Wie schreibe ich einen Einspruch gegen Rückzahlung Kindergeld ?
Hallo! Ich habe nämlich eine Frage zur Rückerstattung des Kindergeldes. Meine Familie war von 2011 bis 2015 im Ausland. Dabei hatten wir vergessen bzw. wussten wir nicht, dass man die Familienkasse mitteilen muss. Jetzt verlangen sie von uns die Rückzahlung. Der Betrag ist zu hoch für unseren Umstand um alles auf einmal zurückzuzahlen. Wie soll ich diesen Einspruch schriftlich, formal erklären, dass ich den Betrag monatlich zahlen möchte??
7 Antworten
Einfach schreiben das du / ihr diesen Betrag nicht auf einmal zurück zahlen könnt und deshalb um eine Ratenzahlung von monatlich Betrag X bittet !
Das sollte einem schon klar sein das solche Veränderungen mitzuteilen sind,dafür hat der Elternteil unterschrieben,der den Antrag gestellt hat.
Wenn ihr eine Überzahlung erhalten habt und ihr wisst es....also warum einen Einspruch/Widerspruch einlegen?! Das ihr euch im Ausland aufgehalten habt, sagst du ja selbst. Also stand kein Kindergeld zu.
Wenn ihr eine Zahlungsaufforderung erhaltet, ruft ihr beim Inkassoservice dort an und schildert eure finanzielle Situation...Die Familienkasse stellt lediglich die Überzahlung fest.
Rückzahlungsmodalitäten macht in diesem Fall NUR der Inkassoservice.
Da es sich hierbei um eine Straftat im Sinne des EStG wohl handelt, würde ich auch schonmal auf eine saftige Geldstrafe zuzüglich der Rückforderungssumme rechnen.
Ihr habt 4 Jahre zu Unrecht Geld kassiert, obwohl ihr im Ausland ward, das ist Betrug und so was vergisst man nicht einfach so zu melden. Es muss ja auch noch ein Konto gegeben haben, wo das Geld einging, das ist dann ja schon irgendwie geplant.
Ein Widerspruch wäre daher auch vollkommen sinnlos, denn ihr müsst das Geld ja eh zurückzahlen. Sinnvoller wäre es, um eine Ratenzahlung zu bitten. Ein Widerspruch hingegen würde ja dem Umstand an sich widersprechen, dass das Geld zurück zu zahlen wäre. Biete ihnen daher einfach eine sinnvolle monatliche Rate an und erkläre, warum es derzeit nicht möglich ist, das Geld auf einmal zurück zu zahlen (Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen legen).
Ein WIDERSPRUCH wird da nichts nützen. Deine Eltern können noch froh sein, dass sie nicht wegen Betruges verklagt wurden.
Ihr könnt der Kindergeldstelle nur erklären, dass ihr die Summe nicht auf einmal zahlen könnt.
Um eine Ratenzahlung könnt ihr BITTEN. Diese muss aber angemessen sein.
Ruf doch erst mal bei der zuständigen Stelle an und schildere dein Problem. Vielleicht kann dir da schon weitergeholfen werden.