Lagerung im Keller vs. Lagerung in Tiefgarage - wo ist der Unterschied?
Hallo Forumsmitglieder,
unser Vierparteienhaus ist voll unterkellert, ein Großteil davon ist Tiefgarage mit vier Boxen mit gemauerten Wänden, jede ca. 6 x 3,5 m groß, also genug Platz, um ein Auto abzustellen und daneben noch einen Schrank oder ein Regal zu platzieren. Die ganze Tiefgarage hat mit Wendebereich über 100qm, ist also als Mittelgarage qualifiziert.
Wir haben neben dem Auto zwei Schränke mit Koffern, Winterschuhen u.a. in unserer Garage, zusätzlich noch die Getränkekisten. Die Nachbarn haben neben ihren Autos Regale mit allerlei Krimskrams, wie Autozubehör und Werkzeug gelagert.
Nebenan sind unserer Kellerräume, durch zwei Brandschutztüren von der TG und einer Brandschutztür vom Treppenhaus getrennt - alles normal.
Jetzt kommt ein neuer Mieter und damit neues Glück ;-( Er fordert jetzt unter Bezug auf die bay. Garagenordnung und der Brandschutzverordnung, dass die Schränke und leicht brennbaren Materialien aus der Garage zu entfernen sind. In den Keller nebenan dürfen wir sie stellen. Dort lagern auch andere Möbel, Kleider, Wäsche, ...
Was mir jetzt nicht einleuchtet: Für Tiefgaragen bestehen offensichtlich genaue Regeln, was gelagert werden darf und was nicht, obwohl die Ur-Nutzung, also Parken, nicht eingeschränkt ist, im nebenan liegenden Keller darf aber so ziemlich alles gelagert werden. Paradoxerweise dürfen in einer Mittelgarage bis 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin gelagert werden, was ja auch einen Brand befördern kann.
Müssen wir jetzt damit rechnen, falls ein Gutachter/Brandschutzbeauftragter eingeschaltet wird, dass wir das gelagerte Material aus unserer Tiefgarage entfernen und uns andere Lagerflächen suchen müssen?
Anmerkung: Ich weiß, dass man hierzu auch Behörden und Feuerwehr befragen kann, ich weiß aber nicht, ob ich dabei schlafende Hunde wecke, deshalb wäre eine kompetente Antwort in diesem Forum sehr hilfreich.
Danke schon mal dafür.
2 Antworten
Ja ihr müsst damit rechnen das die Brandschutzbehörde das bemängelt und auf Abänderung besteht. Eigentlich wäre es Aufgabe eurer Hausverwaltung die Lagerung dort zu unterbinden.
Die GaStellV von Bayern ist da relativ eindeutig. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dort steht in § 17 Abs 4: "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden."
Das macht auch Sinn. Gelagerte brennbare Stoffe erhöhen in erhebliche Weise die Gefahr einer schlagartigen Brandausbreitung, siehe mal unter "Flash Over" nach.
Die Lagerung der von dir angesprochene Mengen ist übrigens in Mittelgaragen nicht erlaubt, das gilt nur für Kleingaragen.
Die Auskünfte beruhen aber nur auf eine kurzen Blick ins bay. Gesetz da ich ncht aus dem Bundesland komme. Wie das detailliert in Bayern aussieht erläutert dir aber gern, und dann auch rechtssicher, die Brandschutzbehörde deines Landkreises.
Ist der Keller nebenan durch eine Stahltür oder Brandschutztür gesichert? Allein das könnte schon ausschlaggebend sein. Bis jetzt kann ich aber deinen Schilderungen nur entnehmen, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst. Ob es so oder so, wenn ihr falsch liegt müsst ihr sowieso räumen. Ganz egal ob jetzt der Nachbar einen Gutachter beauftragt, oder ob du jemanden von der Feuerwehr fragst. Letztendlich muss irgendwo eine Lösung her, insofern wäre ich da sofort und würde selber vorwärts gehen und jemanden zu Rate ziehen. Ich hoffe das endet nicht im Streit! Alles Gute!