Muss Mieter Deckenstrahler reparieren?

10 Antworten

Du hast keinen häufigen Zugriff auf die mitvermieteten Deckenstrahler. Die Instandhaltung obliegt deshalb dem Vermieter. Die KRK kommt nicht zur Anwendung.

Leuchtmittel im mit gemieteten Leuchten unterliegen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.

Folglich ist der Vermieter für den Wechsel und die Kosten zuständig.

Nach dem (Standard-)Vertrag den du da vorgelegt hast, muss der Mieter die Leuchtmttel ersetzen. Jahresetat 200 Euro.

Falls die Einzelreparatur teurer ist, muss der Vermieter bezahlen, allerdings musst du dann damit rechnen, dass er die Leuchten ausbaut und durch etwas Billiges ersetzt.

Ein leuchtmittel kostet def weniger als 75€.... also das Problem des mieters

Was ist defekt? Das Leuchtmittel ("Birne") oder die ganze Leuchte?