Auf Vermittlungsvorschläge der BFA nicht bewerben, was droht mir?

4 Antworten

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hab ich auch schon gemacht, solange du dich an die Vereinbarung hältst, das du 5 Bewerbungen im Monat (musst du deine Beraterin fragen wieviel du vereinbahrt) losgeschickt hast, passiert dir nichts!

Ganz simpel: schlimmstenfalls drohen Dir Sperre oder Kürzung des ALG.

Du solltest in Deinem Interesse nur eine Bewerbung schreiben, wenn Dir die Stelle zusagt. Du kannst es schriftlich mitteilen, mußt es aber nicht. Du solltest in den Beratungsgesprächen sagen, dass Du nicht beschäftigt werden willst mit dem Ausfühlen von Blättern. Damit wird auch die BA nicht unnötig belastet diese Belege zu erfassen.

Wenn Du in Beratungsgesprächen gefragt wirst, wieso Du keine schriftlichen Erklärungen zu Stellenvorschläge abgibst, dann sag, dass Du in dieser Zeit lieber weitere Bewerbungen schreibt.

Möglich ist es eigentlich immer, dass Du eine Sperrfrist bekommst, und zwar aus irgendeinem Grund. Dies liegt daran, dass die Bundesagentur Ihre Hauptaufgabe darin sieht zu sanktionieren und nicht bei der Stellenbewerbungen zu unterstützen.

Ich würde die Bewerbungen trotz allem schreiben. Wenn sie völlig unpassend sind brauchst Du Dir zunächst keine Gedanken zu machen, nehmen werden sie Dich dann wohl nicht. Also, warum willst Du sie ablehnen? Am Ende wirst Du noch gekürzt bzw. Dein Geld. Und das ist die Sache nicht wert.

Ceci22 
Beitragsersteller
 27.09.2011, 11:35

ja das habe ich mir auch schon überlegt aber dann müsste ich jetzt Bewerbungsmappen in den Umlauf bringen und ich bräuchte die, die ich jetzt noch habe eigentlich für Sinnvolle Bewerbungen....

AnTeeAs  27.09.2011, 11:37
@Ceci22

Wofür gibts Emails?

lächel