Wer putzt das Treppenhaus während des Urlaubs der Reinigungskraft?
Wir haben ein Mehrfamilienhaus übernommen. Die Mieter wohnen schon länger in diesem Haus. Auch die Treppenhausreinigungskraft haben wir übernommen. Wir haben qusi nichts verändert. Die Treppenhausreinigungskraft ist angestellt auf 400 € Jobbasis. Nun hat die Treppenhausreinigungskraft Urlaub. Und ihm ja steht bezahlter Urlaub zu. Oder? Ich habe die Mieter mit einem netten Schreiben angeschrieben, dass Sie bitte während des Urlaubs der Reinigungskraft das Treppenhaus selber putzten möchten. Jeder Mieter müsste 2x sein Podest vor der Wohnungeingangstür und die Treppe nach unten putzen. ( Bisher wurde sich wohl nicht darum gekümmert, sondern im Urlaub einfach nicht geputzt ) Jetzt haben einige Mieter mir geschreiben, dass Sie es gar nicht einsehen, da sie ja schließlich für die Treppenhausreinigung bezahlen. Wie regelt man so etwas? Gibt es Gesetzte? Muss ich für Ersatz sorgen? Muss die angestellte Reinigungskraft für Ersatz sorgen? Wer zahlt dann die quasi doppelten Kosten? Kann ich dies über die Nebenkosten den Mietern in Rechnung stellen? Kann ich die Mieter verpflichten in der Urlaubszeit der Reinigungskraft das Treppenhaus selber zu putzten? Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten
12 Antworten
Vielleicht ist es in einer guten Hausgemeinschaft möglich, die Putzarbeiten für das Treppenhaus vorübergehend mit den Mietern zu regeln, doch generell hat der Vermieter dazu kein Recht. - Er und nicht seine Reinigungskraft, muss sich um eine Urlaubsvertretung kümmern, kann aber die Mehrkosten wieder auf die Mieter in der Jahresabrechnung umlegen. - Manchmal soll es ja hilfreich sein, die Mieter darüber im Voraus aufzuklären, um diese doch zu einer vorübergehenden Kooperation zu bewegen. - Nichts fördert bekanntlich die Zusammenarbeit mehr, als das Wissen, damit letztlich auch Kosten und Geld zu sparen. - Deine Mieter scheinen, wie ihr Widerspruch belegt, auf diesem Wissensniveau noch nicht angekommen zu sein!
Noch ein Nachsatz zu den Ansprüchen deiner Reinigungskraft in einen "400-Euro-Job": Sie hat, wie jeder andere Arbeiter und Angestellte auch, gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das wissen manche Arbeitgeber nicht, oder unterschlagen dies bewusst, auf die Dummheit, oder Abhängigkeit ihrer Aushilfskräfte bauend.
Wenn die Reinigungskraft nach geleisteten Stunden bezahlt wird, bekommt sie im Urlaub kein Geld. Doppelt zahlen würde dann schon mal wegfallen. Wenn im Haus jemand bereit ist, den Putzdienst während der Urlaubszeit zu übernehmen würde dieser bezahlt und die Kosten über die NK-Abrechnung verrechnet.
Wenn die Reinigungskraft aber eine regelmäßige Zahlung (auch während des Urlaubs) erhält, sollte sie für Ersatz sorgen.
Leider falsch @michinef. Die Reinigungskraft ist wie eine Teilzeitkraft zu behandeln, mit Lohnfortzahlungsansprüchen im Krankheitsfall und bei Urlaub. Sie ist also normaler Arbeitnehmer und muss daher auch nicht für irgendeine Vertretung sorgen. Der Arbeitgeber muss sich überlegen, wie das im Urlaubsfall geregelt wird.
Pflicht.....muss - Davon habe ich nichts geschrieben. Ich hab geschrieben, dass sie für Vertretung sorgen sollte.
Also ich würde das in dem Fall machen, obwohl ich es nicht müsste oder es meine Pflicht wäre. Das hat was mit Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber zu tun.
Als Vermieter hast Du Pflicht für Ersatz zu sorgen. Schließlich und endlich zahlen die Mieter die Reinigung. Wie würdest Du Dich als Mieter verhalten?
Ja, der Minikraft steht bezahlter Urlaub und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen zu. Das Regelt ein Gesetz. Viele Wissen das leider nicht!
Da die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses bezahlen, muß der Vermieter für Urlaubs oder Krankheitstage der Reinigungskraft für Ersatz sorgen oder das selbst machen. Die Mieter sind da raus.
Natürlich kommen da höhere Kosten auf die Mieter zu, da diese Kosten ja umgelegt werden dürfen.
Und ihm ja steht bezahlter Urlaub zu. Oder?
Korrekt. Das steht so im Bundesurlaubsgesetz geschrieben.
Grundsätzlich werden die Kosten der Treppenhausreinigung - wenn ich das richtig verstanden habe - im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Dahingehend hat die Mieterin recht: Warum soll sie Arbeiten selbst machen, wenn sie schon dafür bezahlt?
Muss ich für Ersatz sorgen? Muss die angestellte Reinigungskraft für Ersatz sorgen?
Derjenige, der sie angestellt hat, muss für Ersatz sorgen.
Wer zahlt dann die quasi doppelten Kosten? Kann ich dies über die Nebenkosten den Mietern in Rechnung stellen?
Ja, kann meines Wissens den Mietern in Rechnung gestellt werden. Zumindest ist das bei Urlaubsvertretungen von Hausmeistern so.
Kann ich die Mieter verpflichten in der Urlaubszeit der Reinigungskraft das Treppenhaus selber zu putzten?
Warum denn? Die Mieter zahlen dafür, damit es jemand anderes macht. Gegenfrage: Würdest Du ein Pakte selbst zustellen, obwohl Du Porto dafür zahlst?
Wie lange ist denn die Reinigungskraft im Urlaub? Selbst wenn das 3 Wochen sein sollten, warum nicht einfach selbst den Besen in die Hand nehmen?
NEIN! Das ist die Pflicht des Vermieters