Muss Mieter Deckenstrahler reparieren?
Im Bad ist ein Deckenstrahler/leuchte defekt. Dieser wurde mit vermietet und gehört somit zur Mietsache. Der Vermieter bestätigt auch das dieses Leuchtmittel zur Mietsache gehört, teilt jedoch mit das man diesen Defekt selber reparieren soll oder für die Reparatur zahlen soll, welche dann vom Hausmeister erledigt würde. Der Vermieter verweist anschließend auf den Mietvertrag unter dem Punkt Instandhaltung (siehe Anhang).
Hat der Vermieter recht und muss der Mieter die Leuchte reparieren? Wenn ja, muss der Mieter auch das neue Leuchtmittel selber kaufen, obwohl es zur Mietsache gehört?
Anhang: Ausschnitt Mietvertrag
10 Antworten
Du hast keinen häufigen Zugriff auf die mitvermieteten Deckenstrahler. Die Instandhaltung obliegt deshalb dem Vermieter. Die KRK kommt nicht zur Anwendung.
Leuchtmittel im mit gemieteten Leuchten unterliegen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.
Folglich ist der Vermieter für den Wechsel und die Kosten zuständig.
Zugriff = anfassen
Das passt perfekt wenn man daran denkt, dass es auch die Elektrizität und sowas umfasst ...
würde ich anders auslegen.
Nach dem (Standard-)Vertrag den du da vorgelegt hast, muss der Mieter die Leuchtmttel ersetzen. Jahresetat 200 Euro.
Falls die Einzelreparatur teurer ist, muss der Vermieter bezahlen, allerdings musst du dann damit rechnen, dass er die Leuchten ausbaut und durch etwas Billiges ersetzt.
Nach dem (Standard-)Vertrag den du da vorgelegt hast, muss der Mieter die Leuchtmttel ersetzen.
Nö
Doch.
Ein leuchtmittel kostet def weniger als 75€.... also das Problem des mieters
Sehr leichtsinnige Antwort! Mieter macht sich selbst dran, bekommt einen Stromschlag und fällt tot von der Haushaltsleiter.
Oder fällt lebend runter und schlägt aber unten mit dem Kopf auf dem Badewannenrand auf und ist dann auch tot.
Schonmal ne Glühbirne gewechselt?
da macht man sicherheitshalber als Laie den FI raus und gut iss
natürlich kann der Mieter nen Elektriker rufen, aber selbst der wird inclusive Anfahrt keine 75€ Kosten
und WENN: ICH würde das als Vermieter vor Gericht durchziehen! Ein leuchtmittel Wechsel ist absolut und er Eigenverantwortung eines Mieters!
- findet ein Laie schon gar nicht den FI-Schalter
- kommt es doch sehr darauf an, von wo ein Elektriker kommt
- würde ich als Vermieter kein Aufhebens machen.
Der Aufwand, der mir hier entsteht, kommt auf andere Art wieder rein.
Elektriker berechnen die Anfahrt i.d.r. pauschal mit 25-30€
Ich weise meine Mieter in den Gebrauch des sicherungskastens ein... und wer sich dabei als ‚zu blöd‘ outet, bekommt das Haus halt nicht zur Miete...
ich frage mich ernsthaft wie unselbstständig einige hier sind... ‚stell dich blöd und du hast‘s leichter‘ ... wir reden hier vom Wechsel eines LEUCHTKÖRPERS!!!
- nicht von einem leck in der gasleitung
- nicht von einem geplatzten wasserrohr
- nicht von einem e-Herd der angeschlossen werden muss etc
nur ein leuchtmittel tauschen... das kann übrigens mein 5-jährigem Sohn - wenn jemand dabei ist
ich würde mich als Vermieter verarscht fühlen ...
Anfahrt 30 €
Leuchtmittel 10 €
Arbeitszeit 25 €
zzgl. Mwst. = 77,35 €
Ansonsten glaube ich Dir nicht, dass Du Deine Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags in den Gebrauch des Sicherungskasten einweist und davon letztlich abhängig machst, wer die Wohnung bekommt und wer nicht.
Das solltest du aber tun
bzw hatte ich noch nie einen der sich so dusselig angestellt hat - hätte mich auch gewundert, da ich i.d.r. an die Ingenieure einen ansässigen Unternehmens vermiete, das die hier für 1-2 Jahre auf ihre Jobs in Niederlassungen Im ganzen Bundesgebiet schult.
ich denke das man ab einem IQ oberhalb einer Scheibe Brot weiß wie man einen FI findet, bzw ein leuchtmittel wechselt (im Zweifelsfall Verpackung anschauen, da steht es drauf!!)
Du bist völlig weltfremd. Ich kenne eine wunderbare Frau, die hoch gebildet und in Ihrem Job sehr gut ist, was allgemein anerkannt wird. Allerdings ist sie zu praktischen Tätigkeiten absolut nicht in der Lage. Sollen solche Menschen künftig keine Wohnung mehr bekommen?
Wenn sie zu blöd ist eine Birne zu wechseln? Bei mir nicht
davon ab: ich kenne viele hochintelligente Akademiker ... und die meisten haben ein ausgesprochenes handwerkliches Interesse weil sie die Komplexität der Technik interessiert
Du mit Deinen Ingenieuren. Nicht jeder ist handwerklich begabt und nicht jeder interessiert sich für Komplexität der Technik. Vermiete Du ausschließlich an Ingenieure. Mir ist dieses Kriterium egal.
Eher würde ich davon abraten an Leute zu vermieten, die sich gut mit Juristerei auskennen und zu jedem Glühbirnenwechsel ein Anwaltsschreiben aufsetzen lassen. Das ist noch viel gefährlicher.
Es gibt aber noch viele andere, die als Mieter sehr geeignet sind. Die z. B. sehr auf Ordnung und Sauberkeit bedacht sind, beste Bonität vorweisen können und auch sonst einen sehr symphatischen Eindruck machen, aber alles wo Stromteufel drin steckt, der rauskommen könnte, mit großer Vorsicht behandeln.
Solche sind mir allemal lieber, als Hobbybastler, die nicht wirklich wissen, was sie tun.
Ich rede nicht von Hobby-Bastlern, ich rede von Menschen die selbstständig denken und einfachste logische Handlungen aneinander reihen können
und wie gesagt, mein Sohn ist 5 ubd Jann die Birne in seiner Nachtischlampe unter Aufsicht selber wechseln ... das erwarte ich von einem Erwachsenen auch!
Wir können da jetzt noch hundertmal hin und her schreiben. Meine Erfahrung ist, dass es Menschen gibt, von denen man so etwas nicht erwarten kann. Sie versuchen dann womöglich eine Birne raus zu drehen, die nur gesteckt ist (Halogen) oder drehen in die falsche Richtung und haben das Glas in der Hand ohne Fassung. Wieder andere brauchen noch zwei Helfer, selbst nimmt man die Birne in die Hand und die anderen beiden drehen den Stuhl, auf dem man steht so lange, bis die Birne rausgedreht ist usw. (Extrembeispiel von K.V.)
Aber erst einmal muss man an die Birne ran kommen. Jedes Lampengehäuse ist etwas anders konstruiert. Das eine kann man ohne Anleitung gar nicht öffnen und bei der anderen reicht ein falscher Handgriff und das Glas liegt am Boden.
Glaub es einfach, auch Menschen, die handwerklich völlig ungeschickt sind, müssen wohnen können und sie brauchen dann eben Hilfe auch bei den einfachsten Anforderungen.
Du darfst gerne nur an Ingenieure vermieten, die zuvor noch einen handwerklichen Geschicklichkeitstest bestanden haben. Bei uns zählt dieses Kriterium nur untergeordnet.
Wie gesagt, solch motorische krüppel kenne ich nicht ... mein Beileid das du dich mit denen abgeben musst
... also das Problem des mieters
Nur wenn die Leuchte Eigentum des Mieters ist.
Was ist defekt? Das Leuchtmittel ("Birne") oder die ganze Leuchte?
Gehen wir mal von dem leuchtmittel aus... (Birne kaputt)
Keine Ahnung
Also ist eventuell nur eine Glühlampe durchgebrannt, und Du verhandelst mit dem Vermieter und hantierst mit Mietvertrag und Rechtsfragen?! Besorg eine Ersatzlampe im Baumarkt und fertig... Man kann sich das Leben auch schwer machen.
Das stimmt
Gerade bei dieser Frage und diesem Fragesteller wäre ich sehr vorsichtig mit der Empfehlung, selbst Hand an die Lampe anzulegen. Nachdem es sich um einen Feuchtraum handelt, wird die Lampe vermutlich ein Gehäuse machen. Das ohne Schaden abzumontieren erfordert vielleicht schon handwerkliches Geschick. Dann geht es weiter mit dem Leuchtmittel. Um welches handelt es sich? LED, Glühbirne, Halogen? Da tauchen schon die nächsten Komplikationen auf.
Hat man festgestellt, dass eine Glühbirne gewechselt werden muss, handelt es sich um einen Vorgang, den normalerweise noch nicht einmal der Hausmeister ausführen darf, sofern er nicht Elektro-Fachkraft ist.
Schließlich muss, egal ob Leuchtmittel gewechselt oder nicht, das Gehäuse auch wieder ohne Schaden verschlossen werden.
Also ich bin deswegen der Meinung, der Mieter sollte wirklich die Finger davon lassen und die Arbeit einem Hausmeister überlassen, der dann auch feststellen kann, ob er überhaupt in der Lage bzw. berechtigt ist, eine Glühbirne zu wechseln.
Insgesamt kann das dann doch ganz schön teuer werden, wenn ein Elektriker kommen muss. Arbeitszeit, Leuchtmittel, evtl. sonstige Ersatzteile, Anfahrtskosten.
Ach gott... Man kann auch alltägliches unnötig aufbauschen... Für mich klingt das so, als ginge es um den Tausch einer stinknormalen Glühbirne in einer stinknormalen Leuchte.
Er schaltet sie ja nicht regelmäßig ein und aus. Wie definierst du denn Zugriff ..