Arbeitsamt schickt Vermittlungsvorschlag?
Hallo. Ich gehe momentan noch zur Schule (bis Juli ca.) und habe mich nun zum September 2019 arbeitssuchend gemeldet.
Nun wurde mir ein Vermittlungsvorschlag (Stelle unpassend, ab sofort, wollen Berufserfahrung, 180 Km weit weg) geschickt MIT Rechtsfolgenbelehrung. Da steht was von Sperrzeiten etc. und ich muss mich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Wieso muss ich das? Der Sachbearbeiter meinte damals zu mir, ich habe meine Ruhe bis zum September. Da ich ja noch selbst Zeit habe zum schauen und bewerben. Falls ich bis dahin nichts finde, wird mir das Amt dann dabei "helfen. Ich beziehe keine Leistungen und habe auch keinen Antrag auf irgendwas gestellt. Wie soll ich damit umgehen? Gibt es eine Rechtsfolgenbelehrung überhaupt, wenn man keine Leistungen bezieht? Ich bin denen ja nichts schuldig.
Bitte um Antwort. Vielen Dank.
11 Antworten
Wenn da eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, musst du zumindest darauf reagieren, also entweder bewerben oder fristgerecht eine Rückantwort ans Jobcenter oder Agentur für Arbeit mit dementsprechender Begründung geben.
Beziehst du aber keine Leistungen, dann kann dir das normalerweise auch egal sein, denn wo kein Geld gezahlt wird, kann auch nichts gesperrt oder sanktioniert werden.
Von was finanzierst du denn deinen Lebensunterhalt, wohnst du evtl.noch bei deinen Eltern und diese beziehen gemeinsam mit dir Leistungen ?
Dass ist ein Standardtextblock, den die da immer drunter setzen.
Einfach nicht bewerben. Begründung: Einstigsdatum weit vor Ende aktuelle Beschäftigung.
Allgemein interessiert sich der Jobvermitler nicht wirklich dafür ob die Stelle zu dir passt. Der gibt ein, zwei Schlagworte in den Computer ein und schlägt dir dann ohne weiteres Prüfen das vor was der Computer ausspuckt.
Jupp. So ist es leider. Den Firmen ist damit auch nicht wirklich geholfen...
Das ist wohl ein standart mit der drohung da du aber schüler bist kanst du so eine bewerbung garnicht folgeleisten das müste auch das Amt wissen !
Wen du oder dein eltenr keinerlei leistungen bezihen dan kannda smat jichts mitz einer drohung ereichen!
Das amt hat auch nicht das recht das du falsche Angaben bei eirner bewerbung machst den sollte man so den job bekomen kann mann sofort deswegen wieder fristlos gekündiegt werden! Eigentlich bist du für diese jahr Verdamt spätt Dran dich zu bewerben! Außerdem was bist du dort arbeissuchend oder ausbildungssuchend gemeldet außerdem 180 km weg kann das Amt dich auch nicht einfach wegschicken zu einer Bewerbung!
Lol. Wenn du keine Leistungen beziehst, musst du im Grunde gar nichts. "Theoretisch" müsstest du dich dort nicht einmal melden, denn ein eigenständiger Mensch, der für sich selbst sorgen kann braucht keine Bevormundung durch eine staatliche Institution und verzichtet auf deren Schikane für paar Almosen. Leider spielt das Schicksal manchmal aber übel mit. Im Zweifelsfall gehen Bewerbungsanstrengungen oder Probezeiten schief und dann bist du auf Hilfe angewiesen, gerade heute, wo immer mehr Firmen mit dem Personal aufgrund knapper Ressourcen Bäumchen wechsle dich spielen. Mach es doch einfach so: Suche dir eine alternative Firma in deiner Umgebung, die zu dir passt und eine Stelle ausschreibt und bewirb dich da. Dann lege es vor. Sie wollen in erster Linie sehen, dass du dich aktiv um Stellen bemühst. Wo ist im Prinzip egal.
Irgendwo steht: Ich bewerbe mich nicht, weil ...
Da schreibst Du hin: ... ich noch zur Schule gehe.
Das sollte genügen. Eine Sanktion sollte es deshalb nicht geben.