darf der neue arbeitgeber lohnabrechnungen etc vom alten AG verlangen?
Frage ist ein bisschen kompliziert: meine frau hat sich bei einer neuen stelle beworben. sie bekommt die stelle und nun verlangt der neue arbeitgeber, das sie die letzten 6 lohnabrechnungen ihres letzten arbeitgebers UND eine bescheinigung vom arbeitsamt (anspruchbescheid über die höhe des ALG1) vorlegt. das kann doch nicht rechtens sein! und vor allem: wozu benötigt er diese dokumente? das geht dem doch gar nichts an! Wie ist hier die rechtslage?
9 Antworten
Das sind persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Da hat der neue Arbeitgeber keinen Anspruch darauf dass zu wissen. Gebt diese Bescheinigungen nicht ab.
Hab auch noch nie von sowas gehört. Deine Frau sollte mal nachfragen, für was er das braucht. Vielleicht will er sie nur einstellen, wenn sie für wenig Geld arbeitet und damit weiter ALG bezieht.
die frage ist nicht kompliziert, sondern der neue ag hat sicherlich eine meise.
ich würde nichts vorlegen und sie sollte lieber weitersuchen.
allerdings ist die frage nach dem letzten gehalt zulässig, muß aber nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
wenn er auf einen eingliederungszuschuss vom arbeitsamt scharf ist, muß er dort selber nachfragen, aber die sagen ihm auch nicht die höhe des alg.
Darf er NICHT!!! Die alten Abrechnungen haben doch nichts mit der neuen Arbeit zu tun. Nicht umsonst wird sie im verschlossenen Umschlag nach Hause geschickt, bzw. bei der Arbeit hinterlegt, wie auch immer... Sie sollte das mal hinterfragen!
Das darf er nicht!!! Vielleicht will er aufgetretene Ausfallzeiten wie Krank oder so prüfen, aber es steht ihm definitiv nicht zu.