der Vermieter frühzeitig die Inanspruchnahme deiner Terrasse ankündigen müssen, schließlich ist sie deiner Wohnung/Wohnfläche zugeordnet, du zahlst Miete und Betriebskosten für sie.
Faktisch liegt Hausfriedensbruch vor und du hättest die Arbeiter von deinem Besitz verweisen dürfen.
Nunmehr bleibt dir aber das Recht die Miete angemessen zu mindern
Rede mal mit dem Vermieter, warum er solche Arbeiten nicht rechtzeitig ankündigt, zumal Du die Terasse gar nicht mehr richtig nutzen kannst
meines Wissens muss eine Info mit mehreren Wochen Vorlauf erfolgen (außer es wäre eine Notreparatur bei der gleich gehandelt werden muss)
im Übrigen Möbel wegstellen oder den Handwerkern eine Ansage machen (oder bei der Firma anrufen)