Prüft das Arbeitsamt auch Eigenbemühungen nach?
Moin (nagut eher nabend xD). Ich weiß die Frage gibt es schon zwei oder drei mal aber ich frage lieber selbst nochmal nach.
Wie wir alle wissen, muss man sich ja beim Arbeitsamt zum einen auf Vermittlungsvorschläge bewerben (das wird nachgeprüft) und zum anderen 10 eigenbemühungen nachweisen.
Jetzt ist es so... dass mein SB zum einen der Meinung ist, ich sollte mich keinesfalls auf Stellen bewerben, bei denen ich nicht arbeiten will. Jetzt ist es so, dass ich ab August eine AUsbildung beginnen will/werde. Ich soll aber natürlich bis dahin wenigstens befristet arbeiten (was ich ja auch verstehen kann).
Wenn ich jeden Monat meine Termine antrete, meine 10 Eigenbemühungen mache, dann müsste ich doch theoretisch... naja "brav" sein oder? Denn leider gibt es nicht viel, was ich mir kurzfristig vorstellen kann Und ungelernt krieg ich bestenfalls Aushilfsstellen oder Stellen als Verkäuferin (War vier Jahre an einer Tankstelle, das möchte ich ehrlich gesagt nicht nochmal...)
Um zum Kernpunkt meiner Frage zurückzukommen: Werden meine Eigenbemühungen nachgeprüft? Ich schicke immer Anschreiben, Firmenname und Lebenslauf an meinen Sachbearbeiter als Nachweis. jetzt gibt es hier in der Nähe aber 3 Stellen, bei denen ich gerne telefonisch anfragen würde. kann das auch als Bewerbung gelten? Wenn die mir am Telefon zum Beispiel sagen bringen Sie Lebenslauf und Zeugnis das genügt? (alle schon gehabt...)
Aber naja eigentlich möchte ich nur wissen, ob Eigenbemühungen überprüft werden und wie streng vor allem. Sorry für den Roman und danke für die Antworten. ^^
4 Antworten
an den Absagen deiner Bewerbungen und Nachfragen bei den Firmen wird das überprüft
Nu übertreib aber nicht ! Klar muss man die machen aber wenn sie anrufen dann nur wenn Verdacht auf Betrug vorliegt und das auch nur stichpunkthaltig ! Ein Betreuer 700 Arbeitslose wie soll das gehen pro Monat ? 7000 Anrufe ???????
Das reicht.... Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner(-in). Wie die überprüft werden, hängt letztlich vom Eindruck ab, den Du beim Kundenberater machts. Ein halbwegs ordentliches Äußeres, ein schöner Ordner, in dem Du die geforderten Papiere auf Zuruf herausholen kannst (einzeln kopierfähig in Prospekthüllen abgeheftet) ist schon die halbe Miete. Leute mit Alditüte, bei denen während des Termins das Handy bimmelt, würde ich als Sachbearbeiter auch genauso langmachen wie Leute, die keine vernünftige Bewerbungsmappe in Papier- und PDF-Version vorlegen können. Eine professionelle mailadresse à la vollpfosten2[at]gmx.de wäre der Grund für sofortige ALG-Sperre.
Kommt darauf an was in deiner EV - ( Eingliederungsvereinbarung ) ausgehandelt wurde,dass kann im Prinzip auch telefonisch erfolgen,musst halt nur Datum / Gesprächspartner / auf was beworben,Anschrift und Ergebnis der Bewerbung angeben !
Kann überprüft werden,muss aber nicht,kommt darauf an wie vertrauenswürdig du das ganze rüber bringst.
Du kannst dich doch auf alles mögliche bewerben,Hauptsache du kommst deiner Mitwirkungspflicht nach und kannst deine 10 Bewerbungen vorweisen,was im übrigen nicht der Regelfall ist,dass kommt immer auf den SB - an und wie du dich mit ihm einigen hast,dass könnten auch nur 5 pro Monat sein oder 15.
Sollte es dann doch mal unverhofft zu einem Vorstellungsgespräch kommen,bei einem potenziellen AG - dann solltest du so oder so den Beginn deiner Ausbildung ansprechen und dann hat sich das in den meisten Fällen schon erledigt und sollte das Amt dann nachfragen,dann warst du halt nicht geeignet.
Du kannst eine Tel.liste vorlegen , aber bei unter 25 Jährigen wird diese auch strenger geprüft und es wird nachgefragt warum es zu keinem Vorstellugsgespräch gekommen ist, keine schriftlichen Bewerbungsunterlagen angefordert wurden..