Kabel für die Nachbarwohnung durch meine Wohnung?
Hallo liebe Wissende,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete im 4.OG. In der Wohnung neben mir ist eine neue Nachbarin eingezogen, die in ihrer alten Wohnung Internet von KabelBW hatte und dieses (durch den Zwang von KabelBW) nun in der neuen Wohnung auch nutzen will (/muss).
In der Nachbarwohnung gibt es aktuell (physisch) keinen Kabelanschluss. Der Techniker von KabelBW (bzw. dem Subunternehmen) sagt nun das er um die Wohnung zu versorgen in meiner Wohnung mehrere Löcher bohren und das Kabel mit einem Kabelkanal (auf Putz!) verlegen muss. Das Kabel für meine Wohnung läuft im Treppenhaus auf Putz an der Wand entlang, auf meinen Vorschlag das Kabel für die Nachbarwohnung auch dort zu verlegen erwiderte der Techniker das das aus Brandschutzgründen nicht möglich ist und das Kabel was da jetzt liegt auch so nicht mehr verlegt werden darf. Darum möchte er das Kabel von mir (welches angeblich Bestandschutz genießt) nutzen und bei mir in der Wohnung von der Kabelbuchse einen Abzweig legen, von dort mit einem Kabelkanal an die Decke hoch gehen will, dann durch die Wand nebenan auf meinen Wohnungsflur, dort mit dem Kabelkanal wiederum weiter bis zur Wohnungstür und dort dann durch die Wand in die Nachbarwohnung.
Ich selbst habe, da ich mit den Leistungen von KabelBW nicht zu frieden war, meinen Anschluss dort gekündigt. Daher hatte ich auch vorgeschlagen einfach die Leitung die zu mir läuft zu kappen und eine neue zur Nachbarwohnung zu ziehen.
(Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben)
Für mich kommen da jetzt ein paar Fragen auf:
- Hat das Kabel im Treppenhaus wirklich Bestandsschutz im Bezug auf den Brandschutz?
- Würden die Brandschutzbestimmungen aus dem Treppenhaus nicht auch auf das Kabel das in meinem Wohnungsflur verlegt werden soll zutreffen? (Der Techniker meinte das das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und dort der Brandschutz das nicht zulässt; mein Wohnungsflur ist aber, meinem Verständnis nach, auch ein Fluchtweg)
- Muss ich als Mieter die Verlegung des Kabels durch meine Wohnung akzeptieren? Ich weiß nicht ob mein Vermieter weiß das das Kabel in dieser Form durch die Wohnung gelegt werden soll, da ich von ihm bisher keine Information dazu bekommen habe, demnach weiß ich auch nicht ob mein Vermieter dieser Form der Verlegung überhaupt zustimmt.
- Durch das Anbringen der Kabelkanäle auf der Wand innerhalb der Wohnung würde es zum einen optisch eine deutliche Beeinträchtigung geben und zum anderen würde sich der Aufwand beim Streichen/Tapezieren sehr stark erhöhen. Kann ich dies gegenüber meinem Vermieter geltend machen falls er dieser Art der Verlegung zustimmen sollte? (Z.B. im Bezug auf die Kosten die beim Tapezieren anfallen)
Vielen Dank
Gruß
IlDuderino
8 Antworten
Aufpassen! Bei uns ist eine ähnliche Situation nur dass es sich um Reihenmittelhäuser handelt. Der Vermieter sagt es sei nicht seine sondern Mietersache. Seit wir Nachbarn haben, die bei Kabel Deutschland Kunden sind, klingeln alle paar Wochen dubiose Techniker an der Tür weil sie an den Anschluss müssten. Seit sich letztes mal dann einer in mehrfacher Hinsicht strafbar gemacht hat, werden wir keinen mehr auf unseren Dachboden lassen. Der Übergabepunkt ist sowieso draußen, also frag ich mich, was die auf unserem Dach zu suchen hatten!
Ich habe fast das gleiche Problem.
Wir haben Telekom und Kabelanschluss im Haus. Nun kommt eine Information, dass am Tag X eine Firma Zugang zur meiner Mietwohnung möchte um ein Kabel auf Putz in einem Kabelkanal von der Firma Vodafone zu verlegen. Ich persönlich bin nicht auf Vodafone angewiesen zudem ist Kabel vorhanden. Wozu jetzt noch Vodafone und dann auch noch ein Kabelkanal direkt auf meiner Wand. Begründung ebenfalls wegen der Brandlast im Flur und die Verlegung in einem Brandschutzkanal wäre zu teuer. Ich habe jetzt erst einmal die Ausführung blockiert. Wenn Kabel und Telekom vorhanden ist, wieso dann jetzt noch ein weiterer Anschluss? Zudem so ein Plastik Kanal einfach unmöglich aussieht auf der Wand. Der bestehende Kabelanschluss kommt auch über den Hausflur. Muss ich das Akzeptieren wenn bereits Medienversorgung vorhanden ist?
Man findet leider nichts darüber, wenn jetzt der Vermieter noch eine weitere Medienleitung einbringen möchte. Zudem behauptet das Unternehmen, das wir bereits vom Vermieter in Kenntnis gesetzt wurden. Was nicht stimmt.
Dein Vermieter weiß noch gar nix davon? Dann sag dem Techniker von KabelBW, er soll sich gefälligst genau dorthin wenden, wo er mit seiner Anfrage hingehört: An den Hausbesitzer. DU kannst und darfst das gar nicht entscheiden.
Also zunächst würde ich dieser sichtbarenVerlegung nicht zustimmen, denn es wäre eine Beeintgrächtigung der Mietsache und sollte evtl der Vermieter dieser Verlegung zustimmen, wäre das ein Grund für eine Mietminderung.
Da das Kabel aber kein Strom führt, nur ein Sendesignal, ist das meiner Meinung nach nur eine Ausrede des Technikers. Er möchte so wenig wie möglich keinen Aufwand betreiben.
Ist ein Lüftungsschacht für ein Innenbad oder Toilette vorhanden, kann dort ohne weiteres das Kabel durch den Schacht verlegt werden..
Ansonsten war ihr Vorschlag mit der Verlegung sehr vernünftig.
Ich hoffe es kommt zu einem vernünftigen Abschluss dieser Montage.
Das wurde seinerzeit bei uns gemacht, gut dass ich das jetzt besser weiss.
Vielen Dank euch allen für die Antworten.
Mein Vermieter wusste zwar das das Kabel durch meine Wohnung verlegt werden sollte und hatte dem prinzipiell auch zugestimmt, allerdings war er von mehreren Löchern durch die Wand und ca 3m Kabelkanal auf Putz nicht begeistert. Er sagte das die Firma die Leitung dann eben Brandschutzsicher auf dem Flur verlegen solle und fragte ob ich das mit der Nachbarin gemeinsam bei der Firma abklären kann.
Die Nachbarin hat nun, nachdem der Techniker auch extrem unfreundlich war und sie seit September nicht mit Internet versorgt wird, den einfacheren Schritt gemacht und die Kündigung eingereicht und sucht sich jetzt nen neuen Anbieter der über Telefonleitung liefert.
Gruß
Nein. Offene Kabelverlegungen sind in Rettungs- und Fluchtwegen nicht mehr zulässig. Das gilt auch für Netzwerkkabel etc..
Nein. Das Gesagte gilt hier analog (Verrauchungsgefahr der anliegenden Einheiten). Eine solche Verlegung wäre im Treppenhaus nur in einem feuerfesten Kabelkanal ggfs. zulässig.