ALG1 bei Aussicht auf neue Stelle?
Hallo. Folgender Fall: Ich habe mein unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt, da ich Aussicht auf eine neue, viel besser bezahlte Stelle im öffentlichen Dienst hatte. Ich wurde per Email darüber informiert, dass man dringenden Bedarf hat und sich für mich entschieden hat. Außerdem wurde gefragt, ob ich noch Interesse an der Stelle habe. Daraufhin antwortete ich mit einer positiven Nachricht zurück, wurde zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und auch dort wurde mir gesagt, dass man sich für mich entschieden hat und ich mich bei der Geschäftsstelle melden soll. Das tat ich und dann brach mir regelrecht der Boden unter den Füßen zusammen. Ich bekam eine ganz kurze Mail mit dem Inhalt: (…) "Diese Stelle wird nicht besetzt." Das ist dahingehend traurig, da ich ja auf Grund dieser Zusage, meinen festen Arbeitsvertrag gekündigt hatte.
Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen???
6 Antworten
Wahrscheinlich.
Man kündigt immer erst dann, wenn man einen neuen Vertrag unterschrieben hat. Das war echt nicht klug.
Ich wurde per Email darüber informiert, dass man dringenden Bedarf hat und sich für mich entschieden hat.
Vielleicht rettet Dich diese Email vor einer 12-wöchigen ALG I Sperre oder verkürzt diese zumindest.
Wenn du die Korrespondenz nachweisen kannst, hast du m.E. nach gute Karten.
Aussicht auf neue Stelle - Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat (LSG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az. L 2 AL 49/09). Die Agentur für Arbeit darf keine Sperrzeit verhängen.
"Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen???"
Ja, du hattest ja keinen neuen Arbeitsvertrag :( 3 Monate Sperrzeit werden es. Direkt zu kündigen war sehr leichtsinnig, vielleicht kannst du die Kündigung im Einvernehmen zurückziehen
Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen???
Eigentlich schon. Du hast Dich selbst bedürftig gemacht.
Für die Dauer der Sperrzeit kannst Du evt. ALG II beantragen.
Eine Kündigung nur mit der Aussicht auf einen besser bezahlten Job ist kein wichtiger Grund, keine Sperrzeit zu bekommen.
Er hat die Arbeitslosigkeit aber nicht vorsätzlich herbeigeführt. Normalerweise darf die Agentur für Arbeit hier keine Sperre verhängen.