Muss Mieter Deckenstrahler reparieren?
Im Bad ist ein Deckenstrahler/leuchte defekt. Dieser wurde mit vermietet und gehört somit zur Mietsache. Der Vermieter bestätigt auch das dieses Leuchtmittel zur Mietsache gehört, teilt jedoch mit das man diesen Defekt selber reparieren soll oder für die Reparatur zahlen soll, welche dann vom Hausmeister erledigt würde. Der Vermieter verweist anschließend auf den Mietvertrag unter dem Punkt Instandhaltung (siehe Anhang).
Hat der Vermieter recht und muss der Mieter die Leuchte reparieren? Wenn ja, muss der Mieter auch das neue Leuchtmittel selber kaufen, obwohl es zur Mietsache gehört?
Anhang: Ausschnitt Mietvertrag
10 Antworten
Du hast keinen häufigen Zugriff auf die mitvermieteten Deckenstrahler. Die Instandhaltung obliegt deshalb dem Vermieter. Die KRK kommt nicht zur Anwendung.
Leuchtmittel im mit gemieteten Leuchten unterliegen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.
Folglich ist der Vermieter für den Wechsel und die Kosten zuständig.
Nach dem (Standard-)Vertrag den du da vorgelegt hast, muss der Mieter die Leuchtmttel ersetzen. Jahresetat 200 Euro.
Falls die Einzelreparatur teurer ist, muss der Vermieter bezahlen, allerdings musst du dann damit rechnen, dass er die Leuchten ausbaut und durch etwas Billiges ersetzt.
Ein leuchtmittel kostet def weniger als 75€.... also das Problem des mieters
Was ist defekt? Das Leuchtmittel ("Birne") oder die ganze Leuchte?