Ablehnung für die deutsche Einbürgerung!?
Hallo zusammen, bevor ich mir einen Anwalt nehme und diesen negativen Bescheid rechtlich angehen werde, hoffe ich, dass vielleicht einer von euch weiß, was man in so einer Situation tun kann. Jetzt zu mir und meinem Problem: ich bin gebürtige Kölnerin, habe Abitur und eine eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeite seit 15 Jahren in meiner Fachrichtung. Ich hatte bisher die serbische Staatsbürgerschaft und entschied mich vor einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dieser wurde heute per Post abgelehnt, weil ich 6 Monate von Hartz 4. gelebt habe. Habe davor wegen Krankheit pausieren müssen und bezog alg1, dann fand ich einen neuen Job und wurde leider aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt und bezog danach 6 Monate alg. 2. und war in dieser Zeit steht’s bemüht eine neue Arbeitsstelle zu finden und habe soweit es Stellenausschreibungen in meinem Beruf gab mich auch darauf beworben und sogar alternative Jobs gesucht, die nicht zu meiner qualifizierung passten... ich wollte nur raus aus Hartz 4!!! Nun habe ich seit 6 Monaten einen neuen Job plus Nebenjob. Es wird sich in der „Ablehnung auf Einbürgerung“ darauf bezogen, dass ich in dieser Zeit mich nicht überdurchschnittlich beworben habe! Also keine 10-20 Bewerbungen pro Monat..ist denn eine überdurchschnittliche eigenbemühung nicht, dass ich jetzt einen Vollzeitjob habe? Plus Nebenjob ? In der Ablehnung wird auch geschrieben, dass ich meine 6 monatige Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe...aber ich wurde gekündigt und habe keine Sperrzeit erhalten...Das ist doch Beweis genug, das ich es nicht selbst verschuldet habe... alle Unterlagen hat auch die Sachbearbeiterin erhalten! Nun soll ich ein Jahr warten, bis das Hartz 4 „verjährt“ ist und erst dann darf ich mich nochmal für die Einbürgerung bewerben... ich versteh das alles nicht... hab auch viele Threads gelesen , dass Einige die Einbürgerung erhalten haben, obwohl sie Hartz4 beziehen! Und warum ein Jahr warten? Finde das ist echte Schikane! Anwalt einschalten? Danke euch schon mal im Voraus für hilfreiche Tipps und Anregungen
3 Antworten
Ich würde mich nicht mit dem Amt herumstreiten. Solange die Entscheidung im Ermessen des Amtes liegt, hast Du keine Chance. Das Amt muss überzeugt sein, dass Du als deutsche Bürgerin in der Lage bist, Dich und Deine Unterhaltsberechtigten ohne staatliche Mittel zu unterhalten. Kindergeld und Bafög zählen nicht als staatliche Mittel in diesem Sinne.
Das Amt hat ja, dass ist doch schonmal gut, angegeben, wann sie überzeugt sein werden, nämlich nach einem Jahr ohne Grundsicherung vom Jobcenter. Warum stellst Du den Einbürgerungsantrag dann nicht einfach noch einmal? Verschwende Deine Zeit und Dein Geld nicht auf dem Rechtsweg. Geh den Weg des geringsten Wiederstandes und warte einfach ab.
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
Vermutlich schauen die sich ein paar Jahre an. Erfüllst du das nicht durchgehen, wird es nichts werden. Ich würde einen neuen Antrag stellen wenn du aus der Probezeit raus bist und einen dauerhaften Job hast
Bin seit drei Monaten aus der Probezeit raus ... Danke für den link!
Du kennst sicher eine der Voraussetzungen, welche die Einbürgerung in Deutschland überhaupt möglich macht:
Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
Zwar gibt es Ausnahmen,
Auch bei der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich, z.B. dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist.
Das bedeutet, dass wenn eine oder mehere der Voraussetzungen nicht erfüllt sind, es Ausnahmen für eine Einbürgerung möglich sind. Das heißt nicht, dass du einen Anspruch darauf hast. Die Entscheidung liegt in dem Fall alleine bei den zuständigen Behörden und diese bewerten alle Faktoren welche eine Ausnahme rechtfertigen würden. Eine Voraussetzung heißt nicht umsonst so. Um das Ziel zu erreichen wird etwas vorausgesetzt, was erfüllt werden muss. In deinem Fall wird aber eine der Voraussetzungen nicht erfüllt und scheinbar hast du auch nicht genug dafür getan um dies schnellstmöglich zu ändern. Zumindest sieht das die Einbürgerungsstelle so.