Betrug bei Kindergeld?
Ich habe heute ein Schreiben des Inkassodienst der Familienkasse erhalten,
Forderung 1200Euro aus 2012
Zuviel gezahltes Kindergeld welches mein Sohn direkt bezogen hat. (seit 2009)
Tatsache ist aber das ich seit Februar 2010 keinen Kontakt zu Ihm habe u. von
Dez.2011- Dez. 2015 im Ausland lebte..Telefonisch wurde gesagt ich habe den
Antrag unterschrieben ergo bin ich haftbar. Bleibt jetzt nur der weg zum Anwalt fuer mich um zu beweisen das ER das ohne mein Wissen die Unterschrift gefaelscht hat? ( 03.2011)
Ich hab das Geld nicht....und weiss auch gar nicht wo er lebt
Danke fuers lesen
12 Antworten
Erst einmal stellt sich die Frage - warum die Familienkasse diese Forderung erst jetzt an Dich stellt ?
Wurde diese Forderung davor an Deinen Sohn gestellt - sprich : seit wann war diese Überzahlung bekannt?
Warum wurde die Forderung nicht gegen Deinen Sohn als Empfänger der Zahlung gerichtet?
Desweiteren - fordere eine Kopie des Abzweigungsantrages.
Ich habe gerade ein Urteil gefunden, welches du dir mal durchlesen solltest um zu sehen, ob es auf euren Fall zutrifft:
http://archiv.jura.uni-sb.de/entschdb/fgsaarland/dboutput.php3?id=767
In dem Fall ging es ebenfalls um eine Urkundenfälschung. Die Antragstellerin (die Mutter) hatte veranlasst, dass das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes ging. War es damals (2009) bei euch auch so?
Auf den folgenden Änderungsanträgen hat das Kind die Unterschriften dann gefälscht. Änderungsantrag z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums etc.
Dennoch blieb sie Ansprechpartnerin für die Kindergeldkasse, weil sie zwar keine Unterschrift auf der Änderungsanzeige vornahm (was zur Überzahlung des Kindergeldes führte), aber im Vorwege der Kindergeldkasse mitteilte, man möge das Kindergeld direkt an den Sohn auszahlen (was keinen Abzweigungsantrag darstellt!). Deswegen verlor sie den Prozess.
Also für dich:
Als du damals weggezogen bist aus D: hast du der Kindergeldkasse die Kontonummer deines Sohnes mitgeteilt? Also, dass man das Geld direkt an ihn zahlt. Oder hat er einen Abzweigungsantrag gestellt, dem du lediglich zugestimmt hast? Im ersten Fall wirst du das Geld zahlen müssen. Im zweiten Fall muss sich die Kindergeldkasse direkt an den Sohn wenden.
ER hat das damals ohne mein Wissen geaendert, ich hab es erst erfahren als das Kindergeld ausblieb. Hab inzwischen auch erfahren das ER einen Teil der Ueberzahlung wohl selbst zurueck gezahlt hat, aber eben nicht alles.
Und deine Kontonummer war ursprünglich angegeben? Und du hast Jahre nicht bemerkt, dass es kein Kindergeld auf dein Konto gab?
ich habe es sofort gemerkt als es ausblieb, mein Sohn bestaetigte ja auch das er es jetzt selbst beziehe da er ja ueber 18 ist. Auf damalige anfrage bei der KG Kasse wurde gesagt "er ist 18 er hat das Recht es selbst zu beziehen". Ich habe leider nie gefragt wie er das gemacht hat, es lediglich als einen weiteren Schritt in unserem zerruettetem Verhaeltniss zur Kenntniss genommen.
Die Kernfrage bleibt: hat er einen eigenen Abzweigungsantrag gestellt oder hat er nur zu deinem ursprünglichen Antrag Änderungen der Kontonummer vorgenommen und dann darauf deine Unterschrift gefälscht?
Im ersten Fall hast du meines Erachtens gute Chance es nicht zahlen zu müssen. Im zweiten Fall evtl. nicht... Aber letztendlich wirst du dich mit der Kindergeldkasse auseinander setzen müssen und wenn die sagen: uns doch egal, dann wird das Ganze vor Gericht landen mit ungewissem Ausgang.
Hast du schon Strafanzeige gegen deinen Sohn gestellt? Das würde ich neben dem Widerspruch als Erstes machen.
Du wirst doch wissen, ob Du im fraglichen Zeitraum Kindergeld erhalten hast?
Auch wenn Du im Ausland lebtest, musst Du doch Überblick über Dein Konto gehabt haben? Und wenn Dein Sohn nicht mehr bei Dir lebte, hättest Du ihm das Kindergeld dann ja überweisen müssen...
Ich finde es nur seltsam, dass die Behörde Euch beiden Kindergeld überwies.
Da hat doch der Sachbearbeiter was falsch gemacht...
Geh am besten selber hin und frage, wieso man Dir weiter Kindergeld überwies, während es Deinem Sohn ausbezahlt wurde...
Gib eine eidesstattliche Erklärung ab, dass Du vom Antrag Deines Sohnes nichts wusstest, einen solchen nicht unterschrieben hast und auch keinen Kontakt mehr zu ihm hast.
Verlange von der Kindergeldkasse, dass sie Dir nachweisen, dass Dein Sohn während dieser Zeit das Kindergeld selbst erhalten hat. Und verlange Einblick in seinen Antrag, den Du ja hättest unterschreiben müssen...
Ob die Behörde Dich für ihr eigenes Versehen haftbar machen kann, ist fraglich. Und ob sie damit noch nach 7 Jahren kommen können, würde ich auch prüfen.
Wenn Du nicht mal 1200,-€ auf der hohen Kante hast, kannst Du auf Armenrecht einen Anwalt befragen und falls die Rückzahlungsforderung rechtens ist, Ratenzahlung beantragen.
Schieb das aber nicht auf die lange Bank! Kläre das sofort.
Der Sohn hatte kurz nachdem er 18 wurde beantragt das es direkt an ihn ueberwiesen wird....ES wurde nicht beiden ueberwiesen...ich hatte fuer den fraglichen Zeitpunkt gar kein Konto hier in Deutschland
Dann kann die Behörde von Dir auch nichts zurück verlangen!
Wenn die meinen, der Sohn hätte zu Unrecht Kindergeld bekommen, weil er gar nicht in Ausbildung war, dann müssen sie sich an ihn wenden.
Und wenn er damals volljährig war, haftest Du auch nicht für ihn.
Schreib denen, was Sache ist, mach eine Kopie Deines Schreibens und bringe es persönlich hin, lass Dir den Empfang quittieren und erkläre, dass Du mit der Angelegenheit nichts zu tun hast und leider auch den Aufenthaltsort Deines Sohnes nicht kennst.
Hat er einen Abzweigungsantrag gestellt oder hat er einen Antrag in deinem Namen gestellt und deine Unterschrift gefälscht? Das sind zwei völlig verschiedene Sachen!
Wichtig ist, dass Du zuerst einen Widerspruch einlegst, gegen den Bescheid, (Rücknahmeentscheidung, Rückforderungsentscheidung, etc.) Den bescheid genau bezeichnen (mit Datum, Aktenzeichen, etc. ) Dafür gibt es nur eine sehr kurze Frist. (4 Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung lesen, da steht drin, wo du den Widerspruch hin schicken musst). Schriftlich.
Wenn Du diese Frist versäumst, hast Du keine Chance.
Den Widerspruch solltest Du begründen: Schreibe sinngemäß hinein, dass dein Sohn das Geld direkt bezogen hat, Du keinen Kontakt zu ihm hattest und dir diese Unterschrift nicht bekannt ist und es möglich ist, dass diese Unterschrift gefälscht wurde. Schreibe weiter: Da du mit dem Bezug des Kindergeldes nichts zu tun hast, kann von Dir auch nichts zurück gefordert werden. Die Behörde soll auch prüfen, wo hin sie das Kindergeld überwiesen hat. etc.
Es wurde gesagt es ist egal wohin ueberwiesen, ich als Mutter bin haftbar
Das mag sein. Aber wenn das Geld auf ein Konto des Sohnes überwiesen worden wäre, wäre das ein Indiz dafür, dass Du mit der Sache nichts zu tun hast.
Nein, für einen volljährigen Sohn bist Du nicht mehr haftbar.
Und Geld, das Du nie erhalten hast, kann man auch nicht von Dir zurück verlangen!
Das ist nur zum Teil richtig. Als Erwachsener ist der Sohn voll für sein Handeln verantwortlich und muss ggf. zu viel erhaltenes Geld zurück zahlen. Wenn aber die Mutter einen Antrag mit unterschrieben hat, in Kenntnis von Falschangaben, dann ist sie als "Mittäterin" oder "Gehilfin" ebenfalls haftbar. Wenn die Behörde also den Sohn nicht greifen kann, dann könnte sie auf die Mutter zurückkommen. Außer: Wenn die Mutter von all dem nichts weiß und womöglich ihre Unterschrift gefälscht wurde. Dann ist sie nicht haftbar.
Eben - die Behörde argumentiert ja, sie sei als Mutter haftbar, nicht als Mittäterin.
Und sie hat nie was unterschrieben.
Da hast Du Recht!
Aber das sind ja im Prinzip zwei verschiedene Baustellen. Einmal die Urkundenfälschung (die die Kindergeldkasse wenig interessiert) und dann das Kindergeld welches geflossen ist. Denn man kann ja auch als Eltern gleich das Konto des Kindes angeben und ist deswegen trotzdem der Ansprechpartner.
Für die Kindergeldkasse ist sie die Ansprechpartnerin. Wie sie ihren Sohn dran kriegt ist ihr Problem und nicht das der Kindergeldkasse.
Wenn er einen normalen Antrag gestellt hat, seine Kontonummer angegeben hat und ihre Unterschrift gefälscht (was es ja auch erstmal zu beweisen gilt), dann bleibt sie Ansprechpartnerin. Anders bei einem Abweigungsantrag. Können die Eltern selbst stellen oder das Kind. Normaler Kindergeldantrag / Abzweigungsantrag = völlig verschiedene Anträge! Eine "Gemischthaftung" gibt es für die Kindergeldkasse nicht.
Du kannst als Kindergeldberechtigter (also die Eltern) auch die Kontonummer der Oma oder des Nachbarn angeben. DU bleibst Ansprechpartner und bist für überzahltes Kindergeld haftbar zu machen, solange es sich um einen normalen Kindergeldantrag handelt.
Das der Sohn für sein Handeln selbst verantwortlich ist steht außer Frage. Aber das muss nicht Problem der Kindergeldkasse sein... Und vielleicht wusste er auch nichts von der Möglichkeit eines Abzweigungsantrages und wusste nicht, dass man Geld zurück zahlen muss, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt. Solche Fragen findest du hier ständig von überraschten Kindergeldbeziehern, warum das Amt nun Geld wieder haben will ;-).
Ändert aber nichts an der Rückzahlungspflicht des Antragsstellers (in dem Fall die Mutter)
Du unterstellst, dass die Fragestellerin die Unwahrheit sagt. Das ist nicht fair. Die Fragestellerin wollte eine vernünftige Antwort. Sie hat Anspruch darauf, dass man - zumindest hier - ihr glaubt.
Herrje! Darum geht es doch gar nicht! Ich unterstelle der FS gar nichts!!! Die Unterschrift ist gefälscht. So weit so gut! Aber das interessiert die Kindergeldkasse nicht. Und solange die Fälschung nicht bewiesen ist, kann die FS auch keine Ansprüche an ihren Sohn stellen. Und man kann eben auch nicht Ansprüche stellen, indem man behauptet es wäre so, selbst wenn es wirklich so ist... Damit habe ich zu keinem Zeitpunkt der FS unterstellt, sie sagt nicht die Wahrheit. Ich denke, du hast meine Antwort gar nicht verstanden...
Wenn es da um Urkundenfälschung geht, dann wirst du wohl einen Anwalt nehmen müssen, alleine kommst du da wahrscheinlich nicht raus.
Kannst bei wenig Einkommen versuchen beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen, gleich Nachweise über dein Einkommen und aktuelle Kontoauszüge mitnehmen, dann zahlst du beim Anwalt ggf.max.20 €.
Jedenfalls wegen möglicher Straftaten (Urkundenfälschung, Betrug) braucht sie keinen Anwalt:
Es gibt offensichtlich kein Ermittlungsverfahren. Außerdem ist längst Verfolgungsverjährung eingetreten (§§78 III, 78a, iVm 276, 263 StGB). Wegen der Verjährung wird es auch kein Ermittlungsverfahren mehr geben, weder gegen den Sohn noch gegen die Mutter.
Der kennt sich aber ganz sicher besser aus und sie hat keinen Stress !
Das ist richtig. Aber dann hat sie womöglich weitere große Kosten. Und sie weiss sowieso nicht, wo sie das Geld her nehmen soll. Sie sucht hier nicht einfach den Ratschlag, zum Anwalt zu gehen. Sondern sie sucht eine brauchbare Lösung, ohne weitere Kosten.
Habe ich doch gegeben !
Oder wie ordnest du den Hinweis mit dem Beratungsschein ein, der kostet dann max.20 € und die wird sie wohl übrig haben, alles weiter würde sie dann nichts mehr kosten.
Das ist natürlich richtig. Aber damit ist nur eine Erstberatung finanziert. Nicht aber jedes weitere Vorgehen.
Das entscheidet dann der Anwalt, ob er anhand der vorliegenden Voraussetzungen mit einem Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe bei Gericht durchkommt oder nicht, wenn nicht, dann kann sie das weitere Vorgehen immer noch lassen und sich selber darum kümmern, sie bekäme dann aber wenigstens ein paar wichtige Schritte erklärt wie sie am besten vorgehen soll.
Denen schriftlich mitteilen das das einem Anwalt uebergeben werden wird ist wohl
dann der erste Schritt um mehr Kosten zu verhindern?
Das du einen Anwalt einschalten wirst musst du ihnen nicht mitteilen, aber du musst erst einmal gegen diese Forderung unbedingt fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Da musst du auch nicht wirklich etwas dazu schreiben, außer das du gegen die Forderung von Datum X einen Widerspruch einlegst, kannst, musst dich dazu aber nicht weiter äußern, an deiner Stelle würde ich aber ein paar Zeilen dazu schreiben, also das er deine Unterschrift gefälscht hat und du von diesem Antrag nichts wusstest sollte da erst einmal ausreichen.
Hast du denn vorher nicht schon mal eine schriftliche Forderung von der Familienkasse bekommen ?
Denn in der Regel kommt das Inkasso erst nach solchen Forderungen / Mahnungen die man vorher vom Gläubiger ( Familienkasse ) bekommen hat.
Wurde versucht 2014....da konnte das nicht zugestellt werden da ich im Ausland war