Kindergeld Rückzahlung - Was nun?
Hallo.
Ich habe neulich ein Schreiben bekommen, dass ich doch bitte meine Bewerbungsbemühungen nachweisen soll.
Das Problem an der Sache ist, dass ich mich nicht für Ausbildungen beworben habe - Sondern für den ersten Arbeitsmarkt.
Nachweisen soll ich 5 Monate - In diesen Monaten bin ich umgezogen, Papa geworden und war 3 Wochen lang jeden Tag in der Kinderklinik, weil der Kleine einen schwierigen Start in´s Leben hatte..
Vor meinen Umzug hat meine Vermittlerin zugestimmt, dass ich keine Bewerbungen für Ausbildungen schreibe, wenn ich eh umziehe (Bis dahin war noch nicht klar wohin) und zum Jahresende kein Betrieb einen Lehrling einstellt.
Die 920 € Rückzahlung habe ich natürlich nicht.. Zusätzlich habe ich auch erst durch Google erfahren, dass man über 21 Jahren (Bin im Juli 21 geworden) Bewerbungen nachweisen muss. Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht..
Kann man den Menschen von der Familienkasse diese Geschichte plausibel erklären und hat eine Chance? Oder kann ich mich schonmal auf die Rückzahlung einstellen?..
LG
14 Antworten
Die lassen sich da auf keine Verhandlungen ein,entweder du hast die Voraussetzungen erfüllt oder eben nicht und dann hast du zu unrecht Leistungen bezogen und die will die Familienkasse jetzt zurück haben !
Du kannst nach dem Erhalt des Bescheides nur einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Dabei wird es hilfreich sein,wenn du deine Ein und Ausgaben offen legst,damit sie sehen das du tatsächlich nicht in der Lage bist,diesen Betrag auf einmal zurück zu zahlen.
Naja, wenn du dich nicht beworben hast, ist klar das du das nicht bekommst, da du es zu unrecht bekommen hast.
Von dem her ist es auch klar, das du es zurückzahlen sollst. Da du es gar nicht hättest kriegen dürfen, wenn du dich nicht bemühst, die Ausbildung machst oder ähnliches.
Eigentlich kannst du den das nur erklären, wie du es hier erklärt hast, wird aber dennoch nichts daran ändern, das du dich ja trotzdem Bewerben hättest können, denn sone Bewerbungen schreiben dauert max 1 Tag mit abschicken, und diesen einen Tag hat wohl jeder.
Könntest probieren, es per Raten zu zahlen, ansonsten hast du ne große Arschkarte, wenn du das Geld ausgegeben hast, was dir nicht zusteht und die das sehen wollen.
In ausreden bist du nicht verlegen, was? Tha also das hast du gabz klar einen Fehler gemacht. Ich an deiner Stelle würde da mal anrufen und in besänftigendem ton genau DAS erklären! Mehr kannst du nicht machen!!!
Das Problem an der Sache ist, dass ich mich nicht für Ausbildungen beworben habe - Sondern für den ersten Arbeitsmarkt.
In der Tat: das ist das Problem.
Du kannst natürlich versuchen, der Familienkasse Deine Geschichte so zu erzählen. Ob sie daraus aber einen Anspruch ableiten, halte ich für fraglich. Aber für die Rückzahlung kannst Du sicherlich Raten vereinbaren.
Was hindert Dich, Dich für Ausbildungen zu bewerben? Ich meine, Bewerbungen schreiben kann man doch immer... Also fang jetzt wenigstens damit an!
Letztlich ist es ja auch so: ohne Ausbildung wirst Du auch auf dem 1. Arbeitsmarkt immer Schwierigkeiten haben. Und Du willst doch für Deine Familie auch sorgen können!
Das Problem an der Sache ist, dass ich mich nicht für Ausbildungen beworben habe - Sondern für den ersten Arbeitsmarkt.
Kindergeld gibt es nun mal nur bis zum Ende der Erstausbildung bzw. wenn man ausbildungssuchend ist. Das ist auch richtig so.
Nachweisen soll ich 5 Monate - In diesen Monaten bin ich umgezogen, Papa geworden und war 3 Wochen lang jeden Tag in der Kinderklinik, weil der Kleine einen schwierigen Start in´s Leben hatte..
Das ist natürlich alles tragisch, aber andere Menschen sind auch voll eingespannt und schaffen es trotzdem Bewerbungen zu verschicken. Wenn man einmal ein gutes Gerüst hat, dann ist es auch kein allzu grosser Zeitaufwand dieses auf eine Stellenanzeige entsprechend zu individualisieren und dann zu versenden.
Kann man den Menschen von der Familienkasse diese Geschichte plausibel erklären und hat eine Chance?
Erklären kannst Du, aber es ändert eben nichts an den Fakten, dass Du nicht kindergeldberechtigt bist / warst in der Zeit.
Oder kann ich mich schonmal auf die Rückzahlung einstellen?..
Ja.