Kindergeld Rückzahlung, Stellungnahme?
Hey, die Familienkasse verlangt dass ich mein Kindergeld zurückzahle, da ich mich nicht aktiv für Ausbildungsplätze beworben habe. Darf ich in meiner Stellungnahme schreiben, dass ich in der Zeit einen Minijob hatte oder nicht? Mein Vater meinte , sowas dürfe man nicht schreiben
5 Antworten
Aber ein Minijob ist doch keine Ausrede für nicht erfolgte Bewerbungen...
Bei "Ausbildungssuchend" gibt es schon 10 Jahre keine Einkommensgrenzen mehr beim Kindergeldanspruch (siehe auch meine Antwort deiner ersten Frage):
nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Einschränkungen im Alter und Hinzuverdienst - max. bis zum 21. Lj. Kindergeldanspruch und max. 450-Euro-Minijob Hinzuverdienst:
Wiederum nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Vielen Dank, siola für Ihre ausführliche Antwort und dass Sie sich die Zeit genommen haben auf meine Frage(n) zu schreiben. Danke!
Das macht die Sache ja nicht besser, wenn Du schreibst, dass Du gejobbt hast. Das Kindergeld bekommst Du - oder besser Deine Eltern - solange Du in der Ausbildung bist und keinen Tag länger. Helfen würde vielleicht eine Krankschreibung, oder ein Schreiben eines Betriebs der Dir eine Ausbildung bald in Aussicht stellt. Auch Bewerbungen mit Adressen würden vielleicht helfen...
Bewirb Dich für ein FSJ (freiwilliges soziales Jahr) dann bekommst Du ebenfalls das "Kindergeld" bis zum 25 Lebensjahr ausbezahlt
Nun dann wirst Du für diese Zeit Dein Kindergeld zurückzahlen müssen resp. Deine Eltern - es handelt sich nämlich um Elterngeld genau genommen.
Na gut, dann muss ich es wohl so akzeptieren . Aber eine Frage habe ich noch.. undzwar hat meine Freundin sich auch nicht beworben, hat nicht mal eine Ausbildung angefangen und hat der Familienkasse nur geschrieben dass sie bald das Studium anfängt und ihr haben Sie nichts mehr geschrieben, sie muss auch anscheinend nichts zurückzahlen. Woran liegt das?
Weiß ich nicht, versuch es doch es ihr gleich zu tun, also nachzumachen...
Deine Eltern sind die Berechtigten und "dürfen" es zurück zahlen. Der Minijob ändert ja auch nichts daran, dass du dich nicht aktiv beworben hast?! Also ist die Info auch ohne Belang für die Kindergeldkasse.
Darfst Du schreiben, allerdings kannst Du Dich ja auch mit Minijob aktiv bewerben ... das bisschen arbeiten hat ja nix damit zu tun! Genug Zeit (und Geld) hast Du ja für Bewerbungen gehabt!
du musst das Geld auf jeden Fall zurückzahlen
und ganz besonders wenn du in der Zeit auch noch eigenes Geld verdient hast...
Hey, ich habe mich für ein Studium beworben und wurde angenommen und habe das der Familienkasse eingereicht , aber das reicht ihnen leider nicht aus. Die wollen Bemühungen um Ausbildungsplätze sehen und ich habe mich in der Zeit leider nur um einen Platz bemüht bei dem ich nicht angenommen wurde